Sitzung: 05.09.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 101/372/2017
der Antrag der CDU-Stadtratsfraktion
vom 25. Juni 2017, die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten zu prüfen, um
bei der Vergabe von Baugrundstücken Landauer Bürgern einen Preisnachlass zu
gewähren, wird in den Bauausschuss verwiesen.
Der
Vorsitzende schlug
vor, die nachfolgenden Punkte 3, 4 und 5 gemeinsam zu behandeln, da die Anträge
inhaltlich alle in die gleiche Thematik gingen.
Der
Vorsitzende verwies
auf den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 25. Juni 2017, der dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Ratsmitglied
Lerch begründete den
Antrag. In Landau sei hinsichtlich von Bauflächen einiges in Bewegung. Das
Ankaufmodell sei von Anfang nie strittig gewesen, es biete deutlich mehr
Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Er wolle betonen, dass der
vorliegende Antrag auch für die Stadtdörfer gelte. Man sollte nach Auffassung
der CDU-Fraktion die Möglichkeit nutzen, die zu verkaufenden Grundstücke für
Einheimische günstiger anzubieten als für externe Interessenten. Diese
Möglichkeit der Steuerung, die sich nun aufgrund der Vereinbarung zwischen EU
und Bundesbauministerium ergebe, sollte man nutzen. Mit einem Verweis in den
Bauausschuss sei man einverstanden.
Der Vorsitzende stellte klar, dass die Untergrenze für alle Veräußerungen stets der Verkehrswert sei.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: