Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der JHA empfiehlt dem Stadtrat, dem vorgelegten Entwurf der Zweckvereinbarung zuzustimmen, wonach das Jugendamt der Stadt Trier die Aufgaben des Jugendamtes u.a. der Stadt Landau in der Pfalz zur Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (Clearingverfahren  nach § 3 LVO über das Verfahren zur landesinternen Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher) als Schwerpunktjugendamt wahrnimmt. Die Zustimmungsempfehlung gilt auch für etwaige Änderungsforderungen seitens der ADD, soweit die Zweckvereinbarung im Kernbereich unangetastet bleibt.

 

 

 


Herr Eisenstein verweist inhaltlich auf die Sitzungsvorlage.

 

Frau Thomas erkundigt sich, ob durch den Beitritt zur Zweckvereinbarung Nachteile für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer entstehen. Herr Eisenstein antwortet, dass das Schwerpunktjugendamt über ausreichend Kapazitäten und pädagogisches Personal für die Aufnahme und Erstversorgung verfüge und dort eine gute Betreuung sichergestellt sei.

Nach Ablauf von zwei Monaten erfolge die Fallübergabe an das Zuweisungsjugendamt. Es werde u.a. geprüft, ob eine Zusammenführung wegen familiärer Bezüge möglich sei oder eine Erziehungshilfe benötigt werde. Zurzeit werden in Landau ca. 30 Jugendliche im Alter von 15 – 20 Jahren betreut. Eine gute Zusammenarbeit bestehe diesbezüglich mit dem Jugendwerk Landau.

 


Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt. Enthaltungen gibt es keine.