Sitzung: 27.06.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 610/460/2017
1.
Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet
in der Gemarkung Queichheim, südlich der
Bebauung am Breiten Weg, westlich der Bebauung an der Kraftgasse, nördlich der
Landesstraße L 509 sowie östlich der Bebauung an der St.-Elisabethen-Straße
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ aufgestellt.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes „D9-Änderung, 2. Teiländerung,
Südlich Breiter Weg“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 17. Mai 2017, die dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Dieses Areal sollte ca. 50
Wohneinheiten umfassen. Nun habe man eine zusätzliche Nachverdichtung geprüft,
um weiteren zusätzlichen Wohnraum schaffen zu können. Die Frage der
Nachverdichtung sei leider nicht korrekt mit dem Ortsteil abgestimmt worden.
Mit dem heutigen Beschluss steige man in das planerische Verfahren ein.
Unmittelbar nach den Sommerferien werde man eine Bürgerveranstaltung im
Stadtteil Queichheim machen. Es gehe vor allem um die verkehrliche Erschließung
dieses Areals und um die Frage der Entwässerungsstruktur in diesem Gebiet. Wenn
sich diese Planung verfestigt habe, wäre der richtige Zeitpunkt um dann den
vorliegenden Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zu beraten. Klar sei, dass es
sozialen Wohnraum dort geben werde. Mit welcher Quote sollte man dann
entscheiden, wenn man die Struktur der Bebauung vorliegen habe.
Ratsmitglied Schmitt begründete den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 39 Ja,- 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung: