Nachtrag: 22.08.2017

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Vorsitzende führt in die Sitzungsvorlage ein. Für die Stadt Landau in der Pfalz sei dies ein wichtiges Thema, welches hervorragend für eine breite Bürgerbeteiligung geeignet ist. Es sei keine einfache Fragestellung, jedoch wurde hier ein guter Zeitpunkt gewählt, um die Diskussion bzgl. dieses Themas zu beginnen, so der Vorsitzende weiter.

 

Herr Eck erläutert die Sitzungsvorlage. Bereits in der Sitzung des Beteiligungsrates am 30. August 2017 wurde dieses Thema ausführlich und intensiv diskutiert.

 

Derzeit befinden sich in den gelben Säcken viele sog. intelligente Fehlwürfe. Oder auch stoffgleiche Nichtverpackungen genannt . Diese sind über das Restabfallgefäß und nicht über die gelben Säcke zu entsorgen.

 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 erhalten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ein gesteigertes Recht zur Festlegung der Erfassung von Leichtverpackungen. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, eine Änderung bzgl. des Erfassungssystems gegenüber den Dualen Systemen durchzusetzen.

 

Die Systembeschreibung für die Stadt Landau in der Pfalz läuft am 31. Dezember 2019 aus. Damit besteht ab dem 1. Januar 2020 die Möglichkeit einer Veränderung. Durch das neue Verpackungsgesetz kann auch ein neues Erfassungssystem notfalls mittels Verwaltungsakt gegenüber den Dualen Systemen durchgesetzt werden.

 

Über eine Bürgerbeteiligung sollen über den Beteiligungsrat die Einwohner der Stadt Landau in der Pfalz aktiv in den Zielfindungsprozess eingebunden werden.

 

Vorgesehen ist eine Einführungsveranstaltung im November 2017 unter Beteiligung der dualen Systeme, einem Vertreter Stadt Mannheim sowie einer Rechtsanwaltskanzlei. In Mannheim wurde bereits eine sog. Wertstofftonne eingeführt.

 

Einer zu bildenden Steuergruppe mit Workshops im Januar sowie April 2018 sollen folgend Vertreterinnen bzw. Vertreter angehören:

 

  • Bürger-innen der Kernstadt: 3 Personen,
  • Bürger-innen der Stadtteile: 2 Personen
  • Einzelhandelsverband: 1 Person
  • Wohnungswirtschaft Landau: 1 Person
  • EWL: 2 Personen

 

Anregungen, Wünsche und Vorschläge könnten in den Monaten November/Dezember über eine gesonderte E-Mail: wertstofftonne@landau.de eingereicht werden.

 

Die Bürgerbeteiligung soll spätestens zum 31. Dezember 2018 beendet sein. Im Ergebnis soll dem Verwaltungsrat eine Empfehlung zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dies ein tiefgreifendes Verfahren sei, welches hier zur Anwendung kommen soll.

 

Auf Nachfrage von Herrn Scheid, ob sich er 16-%-Anteil erhöhen könnte, erläutert Herr Eck, dass dieser Wert sich auf Erfahrungen sowie Abfallanalysen bezieht. Dies bedeute nicht, dass aufgrund einer möglichen Einführung einer Wertstofftonne die Gebühren um 16 % steigen würden.

 

Auf die Frage von Herrn Scheid, ob es bzgl. der Auftragssumme Nachverhandlungen ergeben würden, würde der 16-%-ige Anteil übertroffen werden, erwidert Herr Eck, dass ein möglich abzuschließender Vertrag über drei Jahre mit einer festen Quote laufen würde.

 

Herr Eck führt weiter aus, dass mit der möglichen Einführung einer Wertstofftonne eine noch bessere Trennung der Abfälle erreicht werden kann.

 

Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig:

 

Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau wird beauftragt eine Bürgerbeteiligung über die mögliche Einführung einer Wertstofftonne durchzuführen.