Nachtrag: 22.08.2017
Sitzung: 07.09.2017 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 860/343/2017
Der
Vorsitzende führt in
die Sitzungsvorlage ein. Für die Stadt Landau in der Pfalz sei dies ein
wichtiges Thema, welches hervorragend für eine breite Bürgerbeteiligung
geeignet ist. Es sei keine einfache Fragestellung, jedoch wurde hier ein guter
Zeitpunkt gewählt, um die Diskussion bzgl. dieses Themas zu beginnen, so der
Vorsitzende weiter.
Herr
Eck erläutert die
Sitzungsvorlage. Bereits in der Sitzung des Beteiligungsrates am 30. August
2017 wurde dieses Thema ausführlich und intensiv diskutiert.
Derzeit
befinden sich in den gelben Säcken viele sog. intelligente Fehlwürfe. Oder auch
stoffgleiche Nichtverpackungen genannt . Diese sind über das Restabfallgefäß
und nicht über die gelben Säcke zu entsorgen.
Mit
dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 erhalten die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ein gesteigertes Recht zur Festlegung
der Erfassung von Leichtverpackungen. Ab diesem Zeitpunkt besteht die
Möglichkeit, eine Änderung bzgl. des Erfassungssystems gegenüber den Dualen
Systemen durchzusetzen.
Die
Systembeschreibung für die Stadt Landau in der Pfalz läuft am 31. Dezember 2019
aus. Damit besteht ab dem 1. Januar 2020 die Möglichkeit einer Veränderung.
Durch das neue Verpackungsgesetz kann auch ein neues Erfassungssystem notfalls
mittels Verwaltungsakt gegenüber den Dualen Systemen durchgesetzt werden.
Über
eine Bürgerbeteiligung sollen über den Beteiligungsrat die Einwohner der Stadt
Landau in der Pfalz aktiv in den Zielfindungsprozess eingebunden werden.
Vorgesehen
ist eine Einführungsveranstaltung im November 2017 unter Beteiligung der dualen
Systeme, einem Vertreter Stadt Mannheim sowie einer Rechtsanwaltskanzlei. In
Mannheim wurde bereits eine sog. Wertstofftonne eingeführt.
Einer
zu bildenden Steuergruppe mit Workshops im Januar sowie April 2018 sollen
folgend Vertreterinnen bzw. Vertreter angehören:
- Bürger-innen
der Kernstadt: 3 Personen,
- Bürger-innen
der Stadtteile: 2 Personen
- Einzelhandelsverband:
1 Person
- Wohnungswirtschaft
Landau: 1 Person
- EWL:
2 Personen
Anregungen,
Wünsche und Vorschläge könnten in den Monaten November/Dezember über eine
gesonderte E-Mail: wertstofftonne@landau.de eingereicht werden.
Die
Bürgerbeteiligung soll spätestens zum 31. Dezember 2018 beendet sein. Im
Ergebnis soll dem Verwaltungsrat eine Empfehlung zur Entscheidung vorgelegt
werden.
Der
Vorsitzende weist
darauf hin, dass dies ein tiefgreifendes Verfahren sei, welches hier zur
Anwendung kommen soll.
Auf
Nachfrage von Herrn Scheid, ob sich er 16-%-Anteil erhöhen könnte,
erläutert Herr Eck, dass dieser Wert sich auf Erfahrungen sowie
Abfallanalysen bezieht. Dies bedeute nicht, dass aufgrund einer möglichen
Einführung einer Wertstofftonne die Gebühren um 16 % steigen würden.
Auf
die Frage von Herrn Scheid, ob es bzgl. der Auftragssumme
Nachverhandlungen ergeben würden, würde der 16-%-ige Anteil übertroffen werden,
erwidert Herr Eck, dass ein möglich abzuschließender Vertrag über drei
Jahre mit einer festen Quote laufen würde.
Herr
Eck führt weiter aus,
dass mit der möglichen Einführung einer Wertstofftonne eine noch bessere
Trennung der Abfälle erreicht werden kann.
Der
Verwaltungsrat beschließt einstimmig:
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau wird beauftragt eine Bürgerbeteiligung über die mögliche Einführung einer Wertstofftonne durchzuführen.