Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

der Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 25. Juni 2017, die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten zu prüfen, um bei der Vergabe von Baugrundstücken Landauer Bürgern einen Preisnachlass zu gewähren, wird in den Bauausschuss verwiesen.

 


Der Vorsitzende schlug vor, die nachfolgenden Punkte 3, 4 und 5 gemeinsam zu behandeln, da die Anträge inhaltlich alle in die gleiche Thematik gingen.

 

Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 25. Juni 2017, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Lerch begründete den Antrag. In Landau sei hinsichtlich von Bauflächen einiges in Bewegung. Das Ankaufmodell sei von Anfang nie strittig gewesen, es biete deutlich mehr Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Er wolle betonen, dass der vorliegende Antrag auch für die Stadtdörfer gelte. Man sollte nach Auffassung der CDU-Fraktion die Möglichkeit nutzen, die zu verkaufenden Grundstücke für Einheimische günstiger anzubieten als für externe Interessenten. Diese Möglichkeit der Steuerung, die sich nun aufgrund der Vereinbarung zwischen EU und Bundesbauministerium ergebe, sollte man nutzen. Mit einem Verweis in den Bauausschuss sei man einverstanden.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass die Untergrenze für alle Veräußerungen stets der Verkehrswert sei.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: