A) den 2. Nachtragshaushalt 2017, der nach Vorlage der Verwaltung wie folgt abschließt:

 

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresfehlbetrag

 

136.688.024 €

147.986.760 €

-11.298.736 €

 

2.

 

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen Ein-und Auszahlungen

 

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der außerordentlichen Ein-und Auszahlungen

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten

 

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

 

 

129.856.980 €

135.762.510 €

-5.905.530 €

 

0 €

0 €

0 €

 

8.120.538 €

12.718.319 €

-4.597.781 €

 

11.449.511 €

     946.200 €

10.503.311 €

 

149.427.029 €

149.427.029 €

0

 

 

 

 

3.  

 

 

 

4.

 

5.

 

6.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

über den 2. Nachtragsstellenplan 2017

 

die Verbindlichkeit der Finanzplanungsjahre 2018 – 2020

 

den 1. Nachtragshaushaltsplan der Bürgerstiftung

 

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresfehlbetrag

 

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

 

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

 

 

21.667.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

196.317 €

260.592 €

-64.275 €

 

 

188.274 €

206.274 €

-18.000 €

 

0 €

0 €

0 €

 

371.880 €

           0 €

371.880 €

 

0 €

0 €

0 €

 

560.154 €

206.274 €

353.880 €

B) die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B mit Wirkung vom 01.01.2018 von 440 v.H. auf 450 v.H.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 7. September 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er hielt zunächst seine Haushaltsrede.

Der vorliegende Nachtragshaushalt sei eine relativ unspektakuläre Nachsteuerung, wenn man davon absehe, dass die Einnahmeverbesserung von 4,7 Millionen Euro lediglich zu einer Haushaltsverbesserung von weniger als 1 Million Euro führe. Die Stadt entwickle sich, es „brumme“ in Landau. Man habe sprudelnde Steuereinnahmen und das „Jahr der Spatenstiche“. Vieles werde bewegt, ohne dass es in der allgemeinen Haushaltslage Entwarnung geben könne. Trotz sehr günstiger Rahmenbedingungen habe man weiterhin eine extrem schwierige Situation. Man freue sich über die um 4,7 Millionen Euro steigenden Erträge. Allerdings steige in gleichem Maße eben auch der Aufwand um 3,8 Millionen Euro, so dass man am Ende nur eine Haushaltsverbesserung von rund 950.000 Euro habe. In Landau sei man in einer vergleichsweise guten Situation. Gründe für das strukturelle Defizit seien die chronische Unterfinanzierung des Sozial- und Jugendetats. Man werde vom Land an einem goldenen Zügel geführt. In diesem Haushalt habe man eine neue Rekordhöhe für den Bereich Jugend und Soziales mit 72,1 Millionen Euro, wovon man 41 Millionen Euro selbst finanzieren müsse. Wenn man dies in Relation zur Gewerbesteuereinnahme von rund 24 Millionen Euro setze, zeige sich, dass uns die Soziallastquote erdrücke. Solange dies so sei, werde man es nicht schaffen den Haushalt auszugleichen. Von daher rede man bei den kommunalen Spitzenverbänden bereits über einen zweiten Entschuldungsfonds für die Kommunen. Dies könne aber nur einhergehen, mit einer grundsätzlichen Neuordnung der kommunalen Finanzströme.

Schwierig sei es auch mit dem Haushaltsvollzug. Für beschlossene Maßnahmen versuche man schnellstmöglich, Bewilligungsbescheide zu bekommen. Denen laufe man aber teils lange hinterher, die Sporthalle West sei ein Beispiel hierfür. Für dieses Jahr müsse man daher deutlich weniger Kredite aufnehmen als ursprünglich geplant. Auf der einen Seite sei dies erfreulich, andererseits bedeute dies eine Bugwelle an unerledigten Maßnahmen die man vor sich herschiebe. Bei der ersten Sichtung für den Haushalt 2018 würde dies eine Kreditaufnahme von 15 Millionen Euro bedeuten. Von Seiten der Aufsichtsbehörde sei man aufgefordert, im Jahr 2018 eine Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vorzulegen. Deshalb wolle man heute im Vorgriff auf den Haushalt 2018 bereits eine leichte Erhöhung der Grundsteuer B um 10 Punkte auf 450 v.H. beschließen. Dies halte man für vertretbar. Er danke den Mitarbeitern der Verwaltung, die in Aufstellung und Vollzug des Haushaltes viel leisten würden. Man habe große Dinge angestoßen, es bewege sich viel. Er bitte um Zustimmung zu diesem vorgelegten Nachtraghaushalt.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass ein Nachtragshaushalt keinen Platz für Grundsatzdiskussionen biete, da es hier nur um Anpassungen zum Ursprungshaushalt gehe. Aus Sicht der CDU-Stadtratsfraktion wolle er drei wesentliche Dinge benennen. Zum einen den reduzierten Kreditbedarf mit 40 % weniger Kredit. Dies sei aber nicht durch Einsparungen bedingt, sondern durch Verzögerungen wegen fehlender Zuschussbescheide des Landes. Sehr erfreulich sei die Steuereinnahmen, auch durch steigende Gewerbesteuereinnahmen. Dies sei wesentlich bedingt durch eine erfolgreiche Gewerbeansiedlungspolitik. Der dritte Aspekt sei der permanent ausufernde Sozialetat. Es sei das Dilemma Landaus, aber auch aller rheinland-pfälzischen Städte, dass die Gewerbesteuereinnahmen den Sozialetat längst nicht mehr abdecken. In dieser Situation mache sich das Land ein Stück weit einen schlanken Fuß. Beispielsweise sei der pauschale Zuschuss im Bereich der Schulsozialarbeiter seit 13 Jahren nicht erhöht worden. Im Bereich der Kindertagesstätten verblieben Kostensteigerungen im Personalbereich allein an den Kommunen hängen. Im Ergebnis sei es daher zwingend erforderlich, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für die kreisfreien Städte verbessert werden. Unter der „Knute“ der Aufsichtsbehörde sei man gezwungen, die Grundsteuer B zu erhöhen um nicht Gefahr zu laufen, keine Haushaltsgenehmigung zu bekommen. In diesem Gesamtkontext sei die Situation Landaus beachtlich positiv. Hierfür gelte es Dank zu sagen an die Verwaltung mit ihren über 500 Mitarbeitern, an den Stadtvorstand und letztlich auch an den Stadtrat. Landau tue gut daran, die Politik der ausgewogenen Balance fortzusetzen. Es gehe darum, zu erneuern und zu bewahren. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme dem Nachtragshaushalt zu.

 

Ratsmitglied Vogler sah in dem Nachtragshaushalt einen Mix aus Mehrerträgen und Mehrausgaben. Landau habe sich insgesamt positiv entwickelt. Trotzdem stecke man in einem sehr engen Korsett. Dieses Korsett habe sich mit der Zeit und dem Fortschritt gewandelt. Richtig sei, dass die Pflichtaufgaben und die damit verbundenen Ausgaben kontinuierlich ansteigen. Leider seien diese Pflichtaufgaben nicht immer ordentlich finanziert. Wichtig sei aber, dass man unter diesem Korsett als Stadt auch noch Luft zum Atmen habe. Es sei kritisch, dass die Schere zwischen Ertrag und Aufwand nicht zu schließen sei. Nur dann aber könnte es zu mehr Handlungsfreiheit und Gestaltungsmöglichkeiten kommen. Den Zuwachs im Nachtragsstellenplan halte sie für vertretbar, um die vielen laufenden Projekte gut und solide durch qualifiziertes Personal bearbeiten zu können. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme dem Nachtragshaushalt zu.

 

Ratsmitglied Hartmann teilte mit, dass man viele Dinge nachvollziehen und zustimmen könne. Die grundsätzliche Problematik dieses Haushaltes sei die fehlende Klärung des Themas „Sozialer Wohnungsbau“. Es gebe auch keine nennenswerten Investitionen in den Radverkehr. Daher werde die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion dem Nachtragshaushalt nicht zustimmen. Der Ärger über die fehlenden Zuschussbescheide des Landes sei nachvollziehbar. Allerdings habe man sich an der ein oder anderen Stelle wohl auch etwas übernommen. Hier sollte man langfristiger planen.

 

Ratsmitglied Freiermuth betonte, dass man bei näherer Betrachtung des Haushaltes erkenne, dass man ein erhebliches Problem habe. Dabei profitiere man noch von den günstigen Rahmenbedingungen. Er wolle sich gar nicht ausmalen, was passiere wenn die Zinsen wieder steigen. Dann werde man ein echtes Problem haben. Das Problem liege bei Land und Bund, die immer irgendwelche glückseligmachenden Gesetze in die Welt setzen ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Ein Beispiel sei das leidige Thema Lernmittelfreiheit, in die man von städtischer Seite 300.000 Euro investieren müsse. Die Erhöhung der Grundsteuer B halte er für nicht gut. Es seien zwar nur 10 Punkte, aber es wird den Bürger dennoch ärgern. Für die Gesamtverschuldung würden diese 157.000 Euro nichts bringen. Ein weiterer Kritikpunkt sei die mittlerweile vorgeschriebene Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des Haushaltes. Er sehe dies als Gängelei der Verwaltung. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme dem Nachtragshaushalt zu. Er danke der Verwaltung für die geleistete Arbeit.

 

Ratsmitglied Dr. Migl unterstrich, dass der Sozialstaat lieb und teuer sei. Man müsse hierfür eine gewaltige Summe aufbringen. Dies sei aber gut angelegtes Geld. In diesem Nachtragshaushalt seien Fortschritte im sozialen Wohnungsbau wieder einmal nicht gelungen. Das große Manko dieses Haushaltes sei wieder einmal, dass Bauen nur für wenige stattfinde. Daher werde die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion den Nachtragshaushalt ablehnen. Die Bürgerbeteiligung bei der Haushaltsaufstellung sollte man verbessern, aber nicht streichen wie dies die FWG fordere.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass der Zuwachs bei der Grundsteuer B im Haushalt 2017 der Siedlungspolitik entspreche. Mehr Spatenstiche wie in diesem Jahr könne man nicht machen.             


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 34 Ja- und 8 Nein-Stimmen: