Sitzung: 24.10.2017 Jugendhilfeausschuss
Frau
Weindel-Jöckle, Leiterin der Abteilung Soziale Dienste und Frau Pohlmann,
Pflegekinderdienst, informieren mit einer Power-Point-Präsentation über die
Vollzeitpflege und die Aufgaben des Pflegekinderdienstes. Eine Ausfertigung der
Präsentation wurde den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses bereits
zugesendet.
Herr
Hasenfuß fragt nach, ob es eine Altersgrenze für Pflegeeltern gebe. Frau
Weindel-Jöckle antwortet, dass dies nicht mehr der Fall sei. Auch interessierte
Personen in einem Alter von 45 + können
sich als Pflegeeltern bewerben. Bei der Vermittlung eines Pflegekindes werde
jeweils die individuelle Situation berücksichtigt
Herrn
Thiel interessiert der Anteil von Pflegeverhältnissen, die aufgrund eines
richterlichen Beschlusses begründet werden. Laut Herrn Eisenstein ist die
Mehrzahl der Kinder auf Antrag der Eltern untergebracht. Ein richterlicher
Beschluss liegt in rund 10 Fällen vor. Allerdings steigt die Anzahl der
gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Herr
Thiel fragt weiterhin, ob Pflegeverhältnisse häufig abgebrochen werden. Herr
Eisenstein antwortet, dass dies nicht der Fall sei. Zur Unterstützung der
Familien sei aber eine intensive Betreuung durch den Pflegekinderdienst
erforderlich.
Frau
Weindel-Jöckle erläutert, dass die unklare Perspektive bis eine gerichtliche
Entscheidung vorliege, sehr problematisch sei. Herr Eisenstein betont, dass das
Familiengericht die letztendliche Entscheidung über eine Unterbringung treffe. Frau Weindel-Jöckle ergänzt, dass das
Elternrecht in den letzten Jahren gestärkt wurde.
Frau
Follenius-Büssow erkundigt sich, ob die Aufgaben des Pflegekinderdienstes auch
von externen Anbietern wahrgenommen werden. Herr Eisenstein antwortet, dass
dies in wenigen Einzelfällen zutreffe. Der Vorsitzende fügt an, dass an eine
Auslagerung der Aufgabe des Jugendamtes jedoch nicht gedacht sei.