Sitzung: 21.11.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 510/072/2017
dem vorgelegten Entwurf der Zweckvereinbarung zuzustimmen, wonach das
Jugendamt der Stadt Trier die Aufgaben des Jugendamtes u.a. der Stadt Landau in
der Pfalz zur Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge (Clearingverfahren nach § 3
LVO über das Verfahren zur landesinternen Verteilung unbegleiteter
ausländischer Kinder und Jugendlicher) als Schwerpunktjugendamt wahrnimmt. Die
Zustimmungsempfehlung gilt auch für etwaige Änderungsforderungen seitens der
ADD, soweit die Zweckvereinbarung im Kernbereich unangetastet bleibt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Jugendamtes vom 4. Oktober 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: