Sitzung: 05.12.2017 Hauptausschuss
Ein
Einwohner bat um
Aufklärung, wie seitens der Verwaltung die Vorschlagsfrist der Einwohner zur Haushaltssatzung
berechnet wird. Ob es hier Unterschiede zwischen einer 14-Tages-Frist und einer
Zweiwochenfrist gebe. Er selbst wollte einen Vorschlag einbringen, jedoch wurde
ihm seitens des Fachamtes mitgeteilt, dass die Vorschlagsfrist seit einem Tage
abgelaufen sei.
Der Vorsitzende gab zu verstehen, dass er die Nachfrage mit dem Fachamt prüfen wird und danach eine schriftliche Beantwortung mit den entsprechenden Erläuterungen erfolgt.