Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Vorsitzende führte kurz in die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 18.10.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er empfahl eine Zustimmung der Erweiterung durch den Bauausschuss. Herr Kamplade ergänzte zur Klarstellung, dass der Antragsteller keinen Rechtsanspruch auf die in der Sitzungsvorlage beschriebenen Befreiungen hätte und der Ausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen eine Entscheidung treffen könne.

 

Ratsmitglied Herr Lerch empfinde es schwierig, einen Entscheidungsweg zu finden. Er erinnerte sich an die Proteste der Anwohner (Rappoltsweilerstraße) als sich die Firma im Gewerbegebiet Wollmesheimer Höhe im Jahr 2008 ansiedelte. Herrn Lerch interessierten daher besonders die Auswirkungen der Betriebserweiterung auf das Umfeld.

 

Ratsmitglied Frau Vogler befürworte generell Bestandserweiterungen, halte jedoch den Schwerlastverkehr durch das Wohngebiet und die Parkplatzsituation für die Mitarbeiter für fragwürdig.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler sprach die verkehrlichen Besorgnisse der Vergangenheit an und wollte wissen, ob mit dem Antragsteller diesbezüglich das Gespräch gesucht wurde.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth schloss sich den Bedenken seiner Vorredner an und empfand es als Dilemma, dass die Wohnqualität der Anwohner beeinträchtigt werde. War der Betrieb vor den Anwohnern in dem Gebiet ansässig? Zunächst sollten vor der Beschlussfassung durch den Bauausschuss verschiedene Fragen geklärt werden.

 

Ratsmitglied Herr Wagner wollte wissen, ob eine Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgte und ob es hierzu Ergebnisse gebe.

 

Herr Kamplade nahm Bezug auf die Wortmeldungen und betonte, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erhalt des Wirtschaftsstandortes nicht Teil der baurechtlichen Zustimmungsentscheidung seien. Im Bauausschuss gehe es um die baulichen Abweichungen. Sofern der Antragsteller sich an die Regelungen des Bebauungsplanes halte, habe er Anspruch auf Genehmigung. Dann stünden den betroffenen Nachbarn Rechtsbehelfe und Rechtsmittel zur Verfügung. Herr Kamplade erwähnte, dass es bisher seitens des Stadtbauamtes noch keinen Kontakt zu den Anwohnern gegeben habe.

Anhand einer Karte zeigte Herr Kamplade die Verdoppelung der Fläche Richtung Westen und betonte, dass die von der Bauordnung geforderten Parkplätze auch nachgewiesen werden können. Dennoch bestünde die Gefahr, dass im Umfeld geparkt werde. Der Anlieferungsverkehr durch Schwerlastfahrzeuge würde über Süden erfolgen (Wollmesheimer Straße). Die genauen Zufahrten sind aus straßenrechtlicher Sicht noch zu klären.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler erkundigte sich über den zukünftigen Baustellenverkehr. Herr Kamplade erklärte ihm, dass dies noch nicht geklärt sei. Der Hauptverkehr aufgrund der Anfahrbarkeit für den Schwerlastverkehr aber während der Bauzeit über die Wollmesheimer Straße abzuwickeln sein dürfte.

 

Ratsmitglied Frau Follenius-Büssow fragte nach einem Foto des Geländes, um feststellen zu können, wie erdrückend die Gebäude auf die Umgebung wirken würden. Herr Kamplade gab zu bedenken, dass eine erdrückende Wirkung der Hallen sehr subjektiv zu bewerten sei. Die nötigen Abstandsflächen wurden bei der Planung vom Antragsteller berücksichtigt, so dass es keine erdrückende Wirkung im Sinne der Rechtsprechung geben dürfte.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn erinnerte sich, dass die erdrückende Wirkung bereits im Jahr 2008 Diskussionsthema war. Nun würde es sich allerdings um eine Vergrößerung des Betriebsgebäudes um 100 % handeln.

 

Ratsmitglied Herr Eisold betonte, dass sich die Betriebsstätte in einem Mischgebiet befinden würde und daher Rücksicht auf die Anwohnerinnen und Anwohner genommen werden müsste - wäre dies bei einer Gebäudehöhe von 18,5 m überhaupt noch möglich? Wie verhalte es sich mit der Verschattung? Herr Kamplade erklärte, dass es in den Wintermonaten eine deutliche Verschattung geben werde, die allerdings bei der baurechtlichen Beurteilung nicht maßgeblich sei.

 

Ratsmitglied Herr Lerch fragte, ob eine Fotomontage für den (Verschattungs-)Eindruck vorgelegt werden könnte. Herr Kamplade erwähnte, dass eine Fotomontage erst denkbar sei, wenn die Bäume kahl seien. Der Antragsteller würde jedoch Druck ausüben.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn verwies auf die gültige Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,6 und dass daher das Bauvorhaben in der vorgelegen Form überhaupt möglich sei.

 

Ratsmitglied Herr Eisold schaute sich das Gebiet über „Google Earth“ an. Ihm fiel dabei eine „grüne Fuge“ auf. Herr Eisold wollte daher wissen, ob die Grünflächen damals für eine Betriebsflächenerweiterung konzipiert wurden.

 

Herr Kamplade erläuterte im Allgemeinen den Verfahrensweg. Der Antragsteller wolle einen Bauvorbescheid, sofern das Votum im Bauausschuss positiv für ihn ausfalle. Sofern der Bauausschuss dem Vorhaben nicht zustimme, erhalte der Antragsteller einen ablehnenden Bescheid.

 

Ratsmitglied Herr Wagner wollte wissen, weshalb eine Fotomontage bzw. Visualisierung nicht möglich sei. Hinsichtlich des durch den Antragsteller verursachten Druckes, werde er den Beschlussvorschlag ablehnen.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler nahm Bezug auf Herrn Wagners Wortmeldung und fragte, ob man sich denn dem Zeitdruck stellen müsse? Auch er wolle zuvor eine Visualisierung sehen.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth fragte, ob die erdrückende Wirkung nur im Winter gegeben sei.

 

Ratsmitglied Herr Dürphold gab zu bedenken, dass der Antragsteller sicherlich sein Vorhaben schon länger plane und er daher den plötzlichen Zeitdruck nicht verstehe.

 

Ratsmitglied Herr Eisold wollte wissen, ob möglicherweise eine Reduzierung der Größe oder Gebäudehöhe besprochen werden könnte und hinterfragte den Entscheidungsdruck, dem die Bauausschussmitglieder nun ausgesetzt seien. Herr Kamplade antwortete, dass der Antragsteller eine Planung mit dem für ihn „Mindesten was nötig“ einreichte.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger schlug vor, der Firma einen anderen Standort anzubieten.

 

Ratsmitglied Herr Wagner hakte hinsichtlich einer Visualisierung nach und appellierte, den Antrag auf die nächste Bauausschusssitzung am 28.11.2017 zu verlegen. Er sprach sich zudem gegen eine Behandlung im Hauptausschuss am 07.11.2017 aus. Der Bauausschuss solle „Herr des Verfahrens“ bleiben.

 

Ratsmitglied Frau Vogler berichtete, dass sie sich die Situation vor Ort anschaute und sie es selbst nicht als erdrückend empfand. Eine Bewertung der Verschattung war ihr nicht möglich. Herr Kamplade erklärte, dass eine Verschattung nur in den Wintermonaten relevant sei.

 

Ratsmitglied Herr Lerch wies darauf hin, dass im Bauausschuss jedes Mitglied frei seine Entscheidung treffen könne und pro / contra abwägen solle. Seine Kritik richtete sich im vorliegenden Fall vor allem gegen die Wirkung der Höhe und die Zufahrt zum Gelände. Er fühle sich nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen. Herr Lerch benötige mitunter eine Visualisierung für eine fundierte Entscheidung.

 

Der Vorsitzende schlug als Kompromiss vor, den Tagesordnungspunkt – ohne Visualisierung – im Bauausschuss am 28.11.2017 zu behandeln oder mit Visualisierung in der Bauausschusssitzung am 06.02.2018.

 

Ratsmitglied Herr Löffel unterbreitete den Vorschlag die Verschattungsflächen berechnen zu lassen, dann sei zumindest keine Visualisierung nötig.

 

Ratsmitglied Herr Lerch war davon überzeugt, dass innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen, d.h. bis zur nächsten Bauausschusssitzung, eine Visualisierung beauftragt werden könnte. Dies wurde jedoch aufgrund des Laubes an den Bäumen verneint.

 


Der Vorsitzende ließ den Bauausschuss abstimmen, dass eine technische Berechnung der Verschattung durch die geplante Betriebserweiterung erfolgen werde. Der Bauausschuss war damit einverstanden und stimmte einstimmig zu. Eine Entscheidung falle anhand der ergänzten Vorlage in der Bauausschusssitzung am 28.11.2017.