Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

dem vorgelegten Entwurf der Zweckvereinbarung zuzustimmen, wonach das Jugendamt der Stadt Trier die Aufgaben des Jugendamtes u.a. der Stadt Landau in der Pfalz zur Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (Clearingverfahren  nach § 3 LVO über das Verfahren zur landesinternen Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher) als Schwerpunktjugendamt wahrnimmt. Die Zustimmungsempfehlung gilt auch für etwaige Änderungsforderungen seitens der ADD, soweit die Zweckvereinbarung im Kernbereich unangetastet bleibt.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Jugendamtes vom 4. Oktober 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: