dem Beschlussvorschlag derzeit nicht zuzustimmen und beantragt die zeitnahe, rechtliche Klärung, ob es sich bei den örtlichen Gemarkungsflächen um Arrondierungsflächen handelt und demnach auch ein Wertsteigerungsausgleich für die Innenentwicklung an den/die Ortsteil/e fließen werden sowie die eindeutige Information, ob das Entwicklungsgebiet „Am Bittenweg“ umgesetzt wird. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ortsbeirat Arzheim nur bzgl. der eigenen Flächen abstimmte.

 

 


Die befangenen Ortsbeiratsmitglieder, Kristin Hartmann, Katrin Wind, Klaus Wind und Willi Ludwig, zogen sich für diesen Tagesordnungspunkt in den Zuschauerbereich zurück. 

 

Der Vorsitzende informierte über den Sachverhalt.

 

Es folgte eine Beratung, in der wiederum die Befürchtung geäußert wurde, dass bei der Baulandentwicklung das Stadtgebiet Landau im Vordergrund stehe und Arzheim hintendran bleibe oder gar leer ausgehe. Es wurde bemängelt, dass noch viele Punkte ungeklärt sind. Beispielsweise ob es sich bei den Flächen, insbesondere der Flächen, welche Arzheimer Gemarkung betrifft, um Arrondierungsflächen handelt, für welche demnach, dem Arzheimer Stadtteil für seine Innenentwicklung der Wertsteigerungsausgleich zusteht. Hierzu bekamen der Vorsitzende und der Ortsbeirat, trotz Nachfrage, noch keine rechtssichere, klare Antwort.

 

Bemängelt wurde, wie bereits in zurückliegenden Sitzungen, dass Arzheim auch über Wollmesheim abstimmen soll (keine eigene Sitzungsvorlage!) und der zeitliche Ablauf der Informationsgebung. So findet erst am 21.06.17 ein Gesprächstermin, u. a. mit Herrn Roland Schneider, Projektgruppe „Landau baut Zukunft“ und Leiter der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung, sowie Vertretern des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, statt, in dem es um die Umsetzung der Arzheimer Baulandfläche geht. Diese Informationen hätten vor der heutigen Sitzung vorliegen müssen. Es ist immer noch offen, ob die Fläche „Am Bittenweg“ entwickelt wird und es ist auch noch offen mit welchen Grundstückspreisen zu rechnen ist, zumal die Entwässerung mit höheren Kosten einhergehen wird (Einlauf des Oberflächenwassers in den Ranschbach). 


Der Ortsbeirat beschloss einstimmig aufgrund der vorgenannten Gründe