Sitzung: 17.10.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 240/070/2017
A)
den 2. Nachtragshaushalt 2017,
der nach Vorlage der Verwaltung wie folgt abschließt:
1. |
im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der
Erträge auf der Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf Jahresfehlbetrag |
136.688.024 € 147.986.760 € -11.298.736 € |
2. |
im Finanzhaushalt die ordentlichen
Einzahlungen auf die ordentlichen
Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen
Ein-und Auszahlungen die außerordentlichen
Einzahlungen auf die außerordentlichen
Auszahlungen auf Saldo der
außerordentlichen Ein-und Auszahlungen die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein-und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlung aus
Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein-und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der
Auszahlungen auf Veränderung des
Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr |
129.856.980 € 135.762.510 € -5.905.530 € 0 € 0 € 0 € 8.120.538 € 12.718.319 € -4.597.781 € 11.449.511 € 946.200 € 10.503.311 € 149.427.029 € 149.427.029 € 0 |
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3. 4. 5. 6. |
Verpflichtungsermächtigungen über den 2.
Nachtragsstellenplan 2017 die Verbindlichkeit der
Finanzplanungsjahre 2018 – 2020 den 1.
Nachtragshaushaltsplan der Bürgerstiftung im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der
Erträge auf der Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf Jahresfehlbetrag im Finanzhaushalt die ordentlichen
Einzahlungen auf die ordentlichen
Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen
Einzahlungen auf die außerordentlichen
Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der
Auszahlungen auf Veränderung des
Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr |
21.667.000 € 196.317 € 260.592 € -64.275 € 188.274 € 206.274 € -18.000 € 0 € 0 € 0 € 371.880 € 0 € 371.880 € 0 € 0 € 0 € 560.154 € 206.274 € 353.880 € |
B) die
Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B mit Wirkung vom 01.01.2018 von
440 v.H. auf 450 v.H.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 7. September 2017, die dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er hielt zunächst seine Haushaltsrede.
Der
vorliegende Nachtragshaushalt sei eine relativ unspektakuläre Nachsteuerung,
wenn man davon absehe, dass die Einnahmeverbesserung von 4,7 Millionen Euro
lediglich zu einer Haushaltsverbesserung von weniger als 1 Million Euro führe.
Die Stadt entwickle sich, es „brumme“ in Landau. Man habe sprudelnde
Steuereinnahmen und das „Jahr der Spatenstiche“. Vieles werde bewegt, ohne dass
es in der allgemeinen Haushaltslage Entwarnung geben könne. Trotz sehr
günstiger Rahmenbedingungen habe man weiterhin eine extrem schwierige
Situation. Man freue sich über die um 4,7 Millionen Euro steigenden Erträge.
Allerdings steige in gleichem Maße eben auch der Aufwand um 3,8 Millionen Euro,
so dass man am Ende nur eine Haushaltsverbesserung von rund 950.000 Euro habe.
In Landau sei man in einer vergleichsweise guten Situation. Gründe für das
strukturelle Defizit seien die chronische Unterfinanzierung des Sozial- und
Jugendetats. Man werde vom Land an einem goldenen Zügel geführt. In diesem
Haushalt habe man eine neue Rekordhöhe für den Bereich Jugend und Soziales mit
72,1 Millionen Euro, wovon man 41 Millionen Euro selbst finanzieren müsse. Wenn
man dies in Relation zur Gewerbesteuereinnahme von rund 24 Millionen Euro
setze, zeige sich, dass uns die Soziallastquote erdrücke. Solange dies so sei,
werde man es nicht schaffen den Haushalt auszugleichen. Von daher rede man bei
den kommunalen Spitzenverbänden bereits über einen zweiten Entschuldungsfonds
für die Kommunen. Dies könne aber nur einhergehen, mit einer grundsätzlichen Neuordnung
der kommunalen Finanzströme.
Schwierig sei
es auch mit dem Haushaltsvollzug. Für beschlossene Maßnahmen versuche man
schnellstmöglich, Bewilligungsbescheide zu bekommen. Denen laufe man aber teils
lange hinterher, die Sporthalle West sei ein Beispiel hierfür. Für dieses Jahr
müsse man daher deutlich weniger Kredite aufnehmen als ursprünglich geplant.
Auf der einen Seite sei dies erfreulich, andererseits bedeute dies eine
Bugwelle an unerledigten Maßnahmen die man vor sich herschiebe. Bei der ersten
Sichtung für den Haushalt 2018 würde dies eine Kreditaufnahme von 15 Millionen
Euro bedeuten. Von Seiten der Aufsichtsbehörde sei man aufgefordert, im Jahr
2018 eine Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vorzulegen.
Deshalb wolle man heute im Vorgriff auf den Haushalt 2018 bereits eine leichte
Erhöhung der Grundsteuer B um 10 Punkte auf 450 v.H. beschließen. Dies halte
man für vertretbar. Er danke den Mitarbeitern der Verwaltung, die in
Aufstellung und Vollzug des Haushaltes viel leisten würden. Man habe große
Dinge angestoßen, es bewege sich viel. Er bitte um Zustimmung zu diesem
vorgelegten Nachtraghaushalt.
Ratsmitglied
Lerch erklärte, dass
ein Nachtragshaushalt keinen Platz für Grundsatzdiskussionen biete, da es hier
nur um Anpassungen zum Ursprungshaushalt gehe. Aus Sicht der
CDU-Stadtratsfraktion wolle er drei wesentliche Dinge benennen. Zum einen den
reduzierten Kreditbedarf mit 40 % weniger Kredit. Dies sei aber nicht durch
Einsparungen bedingt, sondern durch Verzögerungen wegen fehlender
Zuschussbescheide des Landes. Sehr erfreulich sei die Steuereinnahmen, auch
durch steigende Gewerbesteuereinnahmen. Dies sei wesentlich bedingt durch eine
erfolgreiche Gewerbeansiedlungspolitik. Der dritte Aspekt sei der permanent
ausufernde Sozialetat. Es sei das Dilemma Landaus, aber auch aller
rheinland-pfälzischen Städte, dass die Gewerbesteuereinnahmen den Sozialetat
längst nicht mehr abdecken. In dieser Situation mache sich das Land ein Stück
weit einen schlanken Fuß. Beispielsweise sei der pauschale Zuschuss im Bereich
der Schulsozialarbeiter seit 13 Jahren nicht erhöht worden. Im Bereich der
Kindertagesstätten verblieben Kostensteigerungen im Personalbereich allein an
den Kommunen hängen. Im Ergebnis sei es daher zwingend erforderlich, dass die
finanziellen Rahmenbedingungen für die kreisfreien Städte verbessert werden.
Unter der „Knute“ der Aufsichtsbehörde sei man gezwungen, die Grundsteuer B zu
erhöhen um nicht Gefahr zu laufen, keine Haushaltsgenehmigung zu bekommen. In
diesem Gesamtkontext sei die Situation Landaus beachtlich positiv. Hierfür
gelte es Dank zu sagen an die Verwaltung mit ihren über 500 Mitarbeitern, an
den Stadtvorstand und letztlich auch an den Stadtrat. Landau tue gut daran, die
Politik der ausgewogenen Balance fortzusetzen. Es gehe darum, zu erneuern und
zu bewahren. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme dem Nachtragshaushalt zu.
Ratsmitglied
Vogler sah in dem
Nachtragshaushalt einen Mix aus Mehrerträgen und Mehrausgaben. Landau habe sich
insgesamt positiv entwickelt. Trotzdem stecke man in einem sehr engen Korsett.
Dieses Korsett habe sich mit der Zeit und dem Fortschritt gewandelt. Richtig
sei, dass die Pflichtaufgaben und die damit verbundenen Ausgaben kontinuierlich
ansteigen. Leider seien diese Pflichtaufgaben nicht immer ordentlich
finanziert. Wichtig sei aber, dass man unter diesem Korsett als Stadt auch noch
Luft zum Atmen habe. Es sei kritisch, dass die Schere zwischen Ertrag und
Aufwand nicht zu schließen sei. Nur dann aber könnte es zu mehr
Handlungsfreiheit und Gestaltungsmöglichkeiten kommen. Den Zuwachs im
Nachtragsstellenplan halte sie für vertretbar, um die vielen laufenden Projekte
gut und solide durch qualifiziertes Personal bearbeiten zu können. Die
SPD-Stadtratsfraktion stimme dem Nachtragshaushalt zu.
Ratsmitglied
Hartmann teilte mit,
dass man viele Dinge nachvollziehen und zustimmen könne. Die grundsätzliche
Problematik dieses Haushaltes sei die fehlende Klärung des Themas „Sozialer
Wohnungsbau“. Es gebe auch keine nennenswerten Investitionen in den Radverkehr.
Daher werde die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion dem Nachtragshaushalt
nicht zustimmen. Der Ärger über die fehlenden Zuschussbescheide des Landes sei
nachvollziehbar. Allerdings habe man sich an der ein oder anderen Stelle wohl
auch etwas übernommen. Hier sollte man langfristiger planen.
Ratsmitglied
Freiermuth betonte,
dass man bei näherer Betrachtung des Haushaltes erkenne, dass man ein
erhebliches Problem habe. Dabei profitiere man noch von den günstigen
Rahmenbedingungen. Er wolle sich gar nicht ausmalen, was passiere wenn die
Zinsen wieder steigen. Dann werde man ein echtes Problem haben. Das Problem
liege bei Land und Bund, die immer irgendwelche glückseligmachenden Gesetze in
die Welt setzen ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Ein Beispiel
sei das leidige Thema Lernmittelfreiheit, in die man von städtischer Seite
300.000 Euro investieren müsse. Die Erhöhung der Grundsteuer B halte er für
nicht gut. Es seien zwar nur 10 Punkte, aber es wird den Bürger dennoch ärgern.
Für die Gesamtverschuldung würden diese 157.000 Euro nichts bringen. Ein
weiterer Kritikpunkt sei die mittlerweile vorgeschriebene Bürgerbeteiligung bei
der Aufstellung des Haushaltes. Er sehe dies als Gängelei der Verwaltung. Die
FWG-Stadtratsfraktion stimme dem Nachtragshaushalt zu. Er danke der Verwaltung
für die geleistete Arbeit.
Ratsmitglied
Dr. Migl unterstrich,
dass der Sozialstaat lieb und teuer sei. Man müsse hierfür eine gewaltige Summe
aufbringen. Dies sei aber gut angelegtes Geld. In diesem Nachtragshaushalt
seien Fortschritte im sozialen Wohnungsbau wieder einmal nicht gelungen. Das
große Manko dieses Haushaltes sei wieder einmal, dass Bauen nur für wenige
stattfinde. Daher werde die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion den
Nachtragshaushalt ablehnen. Die Bürgerbeteiligung bei der Haushaltsaufstellung
sollte man verbessern, aber nicht streichen wie dies die FWG fordere.
Der Vorsitzende erläuterte, dass der Zuwachs bei der Grundsteuer B im Haushalt 2017 der Siedlungspolitik entspreche. Mehr Spatenstiche wie in diesem Jahr könne man nicht machen.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 34 Ja- und 8 Nein-Stimmen: