Sitzung: 07.11.2017 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 300/137/2017
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den dieser Sitzungsvorlage als
Anlage beigefügten Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung als Satzung.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom
18. Oktober 2017, auf welche hingewiesen wird, und verwies dabei auf
die vorliegende Synopse. Aus dieser könnten alle Änderungen entnommen werden.
Ratsmitglied
Maier gab zu
verstehen, dass er und die anderen Ortsvorsteher mit der Änderung bezüglich der
Verwaltung der städtischen Wohnungen innerhalb der Ortsteile nicht zufrieden
sind. Momentan haben die Ortsbeiräte bei der Vergabe von städtischen Wohnungen
innerhalb der Ortsteile ein Mitspracherecht. Dieses Recht wird ihnen mit der
vorgelegten Änderung komplett genommen. Sollte die geplante
Wohnungsbaugesellschaft doch nicht gegründet werden, hätten die Ortsbeiräte
keinerlei Mitspracherecht mehr. Er beantragt deshalb, diese Änderung bis zur
endgültigen Gründung der Wohnungsbaugesellschaft zurückzustellen.
Der
Vorsitzende gab zu
verstehen, dass der Zurückstellung der Änderung des § 10 Absatz 1 Nr. 1
Hauptsatzung problemlos entsprochen werden könnte. Sollte es zur geplanten
Gründung der Wohnungsbaugesellschaft kommen, werde dieser Punkt sodann nicht
mehr bedient und bei der nächsten Änderung der Hauptsatzung entsprechend
angepasst. Er bat die Ausschussmitglieder um Zustimmung, die vorliegende
Sitzungsvorlage nicht mehr ändern zu müssen. Er werde in der folgenden
Stadtratssitzung auf die Änderung hinweisen.
Die Ausschussmitglieder stimmten diesem Verfahren einstimmig zu.
Der Hauptausschuss empfiehlt, unter Berücksichtigung der dargestellten Änderung, dem Stadtrat einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag: