Sitzung: 17.10.2017 Stadtrat
Der
Vorsitzende belehrte
das Ratsmitglied Klaus Eisold über seine Rechte und Pflichten als Ratsmitglied.
Er wies besonders auf die Treuepflicht und die Schweigepflicht hin. Herr Eisold
ist Nachrücker für Herrn Günter Scharhag, der sein Mandat zum 31. August 2017
niedergelegt hat.
Der
Vorsitzende
verpflichtete das Ratsmitglied Klaus Eisold gemäß § 30 der Gemeindeordnung per
Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Rechte und Pflichten.