Der Vorsitzende belehrte das Ratsmitglied Klaus Eisold über seine Rechte und Pflichten als Ratsmitglied. Er wies besonders auf die Treuepflicht und die Schweigepflicht hin. Herr Eisold ist Nachrücker für Herrn Günter Scharhag, der sein Mandat zum 31. August 2017 niedergelegt hat.

 

Der Vorsitzende verpflichtete das Ratsmitglied Klaus Eisold gemäß § 30 der Gemeindeordnung per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Rechte und Pflichten.