Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 9, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Queichheim östlich der Kraftgasse, südlich der L 509, westlich der Autobahn A 65 und nördlich der ehemaligen Bahntrasse nach Mörlheim wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „D12, Gewerbepark Messegelände-Südost“ aufgestellt.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „D12, Gewerbepark Messegelände-Südost“ ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 18. Mai 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Es wird auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 3.1 verwiesen.  


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 32 Ja- und 9 Nein-Stimmen: