Sitzung: 07.09.2017 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 860/348/2017
Der
Vorsitzende führt in
die Informationsvorlage ein und betont, dass es konsequent sei, dass der EWL in
diesem Bereich als gutes Beispiel vorangeht.
Herr
Eck erläutert die
Informationsvorlage. Derzeit stellen dieselbetriebe Fahrzeuge den Großteil des
Fuhrparks des EWL dar. Auch aufgrund der aktuellen Diskussion wird zukünftig
auf die Beschaffung von Dieselfahrzeugen verzichtet. Im Bereich des Bauhofes
wird dies jedoch bei Sonderfahrzeugen oder LKW
nicht möglich sein, da konkurrenzfähige Produkte noch nicht auf dem
Markt sind.
Gemäß
der Anlage 3 der VgV wird bei zukünftigen Ausschreibungen von der Möglichkeit
Gebrauch gemacht, die Emissionskosten zu verdoppeln. Die vertragliche
Gestaltung wird dahingehend geändert, dass bei einer erheblichen Überschreitung
der zugesicherten Emissionen das Fahrzeug vom Hersteller oder vom Händler
zurückgenommen wird und der maximal rechtlich zulässige Anteil des Kaufpreises
zu erstatten ist