Sitzung: 07.11.2017 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 860/350/2017
Beschlussvorschlag:
- Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung und
Entlastung des Vorstandes
- Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses:
Der Verwaltungsrat stellt gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der
Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau den geprüften
Jahresabschluss des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt des
öffentlichen Rechts zum 31.12.2016 wie folgt fest: Summe der Aktivseite und Passivseite der
Bilanz mit 95.706.691,42 € und
den Jahresverlust mit 137.966,62 €, der sich aus den Abschlussergebnissen der
Betriebszweige
Abwasserbeseitigung
mit 51.247,21 €
Abfallentsorgung
mit -53.271,04
€
Bauhof mit -12.343,76
€
Straßenreinigung
mit -106.397,83 €
Service -17.201,20
€
zusammensetzt und beschließt die Verwendung der Abschlussergebnisse wie
folgt:
Der
Jahresgewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung wird der allgemeinen
Rücklage zugeführt. Der Jahresverlust der Betriebszweige Abfallentsorgung und
Straßenreinigung wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Der
Jahresverlust der Betriebszweige Bauhof und Service wird dem
Verlustvortragskonto zugewiesen.
- Entlastung
des Vorstandes:
Der
Verwaltungsrat beschließt gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer h der Satzung die Entlastung
des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2016.
- Der Rat der Stadt Landau stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates
gem. § 7 Abs. 2 der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs
Landau über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung zu.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs vom 5. Oktober 2017, auf welche hingewiesen wird. Seitens der Ausschussmitglieder bestand kein weiterer Erläuterungsbedarf.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag: