Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung und Entlastung des Vorstandes

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses:

 

Der Verwaltungsrat stellt gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau den geprüften Jahresabschluss des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 31.12.2016 wie folgt fest:  Summe der Aktivseite und Passivseite der Bilanz mit  95.706.691,42    und den Jahresverlust mit 137.966,62 €, der sich aus den Abschlussergebnissen der Betriebszweige

 

Abwasserbeseitigung mit                                          51.247,21 €

Abfallentsorgung mit                                                -53.271,04 €

Bauhof mit                                                              -12.343,76 €

Straßenreinigung mit                                                -106.397,83 €

Service                                                                    -17.201,20 €

 

zusammensetzt und beschließt die Verwendung der Abschlussergebnisse wie folgt:

 

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Der Jahresverlust der Betriebszweige Abfallentsorgung und Straßenreinigung wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Jahresverlust der Betriebszweige Bauhof und Service wird dem Verlustvortragskonto zugewiesen.

 

  1. Entlastung des Vorstandes:

Der Verwaltungsrat beschließt gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer h der Satzung die Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2016.

 

  1. Der Rat der Stadt Landau stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates gem. § 7 Abs. 2 der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau über die Feststellung des geprüften          Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung zu.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 5. Oktober 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: