Sitzung: 19.10.2017 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 860/350/2017
- Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung und
Entlastung des Vorstandes
- Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses:
Der Verwaltungsrat stellt gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der
Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau den geprüften
Jahresabschluss des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt des
öffentlichen Rechts zum 31.12.2016 wie folgt fest: Summe der Aktivseite und Passivseite der
Bilanz mit 95.706.691,42 € und
den Jahresverlust mit 137.966,62 €, der sich aus den Abschlussergebnissen der
Betriebszweige
Abwasserbeseitigung
mit 51.247,21 €
Abfallentsorgung
mit -53.271,04
€
Bauhof mit -12.343,76
€
Straßenreinigung
mit -106.397,83 €
Service -17.201,20
€
zusammensetzt und beschließt die Verwendung der Abschlussergebnisse wie
folgt:
Der
Jahresgewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung wird der allgemeinen
Rücklage zugeführt. Der Jahresverlust der Betriebszweige Abfallentsorgung und
Straßenreinigung wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Der
Jahresverlust der Betriebszweige Bauhof und Service wird dem
Verlustvortragskonto zugewiesen.
- Entlastung
des Vorstandes:
Der
Verwaltungsrat beschließt gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer h der Satzung die Entlastung
des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2016.
Der
Vorsitzende begrüßt Herrn Laehn von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS
Schüllermann und Partner AG.
Herr Laehn
stellt den Jahresabschluss dem Verwaltungsrat vor. Dieser setzt sich wie folgt
zusammen:
Abwasserbeseitigung: 51.247,21 EUR
Abfallentsorgung: - 53.271,04 EUR
Bauhof: - 12.343,76 EUR
Straßenreinigung: - 106.397,83 EUR
Service: - 17.201,20 EUR.
Das
konsolidierte Abschlussergebnis für das Wirtschaftsjahr 2016 liegt bei -138
TEUR und somit 407 TEUR unter dem Vorjahresergebnis. Dies hauptsächlich
verursacht, durch erhöhte Aufwendungen für die Bildung von Pensions- und
Beihilferückstellungen. Dabei ist der Mehraufwand von 401 TEUR gegenüber dem
Wirtschaftsjahr 2015 nicht unmittelbar ausgabewirksam.
Herr Laehn
stellt in seinem Bericht die gute Eigenkapitalausstattung von 70 % heraus.
Auf
Nachfrage von Herrn Eisold antwortet Herr Eck, dass für den Bereich der
Abfallbeseitigung für das Jahr 2018 keine Gebührenerhöhungen notwendig sein
werden. Für den Bereich der Abwasserbeseitigung wird dies geprüft. In diesem
Bereich werden im Wirtschaftsjahr 2018 sehr viele Tätigkeiten im
Aufwandsbereich, wie etwa Reparaturarbeiten am Kanalnetz, ausgeführt. Für den
Bereich des Bauhofes gilt es die Stundensätze zu überprüfen. Im Betriebszweig
Straßenreinigung wurde willentlich ein Verlust angepeilt, da es hier deutlich
zu höhe Rücklagen gebe. Auch nächstes Jahr ist noch mit einem Verlust zu
rechnen.
Abschließend
bittet Herr Eck den zukünftigen Gewinnvortrag im Betriebszweig Abfallentsorgung
mitzutragen, da ab dem Wirtschaftsjahr 2019 mit steigenden
Müllverbrennungspreisen beim MHKW Pirmasens zu rechnen ist.
Der
Verwaltungsrat beschließt einstimmig: