Sitzung: 24.10.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 630/316/2017
Der Vorsitzende führte kurz in die Sitzungsvorlage der
Bauordnungsabteilung vom 18.10.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage
beigefügt ist. Er empfahl eine Zustimmung der Erweiterung durch den
Bauausschuss. Herr Kamplade ergänzte zur Klarstellung, dass der Antragsteller
keinen Rechtsanspruch auf die in der Sitzungsvorlage beschriebenen Befreiungen
hätte und der Ausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen eine Entscheidung treffen
könne.
Ratsmitglied Herr Lerch empfinde es
schwierig, einen Entscheidungsweg zu finden. Er erinnerte sich an die Proteste
der Anwohner (Rappoltsweilerstraße) als sich die Firma im Gewerbegebiet
Wollmesheimer Höhe im Jahr 2008 ansiedelte. Herrn Lerch interessierten daher
besonders die Auswirkungen der Betriebserweiterung auf das Umfeld.
Ratsmitglied Frau Vogler befürworte
generell Bestandserweiterungen, halte jedoch den Schwerlastverkehr durch das
Wohngebiet und die Parkplatzsituation für die Mitarbeiter für fragwürdig.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler sprach die
verkehrlichen Besorgnisse der Vergangenheit an und wollte wissen, ob mit dem
Antragsteller diesbezüglich das Gespräch gesucht wurde.
Ratsmitglied Herr Freiermuth schloss sich
den Bedenken seiner Vorredner an und empfand es als Dilemma, dass die
Wohnqualität der Anwohner beeinträchtigt werde. War der Betrieb vor den
Anwohnern in dem Gebiet ansässig? Zunächst sollten vor der Beschlussfassung
durch den Bauausschuss verschiedene Fragen geklärt werden.
Ratsmitglied Herr Wagner wollte wissen,
ob eine Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgte und ob es hierzu
Ergebnisse gebe.
Herr Kamplade nahm Bezug auf die Wortmeldungen und
betonte, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erhalt des
Wirtschaftsstandortes nicht Teil der baurechtlichen Zustimmungsentscheidung
seien. Im Bauausschuss gehe es um die baulichen Abweichungen. Sofern der
Antragsteller sich an die Regelungen des Bebauungsplanes halte, habe er
Anspruch auf Genehmigung. Dann stünden den betroffenen Nachbarn Rechtsbehelfe
und Rechtsmittel zur Verfügung. Herr Kamplade erwähnte, dass es bisher seitens
des Stadtbauamtes noch keinen Kontakt zu den Anwohnern gegeben habe.
Anhand einer Karte zeigte Herr Kamplade die
Verdoppelung der Fläche Richtung Westen und betonte, dass die von der
Bauordnung geforderten Parkplätze auch nachgewiesen werden können. Dennoch
bestünde die Gefahr, dass im Umfeld geparkt werde. Der Anlieferungsverkehr
durch Schwerlastfahrzeuge würde über Süden erfolgen (Wollmesheimer Straße). Die
genauen Zufahrten sind aus straßenrechtlicher Sicht noch zu klären.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler erkundigte
sich über den zukünftigen Baustellenverkehr. Herr Kamplade erklärte ihm, dass
dies noch nicht geklärt sei. Der Hauptverkehr aufgrund der Anfahrbarkeit für
den Schwerlastverkehr aber während der Bauzeit über die Wollmesheimer Straße
abzuwickeln sein dürfte.
Ratsmitglied Frau Follenius-Büssow fragte nach
einem Foto des Geländes, um feststellen zu können, wie erdrückend die Gebäude
auf die Umgebung wirken würden. Herr Kamplade gab zu bedenken, dass eine erdrückende
Wirkung der Hallen sehr subjektiv zu bewerten sei. Die nötigen Abstandsflächen
wurden bei der Planung vom Antragsteller berücksichtigt, so dass es keine
erdrückende Wirkung im Sinne der Rechtsprechung geben dürfte.
Ratsmitglied Herr Eichhorn erinnerte
sich, dass die erdrückende Wirkung bereits im Jahr 2008 Diskussionsthema war.
Nun würde es sich allerdings um eine Vergrößerung des Betriebsgebäudes um 100 %
handeln.
Ratsmitglied Herr Eisold betonte, dass
sich die Betriebsstätte in einem Mischgebiet befinden würde und daher Rücksicht
auf die Anwohnerinnen und Anwohner genommen werden müsste - wäre dies bei einer
Gebäudehöhe von 18,5 m überhaupt noch möglich? Wie verhalte es sich mit der
Verschattung? Herr Kamplade erklärte, dass es in den Wintermonaten eine
deutliche Verschattung geben werde, die allerdings bei der baurechtlichen
Beurteilung nicht maßgeblich sei.
Ratsmitglied Herr Lerch fragte, ob
eine Fotomontage für den (Verschattungs-)Eindruck vorgelegt werden könnte. Herr
Kamplade erwähnte, dass eine Fotomontage erst denkbar sei, wenn die Bäume kahl
seien. Der Antragsteller würde jedoch Druck ausüben.
Ratsmitglied Herr Eichhorn verwies auf
die gültige Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,6 und dass daher das Bauvorhaben in
der vorgelegen Form überhaupt möglich sei.
Ratsmitglied Herr Eisold schaute sich
das Gebiet über „Google Earth“ an. Ihm fiel dabei eine „grüne Fuge“ auf. Herr
Eisold wollte daher wissen, ob die Grünflächen damals für eine
Betriebsflächenerweiterung konzipiert wurden.
Herr Kamplade erläuterte im Allgemeinen den
Verfahrensweg. Der Antragsteller wolle einen Bauvorbescheid, sofern das Votum
im Bauausschuss positiv für ihn ausfalle. Sofern der Bauausschuss dem Vorhaben
nicht zustimme, erhalte der Antragsteller einen ablehnenden Bescheid.
Ratsmitglied Herr Wagner wollte wissen,
weshalb eine Fotomontage bzw. Visualisierung nicht möglich sei. Hinsichtlich
des durch den Antragsteller verursachten Druckes, werde er den
Beschlussvorschlag ablehnen.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler nahm Bezug auf
Herrn Wagners Wortmeldung und fragte, ob man sich denn dem Zeitdruck stellen
müsse? Auch er wolle zuvor eine Visualisierung sehen.
Ratsmitglied Herr Freiermuth fragte, ob die
erdrückende Wirkung nur im Winter gegeben sei.
Ratsmitglied Herr Dürphold gab zu
bedenken, dass der Antragsteller sicherlich sein Vorhaben schon länger plane
und er daher den plötzlichen Zeitdruck nicht verstehe.
Ratsmitglied Herr Eisold wollte wissen,
ob möglicherweise eine Reduzierung der Größe oder Gebäudehöhe besprochen werden
könnte und hinterfragte den Entscheidungsdruck, dem die Bauausschussmitglieder
nun ausgesetzt seien. Herr Kamplade antwortete, dass der Antragsteller eine
Planung mit dem für ihn „Mindesten was nötig“ einreichte.
Ratsmitglied Herr Heuberger schlug vor,
der Firma einen anderen Standort anzubieten.
Ratsmitglied Herr Wagner hakte
hinsichtlich einer Visualisierung nach und appellierte, den Antrag auf die
nächste Bauausschusssitzung am 28.11.2017 zu verlegen. Er sprach sich zudem
gegen eine Behandlung im Hauptausschuss am 07.11.2017 aus. Der Bauausschuss
solle „Herr des Verfahrens“ bleiben.
Ratsmitglied Frau Vogler berichtete,
dass sie sich die Situation vor Ort anschaute und sie es selbst nicht als
erdrückend empfand. Eine Bewertung der Verschattung war ihr nicht möglich. Herr
Kamplade erklärte, dass eine Verschattung nur in den Wintermonaten relevant
sei.
Ratsmitglied Herr Lerch wies darauf
hin, dass im Bauausschuss jedes Mitglied frei seine Entscheidung treffen könne
und pro / contra abwägen solle. Seine Kritik richtete sich im vorliegenden Fall
vor allem gegen die Wirkung der Höhe und die Zufahrt zum Gelände. Er fühle sich
nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen. Herr Lerch benötige mitunter
eine Visualisierung für eine fundierte Entscheidung.
Der Vorsitzende schlug als Kompromiss vor, den
Tagesordnungspunkt – ohne Visualisierung – im Bauausschuss am 28.11.2017 zu
behandeln oder mit Visualisierung in der Bauausschusssitzung am 06.02.2018.
Ratsmitglied Herr Löffel unterbreitete
den Vorschlag die Verschattungsflächen berechnen zu lassen, dann sei zumindest
keine Visualisierung nötig.
Ratsmitglied Herr Lerch war davon
überzeugt, dass innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen, d.h. bis zur
nächsten Bauausschusssitzung, eine Visualisierung beauftragt werden könnte.
Dies wurde jedoch aufgrund des Laubes an den Bäumen verneint.
Der Vorsitzende ließ den Bauausschuss abstimmen, dass eine technische Berechnung der Verschattung durch die geplante Betriebserweiterung erfolgen werde. Der Bauausschuss war damit einverstanden und stimmte einstimmig zu. Eine Entscheidung falle anhand der ergänzten Vorlage in der Bauausschusssitzung am 28.11.2017.