Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die Aufnahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 6,0 Mio Euro für die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (im Folgenden DSK genannt). Die in diesem Zusammenhang stehende bedarfsorientierte Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung durch die DSK erfolgt zunächst in selbiger Höhe.

 

Die Verlängerung der Bürgschaft wird bis zum 31.12.2018 befristet.

 

Parallel hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die gemäß § 104 Absatz 2 GemO erforderliche Genehmigung zur Verlängerung der Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) einzuholen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung vom 26. Oktober 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Messemer ergänzte, dass der Bürgschaftsrahmen jedes Jahr zu beschließen sei. Der Bürgschaftsrahmen werde jeweils nach Fortgang der Maßnahme angepasst.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: