Sitzung: 24.10.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 510/072/2017
Beschlussvorschlag:
Der JHA empfiehlt dem Stadtrat, dem vorgelegten
Entwurf der Zweckvereinbarung zuzustimmen, wonach das Jugendamt der Stadt Trier
die Aufgaben des Jugendamtes u.a. der Stadt Landau in der Pfalz zur
Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
(Clearingverfahren nach § 3 LVO über das
Verfahren zur landesinternen Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und
Jugendlicher) als Schwerpunktjugendamt wahrnimmt. Die Zustimmungsempfehlung
gilt auch für etwaige Änderungsforderungen seitens der ADD, soweit die
Zweckvereinbarung im Kernbereich unangetastet bleibt.
Herr
Eisenstein verweist inhaltlich auf die Sitzungsvorlage.
Frau
Thomas erkundigt sich, ob durch den Beitritt zur Zweckvereinbarung Nachteile
für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer entstehen. Herr Eisenstein
antwortet, dass das Schwerpunktjugendamt über ausreichend Kapazitäten und
pädagogisches Personal für die Aufnahme und Erstversorgung verfüge und dort
eine gute Betreuung sichergestellt sei.
Nach
Ablauf von zwei Monaten erfolge die Fallübergabe an das Zuweisungsjugendamt. Es
werde u.a. geprüft, ob eine Zusammenführung wegen familiärer Bezüge möglich sei
oder eine Erziehungshilfe benötigt werde. Zurzeit werden in Landau ca. 30
Jugendliche im Alter von 15 – 20 Jahren betreut. Eine gute Zusammenarbeit
bestehe diesbezüglich mit dem Jugendwerk Landau.
Dem
Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt. Enthaltungen gibt es keine.