Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der Projektgruppe „Initiative Landau baut Zukunft“ vom 28.09.2017 ein, auf welche verwiesen wird. Es handele sich um eine sehr umfangreiche Sitzungsvorlage, die verschiedene Verfahrensvorschläge beinhalte und die Position der Verwaltung erläutere. Der Vorsitzende wolle nun auch den Ausschussmitgliedern direkt die Gelegenheit geben zu diskutieren.

 

 

Ratsmitglied Herr Lerch stimmte dem Vorsitzenden zu und hielt die Sitzungsvorlage für sehr differenziert, da in ihr auf die drei Anträge der CDU-, FWG- und Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktionen eingegangen wurde. Für ihn ergaben sich etliche Fragen, so dass er sich noch nicht positionieren könne und sich daher bei der Abstimmung enthalten werde. Herr Lerch sprach außerdem den letzten Punkt der Sitzungsvorlage hinsichtlich der Modifizierung des Einheimischenmodells in den Stadtdörfern an und die darin beschriebene Anpassung der Fläche von Wohneigentum auf 120 qm (von ursprünglich 90 qm). Herr Lerch betonte, dass die CDU-Stadtratsfraktion die Position vertrete, beim Einheimischenmodell keine Flächenbegrenzung vorzusehen. Wohneigentum sollte unabhängig von der Flächengröße für die Vergabe von Grundstücken an Ortsansässige unschädlich sein. Dies hätte sich erst kürzlich in LD-Queichheim gezeigt. Darüber hinaus werde die CDU-Stadtratsfraktion einen Prüfauftrag erteilen, welcher die vergünstigte Abgabe von Baugrundstücken an Landauerinnen und Landauer im Zuge der Initiative „Landau baut Zukunft“ beinhalte. Weiterhin betonte Herr Lerch, dass seine Fraktion einen Zuzug befürworten würde aber sich dennoch wünsche, ein entsprechendes Steuerungselement bei der Vergabe etablieren zu können. In der Summe sollten die Baugrundstücke nicht unter dem Verkehrswert veräußert werden, denn somit könne ein möglicher Konflikt mit den Aufsichtsbehörden vermieden werden. Es solle zudem vermieden werden, mit Gewalt wachsen zu wollen, aber dennoch den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, sich Wohneigentum zu schaffen. Herr Lerch stellte klar, dass der Antrag, vgl. TOP 3.1, nicht zurückgezogen werde. Seine Fraktion befinde sich momentan noch in der Meinungsfindung.

 

Der Vorsitzende nahm Bezug auf das Wohneigentum in einer bestimmten Größenordnung und verwies auf die gelockerte Handhabe hinsichtlich der Differenzierung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Er hielt allerdings eine Größenbeschränkung, hier nun 120 qm, weiterhin für notwendig. In Bezug auf den gestellten Prüfauftrag der CDU-Stadtratsfraktion, siehe TOP 3.1, sei seiner Meinung nach keine Beschlussfassung nötig, da dieser Prüfauftrag auch als Information dienen könne. Weiterhin ging der Vorsitzende auf die Finanzierung der Vergaberichtlinie ein und betonte, dass es sich um einen geschlossenen Kreislauf – in Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) handeln würde. Es sei nun prinzipiell wichtig eine politische Entscheidung dahingehend zu treffen, ob von Auswärtigen ein höherer Grundstückspreis verlangt werden sollte.

 

 

Ratsmitglied Herr Hartmann betonte, dass es in dem Antrag seiner Fraktion, vgl. TOP 3.3, um zwei Punkte ging. Zum einen um die Quote im sozialen Wohnungsbau und zum anderen um die Einstufung der Haushaltseinkommen in zwei Kategorien. Es sei wichtig bei der Quote klar zu benennen, ob sich diese nach der Anzahl von Wohneinheiten oder nach der Größe der Wohnfläche (qm) richten solle. Hinsichtlich der Einkommensverhältnisse der Antragsteller im Bereich der sozialen Wohnraumförderung sollten zwei Kategorien berücksichtigt werden: Haushalte innerhalb der Einkommensgrenze bzw. bis zu 10 % darüber liegend und Haushalte mit einem Haushaltseinkommen bis zu 60 % über der Einkommensgrenze. Herrn Hartmanns Erläuterungen zufolge, stünden die genannten Haushalte in Konkurrenz zueinander. Er wiederholte daher den Vorschlag, die Quote auf 30 % zu erhöhen. So könne beispielsweise ein Drittel, also 10 %, an Haushalte mit einem Einkommen über der Einkommensgrenze von bis zu 60 % vergeben werden. In der vorliegenden Sitzungsvorlage der Verwaltung wurde allerdings auf den beschriebenen Vorschlag nicht eingegangen. Hierzu entgegnete ihm der Vorsitzende, dass sich das bisherige Vorgehen bei der Vergabe bewährt habe und eine Quotierungsrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau von 25 % ausreichen würde. Herr Hartmann hinterfragte die Antwort des Vorsitzenden, da eine Quote von 25 % bei weitem nicht die Nachfrage abbilden könne. Sei dies der Wille der Stadt? Herr Hartmann war sich sicher, dass ohne die festgelegte Quote nichts entstanden wäre und erst seit der Einführung der Quote sozialer Wohnungsbau betrieben werde. Zu guter Letzt signalisierte Herr Hartmann, dass er der vorgelegten Sitzungsvorlage nicht zustimmen und den gestellten Antrag seiner Fraktion aufrechterhalten werde.

 

Der Vorsitzende nutzte die Gelegenheit und betonte, dass der Bedarf an sozialem Wohnungsbau gesehen wurde und der Stadtrat geeinter Meinung war, den sozialen Wohnungsbau fördern zu wollen. Mitunter seien auch die besseren Förderkonditionen der Investitions- und Strukturbank des Landes Rheinland-Pfalz (ISB) seit Anfang des Jahres 2017 Auslöser für den zunehmenden sozialen Mietwohnungsbau in Landau und nicht die vom Stadtrat beschlossene Quotierungsrichtlinie.

 

Ratsmitglied Frau Vogler dankte Herrn Hartmann für dessen Erläuterungen. Im Antrag der Bündnis 90/Die Grünen sei die von ihm beschriebene Intention nicht deutlich hervorgegangen. Frau Vogler stellte in den Vordergrund, dass dringend Wohnraum für bedürftige Bevölkerungsgruppen geschaffen werden müsse. Hierbei könne die Stadt stets an einzelnen Parametern nachjustieren und beispielsweise je Baufeld eine andere Vergabe festlegen. Zuvor sollte jedoch festgehalten werden, auf welchem Baufeld sozialer Wohnungsbau möglich und sinnvoll wäre. Zum Einheimischenmodell stellte sich Frau Vogler die Frage, wer Einheimischer sei. Zähle hier das Geburtsrecht? Die Anträge der Stadtratsfraktionen müssen kritisch beleuchtet werden, gerade wenn es um den Zuzug gehe. Insgesamt sei die derzeitige Situation als offener Prozess zu werten - mit der Fragestellung „Wo steuern wir hin?“. Frau Vogler teilte zu guter Letzt mit, dass die SPD-Stadtratsfraktion der Entwicklung offen gegenüber stehe und sich auch eine Modifizierung, gemäß Herrn Hartmanns Vorschlag der Unterscheidung zweier Kategorien von Haushaltseinkommen, vorstellen könne.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth konnte sich noch nicht positionieren. Ihm gefiel, dass die Flächenbeschränkung bei Wohneigentum von 90 qm weggefallen sei. Er empfand allerdings, dass auch die Beschränkung auf 120 qm nicht sinnvoll wäre und dahingehend eine tragfähige Lösung gefunden werden müsste. Weiterhin nahm Herr Freiermuth Bezug auf den Antrag seiner Fraktion, vgl. TOP 3.2, und betonte, dass die Bevorzugung nur von Einheimischen nicht gewollt sei. Jeder solle nach Landau kommen können und zu einer ausgewogenen Durchmischung beitragen. Die aktuellen qm-Preise im Stadtgebiet Landau könnten zudem momentan nicht befürwortet werden und müssten sich realistisch an das Umfeld anpassen. In diesem Zusammenhang nannte Herr Freiermuth den „Staubsaugereffekt“.

Weiterhin berichtete Herr Freiermuth, dass er sich das von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen empfohlene Wohnbauprojekt in Tübingen anschaute und er sich die dortige Feinsteuerung einzelner Aspekte auch für Landau vorstellen könne.

 

Ratsmitglied Herr Wagner kam mit der Sitzungsvorlage nicht zurecht. Für ihn handele es sich um einen „Kessel Buntes“. Jeder debattiere ein bisschen. Seit Beginn der Diskussion in der hiesigen Bauausschusssitzung vermisse er die Debatte über sozialen und bezahlbaren Wohnraum. Er sehe beispielsweise nicht kommen, dass es eine Welle von zuziehenden Sozialhilfeempfängern geben werde. Diese Menschen haben andere Bedürfnisse. Herr Wagner kritisierte, dass es in der bisher geführten Diskussion um Einheimische drehe, die bereits Wohneigentum hatten bzw. noch hätten. Er sprach daher von einem Luxusproblem.

 

Ratsmitglied Herr Löffel betonte, dass für alle Bevölkerungsschichten Wohnraum geschaffen werden müsse. In der hiesigen Diskussion gehe es viel mehr um Steuerungsinstrumente, über deren Festlegung sich die Stadtratsfraktionen einig sein sollten. Diese gelte es für den Bau von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau gleichermaßen zu schaffen. Er fände es schade, wenn junge Familien von Landau wegziehen würden, nur weil sie keinen Zugang zu einem preiswerten Grundstück im Landauer Südwesten bekämen.

 

Herr Kamplade dankte den Ratsmitgliedern für die Fülle der Hinweise. Das Thema sei insgesamt betrachtet sehr komplex und sollte ganzseitig diskutiert werden. Der Weg zur Entscheidungsfindung sei schwierig aber aus fachlicher Sicht richtig. Herr Kamplade verteidigte die Vorschläge der Stadt und betonte, dass Objektivität geschaffen werden sollte. Konkrete Zahlen hätten zum Beispiel auch das Wohnraumversorgungskonzept geliefert. Herr Kamplade erklärte, dass bezahlbarer Wohnraum aufgrund der hohen Bauherstellungskosten fast nur im Bestand umsetzbar sei. Gleiches gelte für moderate Mieten. Nach objektiven Betrachtungen wäre im Neubau eine Quote von 25 % sozialen Wohnungsbaus ausreichend. Herr Kamplade sprach sich für die individuelle Steuerung der Vergabe je Baufeld aus. Die Stadt solle sich nicht durch eine Vielzahl von Regelungen geißeln. Vielmehr sollte eine Betrachtung von Quartier zu Quartier erfolgen. So wäre beispielsweise mancherorts eine Quote von 70-80 % sozialen Wohnungsbaus möglich, an anderen Stellen vielleicht auch gar keiner.

Zu guter Letzt griff Herr Kamplade den von Herrn Freiermuth angesprochenen „Staubsaugereffekt“ auf und betonte, dass die Baulandpreise in Landau realistisch seien und die Stadt nicht der Versuchung unterlegen sein sollte, an der Bodenpreisschraube zu drehen.

 

Ratsmitglied Herr Hartmann hielt an seiner politischen Kritik fest und zeigte sich erfreut, selbst einen Erkenntnisgewinn durch die ausgiebigen Diskussionen der vergangenen Monate erhalten zu haben. Er betonte wiederholt, eine Unterscheidung der Einkommensgrenzen (Kategorie 1 und 2) zu berücksichtigen. Ihm war diese notwendige Unterscheidung hinsichtlich der Einkommensgrenze zuvor nicht bewusst. Der Vorsitzende versicherte Herrn Hartmann, den Gedanken aufzunehmen und in die weitere Diskussion einfließen zu lassen.

 

Ratsmitglied Frau Vogler zeigte sich selbstkritisch, dass die Erkenntnisse zu spät kamen. Plötzlich sei allen das Thema sozialer Wohnungsbau bzw. bezahlbares Wohnen bewusst. Nun gelte es, richtig zu differenzieren (hier: Kategorie 1 und 2). Die Ziele der Stadtratsfraktionen seien gleich, auch wenn die Wege um dahinzukommen unterschiedlich wären. Frau Vogler schlug vor, weiter an der Vorlage zu arbeiten und zunächst keinen Beschluss zu fassen.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler appellierte an Herrn Wagner: Wo sei dessen Fokus? Auf Reihenhausbebauung oder Geschosswohnungsbau? Herr Lichtenthäler sagte in diesem Zusammenhang, dass die Festlegungen für „Landau XXL“ noch nicht getroffen wurden. In der Vergangenheit wurde Vieles nicht richtig gemacht und es hätte schon früher eine soziale Quote geben müssen. Nun sei glücklicherweise hierfür auch die Förderkulisse des Landes RLP attraktiver.

 

Ratsmitglied Herr Dürphold stellte klar, dass das was in der hiesigen Diskussion entstehe schon ein Erfolg sei. Er stimmte Herrn Kamplade hinsichtlich der stückweisen Vergabe zu, denn der Rat könne stets eingreifen. Herr Dürphold war davon überzeugt, dass mittlerweile jedes Ratsmitglied in der Lage sein sollte, die vorliegende Situation bewerten zu können.

 

Herr Schneider rekapitulierte einige Aspekte der hiesigen Diskussion. Eine gewisse Flexibilität sei wichtig. Er verwies hierzu auf die Entwicklung des Wohnparks am Ebenberg. Am besten könne gesteuert werden, wenn die Stadt Eigentümerin der Grundstücke sei.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger kam zurück auf das Thema „qm-Begrenzung“ und hinterfragte die Sinnhaftigkeit. Wie wäre z.B. der Wunsch eines Haushaltes sich zu verkleinern zu bewerten? Herr Heuberger war der Meinung, dass nicht alle Aspekte geregelt werden sollten. Daher sollte die qm-Begrenzung wegfallen und sich nach persönlichem Bedarf richten.

 

Ratsmitglied Herr Lerch erinnerte daran, dass erstmals eine Quote für das Baufeld 10 von der CDU-Stadtratsfraktion vorgeschlagen wurde. Die Skepsis sei damals groß gewesen. Außerdem wollte Herr Lerch wissen, weshalb eine preisdämpfende Politik betrieben werde. Herr Kamplade erläuterte, dass die Grundstückspreise einen nicht unerheblichen Teil der Baukosten ausmachen und moderate Grundstückspreise letztlich einen Beitrag darstellen würden, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

 

 

Der Vorsitzende dankte den Ratsmitgliedern für deren intensive Diskussion. Er sah den Punkt für eine Entscheidung allerdings noch nicht gekommen, so dass keine Abstimmung in der hiesigen Sitzung erfolgen werde. Die Sitzungsvorlage müsse nun entsprechend „nachreifen“.