Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 3

 

  1. Der Stadtrat stimmt der Leitlinie zur Entwicklung und sozial ausgewogenen Vermarktung von stadteigenen Baugrundstücken in der Kernstadt Landau (Vermarktungsleitlinie - siehe Anlage 1) zu.
  2. Der Stadtrat stimmt der Fortschreibung der Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken in den Stadtteilen in Anlehnung an das Einheimischenmodell hinsichtlich der Regelungen zur Berücksichtigung von bereits vorhandenem Wohnungs-/ Hauseigentum zu.

 


Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der Projektgruppe „Initiative Landau baut Zukunft“ vom 16.11.2017 ein, auf welche verwiesen wird, und erinnerte an die ausführliche Diskussion der letzten Bauausschusssitzung vom 24.10.2017. Nun könnten die Beschlussvorschläge nach Einarbeitung der Ergebnisse aus der letzten Sitzung mit gutem Gewissen zur Abstimmung vorgelegt werden. Zukünftig werde dann ein Drei-Säulen-Modell bei der Grundstücksvergabe angestrebt, das aus der bereits beschlossenen Quotierungsrichtlinie, dem Einheimischenmodell für die Stadtdörfer und nun der Vergaberichtlinie für die Gebiete der Kernstadt bestehe. Der Vorsitzende betonte ausdrücklich, dass die Vergaberichtlinie lediglich einen Gestaltungsrahmen darstelle und keine Details für einzelne Baufelder beinhalte. Für die einzelnen Baufelder solle es stets gesonderte Beschlüsse geben, weshalb auch die Leitlinie schlank gehalten werde. Der Vorsitzende erwähnte, dass die Gestaltung sowie die Fortschreibung der Vergaberichtlinie Teil eines Lernprozesses sei. Immer wieder gab es in der Vergangenheit neue Aspekte, die noch vor zwei Jahren keine Rolle spielten und als Selbstfindungsprozess bezeichnet werden könnten.

Eine sozialausgewogene Vergabe nach verschiedenen Kategorien (1. und 2. Förderweg des sozialen Wohnungsbaus) werde angestrebt, so der Vorsitzende. Auf städtischen Grundstücken werde die Quotierungsrichtlinie angewandt, sofern dies möglich sei. Der Vorsitzende betonte, dass nicht jedes Baufeld für eine Sozialquote von 25 % geeignet sei. Mal könne diese geringer oder sogar höher ausfallen (bis zu 80 %).

Zudem hätte sich die moderne und ansprechende Form des gemeinschaftlichen Bauens in Form von „Baugemeinschaften“ bewährt. Die hohe Anzahl der Bewerber bestätige dies, weshalb ca. 10 % der Grundstücksflächen, sofern diese geeignet seien, für Baugemeinschaften, auch außerhalb des Wohnparks am Ebenberg, ausgeschrieben werden sollten.

In der Beschlussvorlage sei kein Preisnachlass für Einheimische vorgesehen, wenngleich Einheimische zukünftig bei der Vergabe besonders berücksichtigt werden können. Sonst wäre nach Meinung des Vorsitzenden ein falsches Signal gesetzt worden. Auch die Beschränkung auf eine bestimmte Quadratmeterzahl von bisherigem Wohneigentum wurde aufgehoben und nicht in der Leitlinie verankert.

Zu guter Letzt betonte der Vorsitzende, dass es sich bei der vorgelegten Beschlussvorlage um eine gute Lösung handle. Ihm war bewusst, dass evtl. nicht alle Details der Anträge der CDU-, FWG- und Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktionen hundertprozentig aufgenommen wurden, es aber dennoch ein sinnvoller Kompromiss sei.

 

Ratsmitglied Herr Lerch bewertete das zur Beschlussfassung vorgelegte „Gesamtpaket“ für Landau als zukunftsweisend. Es gab etliche Diskussionen mit verschiedenen Gewichtungen vorab, in denen sich herausstellte, dass die besten Einflussmöglichkeiten gegeben seien, wenn die Stadt Eigentümerin der Grundstücke wäre. So könne seine Fraktion „gut damit leben“, dass beispielsweise eine Qualifizierung im sozialen Wohnungsbau in 1. und 2. Förderweg, die Vergabeauswahl bei den Grundstücksverkäufen (hier: Präferenz für in Landau lebende bzw. arbeitende Menschen) und die Bewertung des bisherigen Wohneigentums besser berücksichtigt werden soll. Herr Lerch betonte außerdem, dass er einen 10%igen Anteil von Baugemeinschaften als akzeptabel erachte. Sollte ein höherer Anteil als 10 % festgelegt werden, so sollte dies stets separat in den Gremien beschlossen werden. Differenzierter betrachte er das Thema „Preisnachlass für Einheimische“. Sofern der Verkehrswert der Grundstücke erreicht werde, würde sicherlich die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) nicht widersprechen.

Das Gesamtpaket sei für ihn und seine Fraktion zustimmungsfähig – gerade im Hinblick, dass zukünftig bzw. zu einem späteren Zeitpunkt noch über die jeweiligen Details abgestimmt werden könnte.

 

Ratsmitglied Frau Vogler dankte der Verwaltung für die Einarbeitung der einzelnen Themen aus den vorherigen Sitzungen und Diskussionen. Nun sei die Sitzungsvorlage breit aufgestellt, da vieles überdacht wurde. Sie fand gut, dass in der Vergaberichtlinie ein 25%iger Anteil für den sozialen Wohnungsbau verankert wurde. Schließlich sei der Bedarf an bezahlbarem und sozialem Wohnungsbau „riesengroß“. Hinsichtlich der Baugemeinschaften erinnerte Frau Vogler an das erste Baugemeinschaftsprojekt in der Haardtstraße (Mehrgenerationenhof) und hielt es für nicht schlimm, wenn deren zukünftiger Anteil über 10 % läge. Es sei wichtig, den Menschen zu ermöglichen, sich frei zu entfalten und den Entwicklungsprozess wohlwollend zu verfolgen. Hinsichtlich des Einheimischenmodells und des Preisnachlasses schließe sie sich der Empfehlung der Verwaltung an. Frau Vogler signalisierte daher ihre Zustimmung zur Vorlage und dem Gesamtpaket.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler stellte fest, dass die Anträge der Stadtratsfraktionen, vgl. TOP 3.1-3.3 der Bauausschusssitzung vom 24.10.2017, nicht einzeln wiedergegeben wurden. Dennoch könnten er und seine Fraktion mit dem hier präsentierten Ergebnis leben. Herr Lichtenthäler hob hervor, dass er zwar nicht auf eine soziale Quote von 30 % bestehen wolle und mit den 25 % leben könne aber weiterhin auf eine Unterscheidung des 1. und 2. Förderweges Wert lege. Die schlank gehaltene Richtlinie sage ihm zu, so Herr Lichtenthäler. Er wolle sich zudem vorbehalten, Änderungen in den jeweiligen Vergabeprozess einzelner Baufelder einbringen zu können. Schwierigkeiten hingegen würden ihm die Weiterentwicklung des Einheimischenmodells und der Wegfall der qm-Begrenzung machen. Dies verdeutlichte er anhand eines Beispiels, wenn ein Einheimischer Eigentümer einer Doppelhaushälfte sei, wo vorher vergessen wurde, das Grundstück nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) zu teilen. Wie würde man dann die Grundstücksfläche bewerten? Bezüglich des Preisnachlasses stimmte er dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth lobte die Verwaltung, die Anregungen der Stadtratsfraktionen sinnvoll eingearbeitet zu haben. Eine schlanke Leitlinie lasse Spielräume. Herr Freiermuth fand es gut, dass die qm-Begrenzung bei vorhandenem Wohneigentum offen gelassen werde. Hinsichtlich des Einheimischenmodells verwies Herr Freiermuth auf die Stadt Tübingen, wo ebenfalls mittels Steuerungsinstrumenten Einheimische bei der Vergabe berücksichtigt werden. Eine gewisse Steuerung schütze vor „Überrumpelung“. Zum „Hype“ der Baugemeinschaften sagte Herr Freiermuth, dass er viele Leute bereits traf, die aus den Gemeinschaften wieder ausgestiegen seien. Des Weiteren hielt Herr Freiermuth eine 25%ige Quote des sozialen Wohnungsbaus wichtig für eine ausgewogene Mischung innerhalb der Wohnbauprojekte. Im Einzelfall könne stets nachjustiert werden, was er begrüßte. Bezüglich des Preisnachlasses, welcher in vorherigen Sitzungen diskutiert wurde, äußerte sich Herr Freiermuth erneut kritisch. Ein Preisnachlass sei schlichtweg falsch und würde einen „Staubsaugereffekt“ mit sich ziehen, d.h. Gelände werde „verramscht“. Hier gelte es, ggf. einen „Riegel“ vorzuschieben und Zeit in die Feinsteuerung der jeweiligen Vergabe von Baufeldern zu investieren. Zu guter Letzt betonte Herr Freiermuth, dass er die Sitzungsvorlage für ausgewogen halte und zustimmen werde.

 

Ratsmitglied Herr Wagner war mit der vorgelegten Sitzungsvorlage nicht ganz einverstanden. Ihm sei wichtig, eine Vergaberichtlinie sozialverträglich aufzustellen, da sonst eine „Gettoisierung“ vorprogrammiert sein könnte. So hielt er beispielsweise eine Quote von über 50 oder 80 % sozialen Wohnungsbaus für nicht zielführend. Herr Wagner sei davon überzeugt, besser zu streuen und zu mischen. Die bereits diskutierte Drittelung der Sozialquote in zwei Kategorien sollte anders gewichtet werden: 2/3 für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenze und 1/3 für Haushalte bis zu 60 % über der Einkommensgrenze. Weiterhin hielt Herr Wagner die Sitzungsvorlage für einen Beginn. Dennoch werde er sich bei der Abstimmung enthalten. Er könne sich noch keine abschließende Meinung bilden. Nach wie vor zeigte Herr Wagner wenig Verständnis für Eigentümer von Wohneigentum, die nun in Frage für die Grundstücksvergabe kämen. Warum solle jemand bei Grundstücksvergaben bevorzugt werden, wenn schon Eigentum vorhanden sei?

 

Der Vorsitzende nahm Bezug auf Herrn Wagners Wortmeldung und widersprach ihm hinsichtlich einer befürchteten Gettoisierung. So würden beispielsweise viele Berufstätige, wie Busfahrerinnen und Busfahrer, Pflegekräfte und viele weitere Berufsgruppen mit ihrem Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze liegen und somit zu Haushalten mit geringem Einkommen zählen.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler hakte vor der Beschlussfassung ein und teilte mit, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde.

 

Der Vorsitzende hielt zuletzt fest, dass über die Anträge der CDU-, FWG- und Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktionen nicht einzeln abgestimmt werde und diese als abgehandelt betrachtet werden können. Dies fand die Zustimmung der Bauausschussmitglieder.


Der Bauausschuss empfahl daraufhin dem Hauptausschuss und Stadtrat einstimmig bei drei Enthaltungen nachgenannte Beschlussvorschläge: