Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.   Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet in der Gemarkung Queichheim, südlich der Bebauung am Breiten Weg, westlich der Bebauung an der Kraftgasse, nördlich der Landesstraße L 509 sowie östlich der Bebauung an der St.-Elisabethen-Straße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ aufgestellt.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 17. Mai 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Dieses Areal sollte ca. 50 Wohneinheiten umfassen. Nun habe man eine zusätzliche Nachverdichtung geprüft, um weiteren zusätzlichen Wohnraum schaffen zu können. Die Frage der Nachverdichtung sei leider nicht korrekt mit dem Ortsteil abgestimmt worden. Mit dem heutigen Beschluss steige man in das planerische Verfahren ein. Unmittelbar nach den Sommerferien werde man eine Bürgerveranstaltung im Stadtteil Queichheim machen. Es gehe vor allem um die verkehrliche Erschließung dieses Areals und um die Frage der Entwässerungsstruktur in diesem Gebiet. Wenn sich diese Planung verfestigt habe, wäre der richtige Zeitpunkt um dann den vorliegenden Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zu beraten. Klar sei, dass es sozialen Wohnraum dort geben werde. Mit welcher Quote sollte man dann entscheiden, wenn man die Struktur der Bebauung vorliegen habe.

 

Ratsmitglied Schmitt begründete den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion.     


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 39 Ja,- 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung: