Der
Vorsitzende führte in
die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom
7. September 2017 ein, auf welche hingewiesen wird, und übergab das
Wort danach an Herrn Bürgermeister Dr. Ingenthron.
Bürgermeister
Dr. Ingenthron
erläuterte, dass die vorliegende Sitzungsvorlage das Ergebnis langer und
intensiver Diskussionen darstellt. Im Zuge der Stadtentwicklung könne nicht
immer alles so geplant werden, wie es sich letztendlich entwickelt. Deshalb
kann es vorkommen, dass Nachjustierungen notwendig werden. Momentan seien erst
knapp ein Drittel der 900 Wohnungen um den Südpark bezogen. Allein daher werden
sich künftig Veränderungen ergeben. Aus dem zurückliegendem Quartiersgespräch
habe man mehrere Punkte zur Aufarbeitung mitgenommen, um die Lebensqualität
rund um den Südpark verbessern zu können. So werde man beispielweise
Zusatzbeschilderungen anbringen, um eine Verbesserung der Verkehrslage zu
erreichen. Im Bereich der Grünfläche im Südpark versuche man mit der
vorgeschlagenen Änderung der Satzung entsprechend nach zu justieren. Die
Grundlage für die Lärmbekämpfung liefert in Rheinland-Pfalz das Landes-Immissionsschutzgesetz
(LImSchG). Deshalb sei die pragmatischste Lösung, die Satzung an das
LImSchG anzupassen. Damit die Einhaltung der getroffenen Regelungen auch
kontrolliert werden könnte, plane man eine personelle Aufstockung des
Kommunalen Vollzugsdienstes um zwei Stellen. Es sei aber auch klar, dass mit
der Anpassung das Satzung nicht alle an die Verwaltung gestellten Erwartungen
erfüllt werden können. Die vorgeschlagene Änderung stelle aber eine vernünftige
und vorallem verhältnismäßige Lösung dar.
Der
Vorsitzende ergänzte,
dass die Satzungsänderung keine Einzelmaßnahme darstellt, sondern eine Vielzahl
von Ordnungsmaßnahmen herangezogen werden, um die Gesamtsituation in der Stadt
zu verbessern. Er erläuterte weiterhin, dass die Sitzungsvorlage nicht wie von
der Verwaltung vorgeschlagen, zwingend in diesem Sitzungslauf beschlossen
werden müsse. Letztendlich müsse aber das Ziel sein, zum Frühjahr 2018 passende
Lösungen parat zu haben.
Ratsmitglied
Lerch gab zu bedenken,
dass es sich bei der Thematik um einen klassischen Zielkonflikt zweier
berechtigter Interessen handelt. Auf der einen Seite das Interesse der
Anwohner, ruhig zu wohnen und auf der anderen Seite das Interesse der Bürger,
die Parkfläche in ihrer Freizeit zu nutzen. Hier müsse die richtige Balance
gefunden werden. Dazu seien doch bereits Regelungen vorhanden. Diese würden
ausreichen, wenn diese auch eingehalten werden würden. Um dies zu erreichen,
müsse man zunächst die Bürger besser über die bestehenden Regeln informieren
und sodann die Einhaltung der Regelungen gezielter kontrollieren. Geschieht
dies, könne nach einer gewissen Zeit ein Resümee gezogen werden und gegebenenfalls
weitere Schritte in Betracht gezogen werden. Diese müssten dann jedoch auf alle
Parkanlagen ausgeweitet und nicht nur ein Einzelfall geschaffen werden.
Ratsmitglied
Vogler widersprach
Herrn Lerch. Es bestünde eben kein Interessenskonflikt zwischen Anwohnern und
Nutzern des Parks. Das Hauptproblem stelle der verursachte Lärm dar. Ihre
Fraktion begrüßt daher die Satzungsänderung und die daraus resultierende
Handhabung für das Ordnungsamt hinsichtlich der Kontrollen. Die Änderungen
müssten jedoch auf alle Parkanlagen ausgeweitet werden und nicht nur im Südpark
Anwendung finden. Sie schlage deshalb vor, den städtischen Präventionsrat
miteinzubeziehen und einen runden Tisch mit Anwohnern und der Polizei
stattfinden zu lassen.
Ratsmitglied
Hartmann gab zu
verstehen, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen wird. Die Sachlage der
Verwaltung sei zwar nachvollziehbar, führe jedoch nur zu einem
Verdrängungseffekt. Dieser habe eine sukzessive Ausweitung der Verbote auf alle
weitere Parkanlagen zur Folge, was nicht die Lösung sein könne.
Ratsmitglied
Freiermuth machte
deutlich, dass die Beschwerden der Anwohner ernst zu nehmen sind. Es sei Fakt,
dass der Südpark sehr hellhörig sei. Dennoch sei auch er der Meinung, dass
keine Einzelregelung getroffen werden könnte. Man sollte nun die Entwicklung in
Folge des weiteren Zuzuges und der Kontrollen des Ordnungsamtes abwarten.
Ratsmitglied
Dr. Migl vertrat die
Meinung, dass durchaus ein schutzwürdiges Interesse der Anwohner vorhanden ist.
Sie begrüße daher eher die Satzungsänderung. Nach der Umsetzung müsste man die
Wirkung beurteilen und bewerten. Eine Ausdehnung auf alle Parks begrüße sie
nicht.
Ratsmitglied
Maier forderte die
Verwaltung dazu auf, eine kurze Einschätzung zur möglichen Ausweitung der
Regelungen auf alle Parkanlagen darzulegen.
Herr Joritz gab zu verstehen, dass eine komplette
Ausweitung auf alle Parkanlagen rechtlich nicht einfach umsetzbar wäre. Das
Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit besteht, solange dies nicht durch
spezielle Gesetze eingeschränkt wird. In diesem Fall schränke das LImSchG die
Nutzung von Tonwiedergabegeräten grundsätzlich ein. Daran habe man sich zu
halten. Besonderheiten ergeben sich, sobald sich beispielweise die örtlichen
Strukturen ändern. Durch die besondere Hellhörigkeit im Südpark, welche in
anderen Parkanlagen so nicht vorhanden sei, besteht hier die Möglichkeit
eingreifend tätig zu werden. Eine Ausweitung auf alle Parkanlagen sei daher
schwierig und nicht verhältnismäßig.
Bürgermeister
Dr. Ingenthron ergänzte,
dass die Verwaltung offen für weitere Diskussionen sei. Er versicherte zudem,
dass eine Ausweitung der Regelungen auf alle Parkanlagen ausgiebig und intensiv
diskutiert wurde. Letztendlich sei aber entscheidend, dass eine erlassene
Satzung rechtssicher sei.
Der
Vorsitzende fasste
zusammen, dass weitere Diskussionen und Arbeitsprozesse notwendig seien und nun
keine Entscheidung herbeigeführt werden könnte.
Der Hauptausschuss nahm die Sitzungsvorlage zur Kenntnis und stimmte nicht über den vorgelegten Beschlussvorschlag ab. Die Sitzungsvorlage ist demnach von der Tagesordnung des Stadtrates am 21. November 2017 zu nehmen.