Sitzung: 07.11.2017 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 510/072/2017
Beschlussvorschlag:
Der JHA empfiehlt dem Stadtrat, dem vorgelegten
Entwurf der Zweckvereinbarung zuzustimmen, wonach das Jugendamt der Stadt Trier
die Aufgaben des Jugendamtes u.a. der Stadt Landau in der Pfalz zur
Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
(Clearingverfahren nach § 3 LVO über das
Verfahren zur landesinternen Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und
Jugendlicher) als Schwerpunktjugendamt wahrnimmt. Die Zustimmungsempfehlung
gilt auch für etwaige Änderungsforderungen seitens der ADD, soweit die
Zweckvereinbarung im Kernbereich unangetastet bleibt.
Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Jugendamtes vom 4. Oktober 2017, auf welche hingewiesen wird. Es bestand kein weiterer Erläuterungsbedarf.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag: