Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a) die Übertragung des Service-Gebäudes auf dem Bahnhofsvorplatz mit dem Buchwert von 424.238,43 Euro, der dazugehörigen Sonderposten in Höhe von 34.418,10 Euro (vom Land) und 112.870,84 Euro (von der Sparkasse) und

 

b) die Übertragung der Überdachung auf dem Busbahnhof mit dem Buchwert 821.682,87 Euro und des dazugehörigen Sonderpostens in Höhe von 387.720,01 Euro in das Vermögen des Gebäudemanagements Landau.

 

Beide Übertragungen sollen in Form einer Einlage durch den Einrichtungsträger (Stadt Landau in der Pfalz) als zweckgebundene Rücklage in der Bilanz des GML abgewickelt werden.

 

Zu a)

Die Widmung des Service-Gebäudes und des Sonderpostens des Landes erfolgt rückwirkend zum 01. April 2015 und ab diesem Zeitpunkt ist das Gebäudemanagement für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des o.g. Gebäudes zuständig. Die Widmung des Sonderpostens der Sparkasse erfolgt rückwirkend zum 01. Januar 2016.

 

Zu b)

Die Widmung der Überdachung und des Sonderpostens erfolgt zum 01. November 2017 und ab diesem Zeitpunkt ist das Gebäudemanagement für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der o.g. Überdachung zuständig.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 4. Oktober 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: