Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Lazarettstraße 7c und 7d wird abgelehnt.

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 30.10.2017 ein, auf welche verwiesen wird. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das o.g. Bauvorhaben „in zweiter Reihe“, sei vom Aufwand her der Verwaltung nicht zuzumuten. Daher empfahl der Vorsitzende den Antrag abzulehnen.

 

Ratsmitglied Herr Wagner fragte, ob es noch eine andere Möglichkeit gebe, das Bauvorhaben zu unterstützen und eine Realisierung herbeizuführen. Ginge dies nur über einen aufwendigen Bebauungsplan? Herr Kamplade erklärte ihm, dass es keine Alternativen gebe und das Verfahren, hier Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, immer gleich sei. Hierbei spiele es keine Rolle, ob die Fläche 1 ha (10.000 qm) oder 10 a (1.000 qm) groß sei. Aufwand und Nutzen stünden hier in keinem guten Verhältnis. Die Option, die Nachbargrundstücke miteinzubeziehen, wurde ausgeschlagen.

Herr Wagner hakte weiter nach und wollte wissen, was sei, wenn die Nachbarn dem Vorhaben zustimmten? Gebe es keine Möglichkeit, wenn sich alle einig wären und sie dies auch vertraglich festhalten würden? Herr Kamplade erläuterte, dass sich dann die Aufwand-Nutzen-Bewertung anders darstellen würde, eine Entwicklungsbereitschaft der Nachbarn aber nicht bestehe.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler hielt die Argumentation der Verwaltung für nachvollziehbar, obwohl es ein großes Interesse für die Nachverdichtung gebe. Herr Lichtenthäler ließ sich nochmals bestätigen, dass Nachbarn kein Interesse an einer Entwicklung haben.


Der Bauausschuss beschloss daraufhin einstimmig bei einer Enthaltung nachgenannten Beschlussvorschlag.