Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 15, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       die Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 i. V. m. §§ 137 – 141 BauGB auf den in Anlage 1 gekennzeichneten Flächenumgriff bzw. die in der Anlage 3 benannten Flurstücke.  

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 165

         Abs. 4 i. V. m. § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und dabei auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Projektgruppe Landau baut Zukunft vom 29. Mai 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Es wird auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 3.1 verwiesen.   


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 26 Ja- und 15 Nein-Stimmen: