Ein Einwohner bat um Aufklärung, wie seitens der Verwaltung die Vorschlagsfrist der Einwohner zur Haushaltssatzung berechnet wird. Ob es hier Unterschiede zwischen einer 14-Tages-Frist und einer Zweiwochenfrist gebe. Er selbst wollte einen Vorschlag einbringen, jedoch wurde ihm seitens des Fachamtes mitgeteilt, dass die Vorschlagsfrist seit einem Tage abgelaufen sei.

 

Der Vorsitzende gab zu verstehen, dass er die Nachfrage mit dem Fachamt prüfen wird und danach eine schriftliche Beantwortung mit den entsprechenden Erläuterungen erfolgt.