Sitzung: 19.10.2017 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 101/388/2017
Der
Vorsitzende führt in die Sitzungsvorlage ein.
Herr Doll
begründet für die CDU-Fraktion den eingebrachten Antrag.
Wie
in einigen Gesprächen mit Bürgern festgestellt wurde, stellt die
Selbstanlieferung von Sperrmüll an die Müllumschlaganlage Im Hölzel ein großes
Problem dar. Bei Objekten, die mit Großraumbehältern ausgestattet sind, wird
der Sperrmüll in diesen Großraumbehältern satzungswidrig entsorgt.
Herr
Doll betont, dass das bisherige System funktioniere, doch gilt es die
Möglichkeiten der Nachjustierung zu nutzen.
Der
Prüfauftrag beinhaltet daher keine konkreten Angaben, sondern wurde bewusst
offengehalten, um alle Möglichkeiten überprüfen zu können.
Frau Dr. Migl
betont, dass sie den Antrag der CDU-Fraktion unterstützt.
Der
Vorsitzende gibt zu bedenken, dass bei einer Abholung des Sperrmülls dies nicht
zum Nulltarif zu haben ist, sondern über Gebühren finanziert werden müsste.
Außerdem verbleibt immer noch der Weg vom Haus zur Grundstücksgrenze. Denn nur
an der Grundstücksgrenze würde der Sperrmüll abgeholt werden.
Auch
Herr Knapp und Herr Eisold unterstützen den Prüfauftrag der CDU-Fraktion.
Herr
Lerch stellt nochmals klar, dass der Antrag bewusst als Prüfauftrag formuliert
wurde. Daher wurde nur die Problemstellung dargestellt. Wichtig ist, dass
unterschiedliche Möglichkeiten bzgl. der Machbarkeit sowie der Finanzierbarkeit
aufgezeigt werden. Dabei soll auch die Organisation eines Service „Sperrmüll
auf Abruf“ anderer Städte vergleichbarer Größe wie Landau aufgezeigt werden.
Dabei
soll auch die Möglichkeit aufgezeigt werden, für die Abholung des Sperrmülls,
vergleichbar wie im Landkreis Südliche Weinstraße, ein privates Unternehmen zu
beauftragen.
Herr
Eck führt aus, dass die Prüfung erfolgen wird, das Ergebnis jedoch erst dem
Verwaltungsrat und danach dem Stadtrat vorgestellt wird.
Der
Verwaltungsrat beschließt einstimmig
die
Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob und unter welchen Bedingungen der
Sperrmüll der Einwohner Landaus künftig durch den Entsorgungs- und
Wirtschaftsbetrieb Landau abgeholt werden kann.