Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende führt in die Informationsvorlage ein und betont, dass es konsequent sei, dass der EWL in diesem Bereich als gutes Beispiel vorangeht.

 

Herr Eck erläutert die Informationsvorlage. Derzeit stellen dieselbetriebe Fahrzeuge den Großteil des Fuhrparks des EWL dar. Auch aufgrund der aktuellen Diskussion wird zukünftig auf die Beschaffung von Dieselfahrzeugen verzichtet. Im Bereich des Bauhofes wird dies jedoch bei Sonderfahrzeugen oder LKW  nicht möglich sein, da konkurrenzfähige Produkte noch nicht auf dem Markt sind.

 

Gemäß der Anlage 3 der VgV wird bei zukünftigen Ausschreibungen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Emissionskosten zu verdoppeln. Die vertragliche Gestaltung wird dahingehend geändert, dass bei einer erheblichen Überschreitung der zugesicherten Emissionen das Fahrzeug vom Hersteller oder vom Händler zurückgenommen wird und der maximal rechtlich zulässige Anteil des Kaufpreises zu erstatten ist