Sitzung: 21.11.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 300/137/2017
den dieser
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung als Satzung.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 18. Oktober 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Auf Empfehlung des Hauptausschusses solle in § 10 Absatz1 Nr. 1 „Aufgaben der Ortsbeiräte“ die Zuständigkeit für die Vermietung gemeindeeigener Wohnungen doch bei den Ortsbeiräten bleiben. Eine Änderung erfolge dann nach der Gründung der Wohnungsbaugesellschaft.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: