Sitzung: 21.11.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 200/269/2017
die
Aufnahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 6,0 Mio Euro für die
Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (im
Folgenden DSK genannt). Die in diesem Zusammenhang stehende bedarfsorientierte
Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung durch die DSK erfolgt zunächst
in selbiger Höhe.
Die
Verlängerung der Bürgschaft wird bis zum 31.12.2018 befristet.
Parallel
hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die gemäß § 104 Absatz 2 GemO
erforderliche Genehmigung zur Verlängerung der Übernahme einer modifizierten
Ausfallbürgschaft bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
einzuholen.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung vom 26.
Oktober 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Herr Messemer ergänzte, dass der Bürgschaftsrahmen jedes Jahr zu beschließen sei. Der Bürgschaftsrahmen werde jeweils nach Fortgang der Maßnahme angepasst.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: