Frau Weindel-Jöckle, Leiterin der Abteilung Soziale Dienste und Frau Pohlmann, Pflegekinderdienst, informieren mit einer Power-Point-Präsentation über die Vollzeitpflege und die Aufgaben des Pflegekinderdienstes. Eine Ausfertigung der Präsentation wurde den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses bereits zugesendet.

 

Herr Hasenfuß fragt nach, ob es eine Altersgrenze für Pflegeeltern gebe. Frau Weindel-Jöckle antwortet, dass dies nicht mehr der Fall sei. Auch interessierte Personen in einem Alter von 45 +  können sich als Pflegeeltern bewerben. Bei der Vermittlung eines Pflegekindes werde jeweils die individuelle Situation berücksichtigt

 

Herrn Thiel interessiert der Anteil von Pflegeverhältnissen, die aufgrund eines richterlichen Beschlusses begründet werden. Laut Herrn Eisenstein ist die Mehrzahl der Kinder auf Antrag der Eltern untergebracht. Ein richterlicher Beschluss liegt in rund 10 Fällen vor. Allerdings steigt die Anzahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen.

 

Herr Thiel fragt weiterhin, ob Pflegeverhältnisse häufig abgebrochen werden. Herr Eisenstein antwortet, dass dies nicht der Fall sei. Zur Unterstützung der Familien sei aber eine intensive Betreuung durch den Pflegekinderdienst erforderlich. 

 

Frau Weindel-Jöckle erläutert, dass die unklare Perspektive bis eine gerichtliche Entscheidung vorliege, sehr problematisch sei. Herr Eisenstein betont, dass das Familiengericht die letztendliche Entscheidung über eine Unterbringung treffe.  Frau Weindel-Jöckle ergänzt, dass das Elternrecht in den letzten Jahren gestärkt wurde.

 

Frau Follenius-Büssow erkundigt sich, ob die Aufgaben des Pflegekinderdienstes auch von externen Anbietern wahrgenommen werden. Herr Eisenstein antwortet, dass dies in wenigen Einzelfällen zutreffe. Der Vorsitzende fügt an, dass an eine Auslagerung der Aufgabe des Jugendamtes jedoch nicht gedacht sei.