Sitzung: 27.06.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 9, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/458/2017
1.
Für das in der Anlage 1 umgrenzte
Gebiet der Gemarkung Queichheim östlich der Kraftgasse, südlich der L 509,
westlich der Autobahn A 65 und nördlich der ehemaligen Bahntrasse nach Mörlheim
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „D12, Gewerbepark Messegelände-Südost“
aufgestellt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „D12, Gewerbepark
Messegelände-Südost“ ortsüblich bekannt zu machen.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 18. Mai 2017, die dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Es wird auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 3.1 verwiesen.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 32 Ja- und 9 Nein-Stimmen: