Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der Neufassung der  Hauptsatzung als Satzung.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 18. Oktober 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Auf Empfehlung des Hauptausschusses solle in § 10 Absatz1 Nr. 1 „Aufgaben der Ortsbeiräte“ die Zuständigkeit für die Vermietung gemeindeeigener Wohnungen doch bei den Ortsbeiräten bleiben. Eine Änderung erfolge dann nach der Gründung der Wohnungsbaugesellschaft.     


Der Stadtrat beschloss einstimmig: