Sitzung: 20.06.2017 Ortsbeirat Queichheim
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7
Vorlage: 610/458/2017
Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Queichheim östlich der Kraftgasse, südlich der L 509, westlich der Autobahn A 65 und nördlich der ehemaligen Bahntrasse nach Mörlheim wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „D12, Gewerbepark Messegelände-Südost“ aufgestellt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss
über die Aufstellung des Bebauungsplanes „D12, Gewerbepark Messegelände-Südost“
ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Mark Kieser, von der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung gab die Sitzungsvorlage seiner Abteilung vom 29.05.2017 bekannt.
Ortsvorsteher Doll wies auf den § 22 der Gemeindeordnung hin, wonach Ratsmitglieder für die Ausschließungsgründe zutreffen, an der Beratung nicht teilnehmen dürfen. Ratsmitglied, Karl Schmidt, dessen Hof in dem betroffenen Gebiet gelegen ist, war nicht anwesend.
Ortsvorsteher Doll informierte den Rat, dass die kürzlich erteilte Baugenehmigung für die Halle von Herr Schmidt unter dem schriftlichen Hinweis erteilt wurde, dass hier ein Gewerbegebiet entstehen soll.
Herr Kieser teilte mit, dass die Eigentumsverhältnisse des Gebietes geklärt seien. Die Pachtverhältnisse seien noch abzufragen. Die 33 ha umfassende Bruttobaulandfläche könne in zwei Bauabschnitte unterteilt werden, beispielsweise in eine nördliche Fläche von 15 ha und eine südliche Fläche von18 ha.
Frau Brummer kritisierte den Verlust an einer großen Fläche Natur und damit verbundener Lebensqualität. Sie fragte Herrn Kieser nach einer entsprechenden Ausgleichsfläche. Herr Kieser berichtete, dass der Grünzug des Gewerbegebietes D 9 weitergeführt werde. Außerdem werde der Birnbach wie im Gewerbegebiet D 9 gestaltet.
Herr Trauth erkundigte sich nach der Entwässerung des
Gebietes. Herr Kieser teilte mit, dass das Gebiet an die westlich und nördlich
angrenzenden Straßen angeschlossen werde und hierüber auch die Entwässerung
erfolgen soll. Dies wird mit dem EWL im weiteren Verfahren geklärt.
Das Gremium beschloss mehrheitlich bei 8 Zustimmungen und 7 Ablehnungen die Sitzungsvorlage.
