Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung als Satzung.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 18. Oktober 2017, auf welche hingewiesen wird, und verwies dabei auf die vorliegende Synopse. Aus dieser könnten alle Änderungen entnommen werden.

 

Ratsmitglied Maier gab zu verstehen, dass er und die anderen Ortsvorsteher mit der Änderung bezüglich der Verwaltung der städtischen Wohnungen innerhalb der Ortsteile nicht zufrieden sind. Momentan haben die Ortsbeiräte bei der Vergabe von städtischen Wohnungen innerhalb der Ortsteile ein Mitspracherecht. Dieses Recht wird ihnen mit der vorgelegten Änderung komplett genommen. Sollte die geplante Wohnungsbaugesellschaft doch nicht gegründet werden, hätten die Ortsbeiräte keinerlei Mitspracherecht mehr. Er beantragt deshalb, diese Änderung bis zur endgültigen Gründung der Wohnungsbaugesellschaft zurückzustellen.

 

Der Vorsitzende gab zu verstehen, dass der Zurückstellung der Änderung des § 10 Absatz 1 Nr. 1 Hauptsatzung problemlos entsprochen werden könnte. Sollte es zur geplanten Gründung der Wohnungsbaugesellschaft kommen, werde dieser Punkt sodann nicht mehr bedient und bei der nächsten Änderung der Hauptsatzung entsprechend angepasst. Er bat die Ausschussmitglieder um Zustimmung, die vorliegende Sitzungsvorlage nicht mehr ändern zu müssen. Er werde in der folgenden Stadtratssitzung auf die Änderung hinweisen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmten diesem Verfahren einstimmig zu.


Der Hauptausschuss empfiehlt, unter Berücksichtigung der dargestellten Änderung, dem Stadtrat einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag: