Sitzung: 24.10.2017 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 040/012/2017
Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der
Projektgruppe „Initiative Landau baut Zukunft“ vom 28.09.2017 ein, auf welche
verwiesen wird. Es handele sich um eine sehr umfangreiche Sitzungsvorlage, die
verschiedene Verfahrensvorschläge beinhalte und die Position der Verwaltung
erläutere. Der Vorsitzende wolle nun auch den Ausschussmitgliedern direkt die
Gelegenheit geben zu diskutieren.
Ratsmitglied Herr Lerch stimmte dem Vorsitzenden zu
und hielt die Sitzungsvorlage für sehr differenziert, da in ihr auf die drei
Anträge der CDU-, FWG- und Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktionen
eingegangen wurde. Für ihn ergaben sich etliche Fragen, so dass er sich noch
nicht positionieren könne und sich daher bei der Abstimmung enthalten werde.
Herr Lerch sprach außerdem den letzten Punkt der Sitzungsvorlage hinsichtlich
der Modifizierung des Einheimischenmodells in den Stadtdörfern an und die darin
beschriebene Anpassung der Fläche von Wohneigentum auf 120 qm (von ursprünglich
90 qm). Herr Lerch betonte, dass die CDU-Stadtratsfraktion die Position
vertrete, beim Einheimischenmodell keine Flächenbegrenzung vorzusehen.
Wohneigentum sollte unabhängig von der Flächengröße für die Vergabe von
Grundstücken an Ortsansässige unschädlich sein. Dies hätte sich erst kürzlich
in LD-Queichheim gezeigt. Darüber hinaus werde die CDU-Stadtratsfraktion einen
Prüfauftrag erteilen, welcher die vergünstigte Abgabe von Baugrundstücken an
Landauerinnen und Landauer im Zuge der Initiative „Landau baut Zukunft“
beinhalte. Weiterhin betonte Herr Lerch, dass seine Fraktion einen Zuzug
befürworten würde aber sich dennoch wünsche, ein entsprechendes
Steuerungselement bei der Vergabe etablieren zu können. In der Summe sollten
die Baugrundstücke nicht unter dem Verkehrswert veräußert werden, denn somit
könne ein möglicher Konflikt mit den Aufsichtsbehörden vermieden werden. Es
solle zudem vermieden werden, mit Gewalt wachsen zu wollen, aber dennoch den
Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, sich Wohneigentum zu schaffen. Herr
Lerch stellte klar, dass der Antrag, vgl. TOP 3.1, nicht zurückgezogen werde.
Seine Fraktion befinde sich momentan noch in der Meinungsfindung.
Der Vorsitzende nahm Bezug auf das Wohneigentum in
einer bestimmten Größenordnung und verwies auf die gelockerte Handhabe hinsichtlich
der Differenzierung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Er hielt
allerdings eine Größenbeschränkung, hier nun 120 qm, weiterhin für notwendig.
In Bezug auf den gestellten Prüfauftrag der CDU-Stadtratsfraktion, siehe TOP
3.1, sei seiner Meinung nach keine Beschlussfassung nötig, da dieser
Prüfauftrag auch als Information dienen könne. Weiterhin ging der Vorsitzende
auf die Finanzierung der Vergaberichtlinie ein und betonte, dass es sich um
einen geschlossenen Kreislauf – in Abstimmung mit der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD) handeln würde. Es sei nun prinzipiell wichtig
eine politische Entscheidung dahingehend zu treffen, ob von Auswärtigen ein
höherer Grundstückspreis verlangt werden sollte.
Ratsmitglied Herr Hartmann betonte, dass es in dem
Antrag seiner Fraktion, vgl. TOP 3.3, um zwei Punkte ging. Zum einen um die
Quote im sozialen Wohnungsbau und zum anderen um die Einstufung der
Haushaltseinkommen in zwei Kategorien. Es sei wichtig bei der Quote klar zu
benennen, ob sich diese nach der Anzahl von Wohneinheiten oder nach der Größe
der Wohnfläche (qm) richten solle. Hinsichtlich der Einkommensverhältnisse der
Antragsteller im Bereich der sozialen Wohnraumförderung sollten zwei Kategorien
berücksichtigt werden: Haushalte innerhalb der Einkommensgrenze bzw. bis zu 10
% darüber liegend und Haushalte mit einem Haushaltseinkommen bis zu 60 % über
der Einkommensgrenze. Herrn Hartmanns Erläuterungen zufolge, stünden die
genannten Haushalte in Konkurrenz zueinander. Er wiederholte daher den
Vorschlag, die Quote auf 30 % zu erhöhen. So könne beispielsweise ein Drittel,
also 10 %, an Haushalte mit einem Einkommen über der Einkommensgrenze von bis
zu 60 % vergeben werden. In der vorliegenden Sitzungsvorlage der Verwaltung
wurde allerdings auf den beschriebenen Vorschlag nicht eingegangen. Hierzu
entgegnete ihm der Vorsitzende, dass sich das bisherige Vorgehen bei der
Vergabe bewährt habe und eine Quotierungsrichtlinie für den sozialen
Wohnungsbau von 25 % ausreichen würde. Herr Hartmann hinterfragte die Antwort
des Vorsitzenden, da eine Quote von 25 % bei weitem nicht die Nachfrage
abbilden könne. Sei dies der Wille der Stadt? Herr Hartmann war sich sicher,
dass ohne die festgelegte Quote nichts entstanden wäre und erst seit der
Einführung der Quote sozialer Wohnungsbau betrieben werde. Zu guter Letzt
signalisierte Herr Hartmann, dass er der vorgelegten Sitzungsvorlage nicht
zustimmen und den gestellten Antrag seiner Fraktion aufrechterhalten werde.
Der Vorsitzende nutzte die Gelegenheit und betonte,
dass der Bedarf an sozialem Wohnungsbau gesehen wurde und der Stadtrat geeinter
Meinung war, den sozialen Wohnungsbau fördern zu wollen. Mitunter seien auch
die besseren Förderkonditionen der Investitions- und Strukturbank des Landes
Rheinland-Pfalz (ISB) seit Anfang des Jahres 2017 Auslöser für den zunehmenden
sozialen Mietwohnungsbau in Landau und nicht die vom Stadtrat beschlossene
Quotierungsrichtlinie.
Ratsmitglied Frau Vogler dankte Herrn
Hartmann für dessen Erläuterungen. Im Antrag der Bündnis 90/Die Grünen sei die
von ihm beschriebene Intention nicht deutlich hervorgegangen. Frau Vogler
stellte in den Vordergrund, dass dringend Wohnraum für bedürftige
Bevölkerungsgruppen geschaffen werden müsse. Hierbei könne die Stadt stets an
einzelnen Parametern nachjustieren und beispielsweise je Baufeld eine andere
Vergabe festlegen. Zuvor sollte jedoch festgehalten werden, auf welchem Baufeld
sozialer Wohnungsbau möglich und sinnvoll wäre. Zum Einheimischenmodell stellte
sich Frau Vogler die Frage, wer Einheimischer sei. Zähle hier das Geburtsrecht?
Die Anträge der Stadtratsfraktionen müssen kritisch beleuchtet werden, gerade
wenn es um den Zuzug gehe. Insgesamt sei die derzeitige Situation als offener
Prozess zu werten - mit der Fragestellung „Wo steuern wir hin?“. Frau Vogler
teilte zu guter Letzt mit, dass die SPD-Stadtratsfraktion der Entwicklung offen
gegenüber stehe und sich auch eine Modifizierung, gemäß Herrn Hartmanns
Vorschlag der Unterscheidung zweier Kategorien von Haushaltseinkommen, vorstellen
könne.
Ratsmitglied Herr Freiermuth konnte sich
noch nicht positionieren. Ihm gefiel, dass die Flächenbeschränkung bei
Wohneigentum von 90 qm weggefallen sei. Er empfand allerdings, dass auch die
Beschränkung auf 120 qm nicht sinnvoll wäre und dahingehend eine tragfähige
Lösung gefunden werden müsste. Weiterhin nahm Herr Freiermuth Bezug auf den
Antrag seiner Fraktion, vgl. TOP 3.2, und betonte, dass die Bevorzugung nur von
Einheimischen nicht gewollt sei. Jeder solle nach Landau kommen können und zu einer
ausgewogenen Durchmischung beitragen. Die aktuellen qm-Preise im Stadtgebiet
Landau könnten zudem momentan nicht befürwortet werden und müssten sich
realistisch an das Umfeld anpassen. In diesem Zusammenhang nannte Herr
Freiermuth den „Staubsaugereffekt“.
Weiterhin berichtete Herr Freiermuth, dass er sich das
von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen empfohlene Wohnbauprojekt in
Tübingen anschaute und er sich die dortige Feinsteuerung einzelner Aspekte auch
für Landau vorstellen könne.
Ratsmitglied Herr Wagner kam mit der
Sitzungsvorlage nicht zurecht. Für ihn handele es sich um einen „Kessel
Buntes“. Jeder debattiere ein bisschen. Seit Beginn der Diskussion in der
hiesigen Bauausschusssitzung vermisse er die Debatte über sozialen und
bezahlbaren Wohnraum. Er sehe beispielsweise nicht kommen, dass es eine Welle
von zuziehenden Sozialhilfeempfängern geben werde. Diese Menschen haben andere
Bedürfnisse. Herr Wagner kritisierte, dass es in der bisher geführten
Diskussion um Einheimische drehe, die bereits Wohneigentum hatten bzw. noch
hätten. Er sprach daher von einem Luxusproblem.
Ratsmitglied Herr Löffel betonte, dass
für alle Bevölkerungsschichten Wohnraum geschaffen werden müsse. In der
hiesigen Diskussion gehe es viel mehr um Steuerungsinstrumente, über deren
Festlegung sich die Stadtratsfraktionen einig sein sollten. Diese gelte es für
den Bau von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau gleichermaßen zu
schaffen. Er fände es schade, wenn junge Familien von Landau wegziehen würden,
nur weil sie keinen Zugang zu einem preiswerten Grundstück im Landauer
Südwesten bekämen.
Herr Kamplade dankte den Ratsmitgliedern für die Fülle
der Hinweise. Das Thema sei insgesamt betrachtet sehr komplex und sollte
ganzseitig diskutiert werden. Der Weg zur Entscheidungsfindung sei schwierig
aber aus fachlicher Sicht richtig. Herr Kamplade verteidigte die Vorschläge der
Stadt und betonte, dass Objektivität geschaffen werden sollte. Konkrete Zahlen
hätten zum Beispiel auch das Wohnraumversorgungskonzept geliefert. Herr
Kamplade erklärte, dass bezahlbarer Wohnraum aufgrund der hohen
Bauherstellungskosten fast nur im Bestand umsetzbar sei. Gleiches gelte für
moderate Mieten. Nach objektiven Betrachtungen wäre im Neubau eine Quote von 25
% sozialen Wohnungsbaus ausreichend. Herr Kamplade sprach sich für die
individuelle Steuerung der Vergabe je Baufeld aus. Die Stadt solle sich nicht
durch eine Vielzahl von Regelungen geißeln. Vielmehr sollte eine Betrachtung
von Quartier zu Quartier erfolgen. So wäre beispielsweise mancherorts eine
Quote von 70-80 % sozialen Wohnungsbaus möglich, an anderen Stellen vielleicht
auch gar keiner.
Zu guter Letzt griff Herr Kamplade den von Herrn
Freiermuth angesprochenen „Staubsaugereffekt“ auf und betonte, dass die
Baulandpreise in Landau realistisch seien und die Stadt nicht der Versuchung
unterlegen sein sollte, an der Bodenpreisschraube zu drehen.
Ratsmitglied Herr Hartmann hielt an
seiner politischen Kritik fest und zeigte sich erfreut, selbst einen
Erkenntnisgewinn durch die ausgiebigen Diskussionen der vergangenen Monate
erhalten zu haben. Er betonte wiederholt, eine Unterscheidung der
Einkommensgrenzen (Kategorie 1 und 2) zu berücksichtigen. Ihm war diese
notwendige Unterscheidung hinsichtlich der Einkommensgrenze zuvor nicht bewusst.
Der Vorsitzende versicherte Herrn Hartmann, den Gedanken aufzunehmen und in die
weitere Diskussion einfließen zu lassen.
Ratsmitglied Frau Vogler zeigte sich
selbstkritisch, dass die Erkenntnisse zu spät kamen. Plötzlich sei allen das
Thema sozialer Wohnungsbau bzw. bezahlbares Wohnen bewusst. Nun gelte es,
richtig zu differenzieren (hier: Kategorie 1 und 2). Die Ziele der
Stadtratsfraktionen seien gleich, auch wenn die Wege um dahinzukommen
unterschiedlich wären. Frau Vogler schlug vor, weiter an der Vorlage zu
arbeiten und zunächst keinen Beschluss zu fassen.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler appellierte an
Herrn Wagner: Wo sei dessen Fokus? Auf Reihenhausbebauung oder
Geschosswohnungsbau? Herr Lichtenthäler sagte in diesem Zusammenhang, dass die
Festlegungen für „Landau XXL“ noch nicht getroffen wurden. In der Vergangenheit
wurde Vieles nicht richtig gemacht und es hätte schon früher eine soziale Quote
geben müssen. Nun sei glücklicherweise hierfür auch die Förderkulisse des
Landes RLP attraktiver.
Ratsmitglied Herr Dürphold stellte klar,
dass das was in der hiesigen Diskussion entstehe schon ein Erfolg sei. Er
stimmte Herrn Kamplade hinsichtlich der stückweisen Vergabe zu, denn der Rat
könne stets eingreifen. Herr Dürphold war davon überzeugt, dass mittlerweile
jedes Ratsmitglied in der Lage sein sollte, die vorliegende Situation bewerten zu
können.
Herr Schneider rekapitulierte einige Aspekte der
hiesigen Diskussion. Eine gewisse Flexibilität sei wichtig. Er verwies hierzu
auf die Entwicklung des Wohnparks am Ebenberg. Am besten könne gesteuert
werden, wenn die Stadt Eigentümerin der Grundstücke sei.
Ratsmitglied Herr Heuberger kam zurück auf
das Thema „qm-Begrenzung“ und hinterfragte die Sinnhaftigkeit. Wie wäre z.B.
der Wunsch eines Haushaltes sich zu verkleinern zu bewerten? Herr Heuberger war
der Meinung, dass nicht alle Aspekte geregelt werden sollten. Daher sollte die
qm-Begrenzung wegfallen und sich nach persönlichem Bedarf richten.
Ratsmitglied Herr Lerch erinnerte
daran, dass erstmals eine Quote für das Baufeld 10 von der
CDU-Stadtratsfraktion vorgeschlagen wurde. Die Skepsis sei damals groß gewesen.
Außerdem wollte Herr Lerch wissen, weshalb eine preisdämpfende Politik
betrieben werde. Herr Kamplade erläuterte, dass die Grundstückspreise einen
nicht unerheblichen Teil der Baukosten ausmachen und moderate Grundstückspreise
letztlich einen Beitrag darstellen würden, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Der Vorsitzende dankte den Ratsmitgliedern für deren
intensive Diskussion. Er sah den Punkt für eine Entscheidung allerdings noch
nicht gekommen, so dass keine Abstimmung in der hiesigen Sitzung erfolgen
werde. Die Sitzungsvorlage müsse nun entsprechend „nachreifen“.