Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 7. September 2017 ein, auf welche hingewiesen wird, und übergab das Wort danach an Herrn Bürgermeister Dr. Ingenthron.

 

Bürgermeister Dr. Ingenthron erläuterte, dass die vorliegende Sitzungsvorlage das Ergebnis langer und intensiver Diskussionen darstellt. Im Zuge der Stadtentwicklung könne nicht immer alles so geplant werden, wie es sich letztendlich entwickelt. Deshalb kann es vorkommen, dass Nachjustierungen notwendig werden. Momentan seien erst knapp ein Drittel der 900 Wohnungen um den Südpark bezogen. Allein daher werden sich künftig Veränderungen ergeben. Aus dem zurückliegendem Quartiersgespräch habe man mehrere Punkte zur Aufarbeitung mitgenommen, um die Lebensqualität rund um den Südpark verbessern zu können. So werde man beispielweise Zusatzbeschilderungen anbringen, um eine Verbesserung der Verkehrslage zu erreichen. Im Bereich der Grünfläche im Südpark versuche man mit der vorgeschlagenen Änderung der Satzung entsprechend nach zu justieren. Die Grundlage für die Lärmbekämpfung liefert in Rheinland-Pfalz das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG). Deshalb sei die pragmatischste Lösung, die Satzung an das LImSchG anzupassen. Damit die Einhaltung der getroffenen Regelungen auch kontrolliert werden könnte, plane man eine personelle Aufstockung des Kommunalen Vollzugsdienstes um zwei Stellen. Es sei aber auch klar, dass mit der Anpassung das Satzung nicht alle an die Verwaltung gestellten Erwartungen erfüllt werden können. Die vorgeschlagene Änderung stelle aber eine vernünftige und vorallem verhältnismäßige Lösung dar.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass die Satzungsänderung keine Einzelmaßnahme darstellt, sondern eine Vielzahl von Ordnungsmaßnahmen herangezogen werden, um die Gesamtsituation in der Stadt zu verbessern. Er erläuterte weiterhin, dass die Sitzungsvorlage nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zwingend in diesem Sitzungslauf beschlossen werden müsse. Letztendlich müsse aber das Ziel sein, zum Frühjahr 2018 passende Lösungen parat zu haben.

 

Ratsmitglied Lerch gab zu bedenken, dass es sich bei der Thematik um einen klassischen Zielkonflikt zweier berechtigter Interessen handelt. Auf der einen Seite das Interesse der Anwohner, ruhig zu wohnen und auf der anderen Seite das Interesse der Bürger, die Parkfläche in ihrer Freizeit zu nutzen. Hier müsse die richtige Balance gefunden werden. Dazu seien doch bereits Regelungen vorhanden. Diese würden ausreichen, wenn diese auch eingehalten werden würden. Um dies zu erreichen, müsse man zunächst die Bürger besser über die bestehenden Regeln informieren und sodann die Einhaltung der Regelungen gezielter kontrollieren. Geschieht dies, könne nach einer gewissen Zeit ein Resümee gezogen werden und gegebenenfalls weitere Schritte in Betracht gezogen werden. Diese müssten dann jedoch auf alle Parkanlagen ausgeweitet und nicht nur ein Einzelfall geschaffen werden.

 

Ratsmitglied Vogler widersprach Herrn Lerch. Es bestünde eben kein Interessenskonflikt zwischen Anwohnern und Nutzern des Parks. Das Hauptproblem stelle der verursachte Lärm dar. Ihre Fraktion begrüßt daher die Satzungsänderung und die daraus resultierende Handhabung für das Ordnungsamt hinsichtlich der Kontrollen. Die Änderungen müssten jedoch auf alle Parkanlagen ausgeweitet werden und nicht nur im Südpark Anwendung finden. Sie schlage deshalb vor, den städtischen Präventionsrat miteinzubeziehen und einen runden Tisch mit Anwohnern und der Polizei stattfinden zu lassen.

 

Ratsmitglied Hartmann gab zu verstehen, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen wird. Die Sachlage der Verwaltung sei zwar nachvollziehbar, führe jedoch nur zu einem Verdrängungseffekt. Dieser habe eine sukzessive Ausweitung der Verbote auf alle weitere Parkanlagen zur Folge, was nicht die Lösung sein könne.

 

Ratsmitglied Freiermuth machte deutlich, dass die Beschwerden der Anwohner ernst zu nehmen sind. Es sei Fakt, dass der Südpark sehr hellhörig sei. Dennoch sei auch er der Meinung, dass keine Einzelregelung getroffen werden könnte. Man sollte nun die Entwicklung in Folge des weiteren Zuzuges und der Kontrollen des Ordnungsamtes abwarten.

 

Ratsmitglied Dr. Migl vertrat die Meinung, dass durchaus ein schutzwürdiges Interesse der Anwohner vorhanden ist. Sie begrüße daher eher die Satzungsänderung. Nach der Umsetzung müsste man die Wirkung beurteilen und bewerten. Eine Ausdehnung auf alle Parks begrüße sie nicht.

 

Ratsmitglied Maier forderte die Verwaltung dazu auf, eine kurze Einschätzung zur möglichen Ausweitung der Regelungen auf alle Parkanlagen darzulegen.

 

Herr Joritz gab zu verstehen, dass eine komplette Ausweitung auf alle Parkanlagen rechtlich nicht einfach umsetzbar wäre. Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit besteht, solange dies nicht durch spezielle Gesetze eingeschränkt wird. In diesem Fall schränke das LImSchG die Nutzung von Tonwiedergabegeräten grundsätzlich ein. Daran habe man sich zu halten. Besonderheiten ergeben sich, sobald sich beispielweise die örtlichen Strukturen ändern. Durch die besondere Hellhörigkeit im Südpark, welche in anderen Parkanlagen so nicht vorhanden sei, besteht hier die Möglichkeit eingreifend tätig zu werden. Eine Ausweitung auf alle Parkanlagen sei daher schwierig und nicht verhältnismäßig.

 

Bürgermeister Dr. Ingenthron ergänzte, dass die Verwaltung offen für weitere Diskussionen sei. Er versicherte zudem, dass eine Ausweitung der Regelungen auf alle Parkanlagen ausgiebig und intensiv diskutiert wurde. Letztendlich sei aber entscheidend, dass eine erlassene Satzung rechtssicher sei.

 

Der Vorsitzende fasste zusammen, dass weitere Diskussionen und Arbeitsprozesse notwendig seien und nun keine Entscheidung herbeigeführt werden könnte.

 


Der Hauptausschuss nahm die Sitzungsvorlage zur Kenntnis und stimmte nicht über den vorgelegten Beschlussvorschlag ab. Die Sitzungsvorlage ist demnach von der Tagesordnung des Stadtrates am 21. November 2017 zu nehmen.