Sitzung: 17.10.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 101/388/2017
Der Prüfauftrag, ob und unter welchen
Bedingungen der Sperrmüll der Einwohner Landaus künftig durch den EWL abgeholt
werden kann, wird in den Verwaltungsrat EWL verwiesen.
Der
Vorsitzende verwies
auf den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 27. September 2017, der dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Ratsmitglied
Lerch begründete den
Antrag. Die Anlieferung des Sperrmülls sei für ältere und beeinträchtigte
Menschen beschwerlich. Deshalb sei die Anregung, es so zu machen, wie es im
Landkreis Südliche Weinstraße geregelt sei und den Sperrmüll einmal im Jahr
abholen zu lassen.
Der
Vorsitzende betonte,
dass es letztlich eine Sache des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs sei, der
die Gebühren entsprechend kalkulieren müsse.
Ratsmitglied
Schowalter erklärte,
dass es private Unternehmen gebe, die die Abholung des Sperrmülls anbieten. Man
hätte dies auch schon ins Konzept des neuen Wertstoffhofes einbauen sollen.
Ratsmitglied
Dr. Migl war der
Meinung, dass man dieses Problem schon hätte früher anpacken sollen. Dennoch
wäre es sicher für ältere Bürger eine Erleichterung.
Ratsmitglied Volkhardt stellte die Frage, warum man ein gut funktionierendes System ändern wolle. Es gebe bereits jetzt private Anbieter, die den Sperrmüll abholen. Die Begeisterung der FWG-Stadtratsfraktion für diesen Antrag halte sich in Grenzen.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: