Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Werkleiter erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation den aktuellen Sachstand der Wohnungsbaugesellschaft. Diese Präsentation ist diesem Teilprotokoll als Anlage beigefügt.

Vor dem Hintergrund der komplexen steuerrechtlichen Materie und den unterschiedlichen Beurteilungen bei den einzelnen Gesellschaftsformen wurde ein Steuerberater mit der Darstellung von Strukturierungsalternativen beauftragt. Außerdem werden aktuell die Unterarten der KG geprüft, da derzeit die GmbH & Co. KG als die steuerlich günstigste Möglichkeit erscheint.

 

Herr Hirsch merkte an, dass der Stadtrat in der Dezembersitzung ausführliche Informationen über tatsächliche Umsetzung, Entscheidung über Rechtsform und Einzelheiten des Gesellschaftsvertrages erhalten werde.

Ziel sei es weiterhin die Gesellschaft zum 01.01.2018 zu gründen. Der Aufsichtsrat solle aus insgesamt 6 Personen bestehen. 50 % werde die Stadt Landau aus jeweils einem Vertreter der CDU, SPD und den Grünen stellen, die andere Hälfte wird aus Vertretern der Sparkasse bestehen.

Herr Götz werde auf Wunsch gerne in den Fraktionen in einem gesonderten Termin Rede und Antwort zu stehen.

 

Herr Scheid fragte nach, ob der ermittelte Ertragswert zum Stichtag 31.12.2015 in Höhe von 11.622.434 Euro mittlerweile Mitte/Ende 2017 positiv gestiegen sei.

Herr Götz erläuterte, dass es kaum Mieterhöhungen gegeben habe und somit auch keine Veränderungen im Ertragswert.

 

Herr Eichhorn wollte weiter wissen, ob hier nur das Ertragswertverfahren Anwendung findet.

Herr Götz erklärte, dass dies das gängigste Verfahren bei vermieteten Wohnungen sei.

 

Herr Gauer fragte nach dem Nachverdichtungspotenzial. Im Ertragswert seien Vermietungsertrag und Grundstück mit Bodenrichtwert ohne Abschläge enthalten und somit das Nachverdichtungspotenzial bereits berücksichtigt, so die Aussage des Werkleiters.

 

Herr Wagner interessierte, ob Mieterhöhungen nach dem Verkauf geplant sind.

Herr Götz erklärte, dass die Gesellschaft nicht mehr an die Sozialverträglichkeit gebunden sei und Mieterhöhungen im Rahmen des Mietspiegels möglich sind. Die neue Gesellschaft kann auch bei einzelnen Wohnungen die Miete über dem Mietspiegel erhöhen, da es sich hierbei nur um einen Durchschnittswert handelt. Die Stadt als Teil der Gesellschaft profitiere von Mieterhöhungen, ebenso wie die Sparkasse.

 

Herr Dr. Bals lobte den Einsatz und die intensiven Vorprüfungen der Verwaltung. Er wollte wissen, ob für private Personen die rechtliche bzw. gestalterische Möglichkeit besteht sich an der Gesellschaft zu beteiligen. Herr Hirsch antwortete, dass dies in Zukunft ggf. als Anleihen möglich sein könnte, jedoch aktuell nicht Priorität sei.

 

Herr Dr. Bals fragte weiter nach, ob es einen Plan über die Nachverdichtung auf Bestandsgrundstücken gäbe. Der Vorsitzende erklärte, dass Herr Götz gerne in den Fraktionen diese Grundstücke vorstellen werde.

 

Herr Doll lobte die Verwaltung ebenfalls und fragte, wie die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft bei anderen Städten z.B. Speyer oder Neustadt aussah.

 

Herr Hirsch erklärte, dass die Gründungen nicht vergleichbar seien, da die Stadt Landau über einen kleineren Gebäudebestand verfüge und diese Gesellschaften zu früheren Zeiten gegründet wurden.

Herr Götz fügte hinzu, dass es aktuell in ganz Deutschland keine vergleichbaren Projekte gibt, aktuell denke nur die Stadt Dresden über eine Gründung nach, aber in der Planung und der Umsetzung noch nicht soweit wie die Stadt Landau sei.

 

Herr Wagner interessierte die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Grunderwerbssteuer.

Herr Götz antwortete, dass allein der Anteil der Stadt Landau rund 500.000 Euro betragen würde.

 

Herr Hirsch erklärte, Ziel sei es einen unabhängigen Geschäftsführer zu finden, der zunächst von der Werkleitung und einem Vertreter der Sparkasse begleitet und unterstützt werden soll.

 

Herr Wagner fragte nach der künftigen Personaldichte der Gesellschaft und ob es eine Personalverschiebung des Gebäudemanagement in die neue Gesellschaft geben wird. Herr Hirsch antwortete, dass die Gesellschaft zunächst aus einem Geschäftsführer und einer Sekretärin bestehen werde und dem Personal des Gebäudemanagements ggf. andere Aufgaben übertragen werden. Zudem solle zu Beginn wie bisher das Gebäudemanagement die Verwaltung der bestehenden Mietobjekte übernehmen.

 


Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, nahm der Werksausschuss den Sachstandsbericht zur Kenntnis.