Sitzung: 28.11.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 3
Vorlage: 040/013/2017
- Der Stadtrat stimmt der
Leitlinie zur Entwicklung und sozial ausgewogenen Vermarktung von
stadteigenen Baugrundstücken in der Kernstadt Landau
(Vermarktungsleitlinie - siehe Anlage 1) zu.
- Der Stadtrat stimmt der
Fortschreibung der Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken in
den Stadtteilen in Anlehnung an das Einheimischenmodell hinsichtlich der
Regelungen zur Berücksichtigung von bereits vorhandenem Wohnungs-/
Hauseigentum zu.
Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der
Projektgruppe „Initiative Landau baut Zukunft“ vom 16.11.2017 ein, auf welche
verwiesen wird, und erinnerte an die ausführliche Diskussion der letzten
Bauausschusssitzung vom 24.10.2017. Nun könnten die Beschlussvorschläge nach
Einarbeitung der Ergebnisse aus der letzten Sitzung mit gutem Gewissen zur
Abstimmung vorgelegt werden. Zukünftig werde dann ein Drei-Säulen-Modell bei
der Grundstücksvergabe angestrebt, das aus der bereits beschlossenen
Quotierungsrichtlinie, dem Einheimischenmodell für die Stadtdörfer und nun der
Vergaberichtlinie für die Gebiete der Kernstadt bestehe. Der Vorsitzende
betonte ausdrücklich, dass die Vergaberichtlinie lediglich einen
Gestaltungsrahmen darstelle und keine Details für einzelne Baufelder beinhalte.
Für die einzelnen Baufelder solle es stets gesonderte Beschlüsse geben, weshalb
auch die Leitlinie schlank gehalten werde. Der Vorsitzende erwähnte, dass die
Gestaltung sowie die Fortschreibung der Vergaberichtlinie Teil eines Lernprozesses
sei. Immer wieder gab es in der Vergangenheit neue Aspekte, die noch vor zwei
Jahren keine Rolle spielten und als Selbstfindungsprozess bezeichnet werden
könnten.
Eine sozialausgewogene Vergabe nach verschiedenen
Kategorien (1. und 2. Förderweg des sozialen Wohnungsbaus) werde angestrebt, so
der Vorsitzende. Auf städtischen Grundstücken werde die Quotierungsrichtlinie
angewandt, sofern dies möglich sei. Der Vorsitzende betonte, dass nicht jedes
Baufeld für eine Sozialquote von 25 % geeignet sei. Mal könne diese geringer
oder sogar höher ausfallen (bis zu 80 %).
Zudem hätte sich die moderne und ansprechende Form des
gemeinschaftlichen Bauens in Form von „Baugemeinschaften“ bewährt. Die hohe
Anzahl der Bewerber bestätige dies, weshalb ca. 10 % der Grundstücksflächen,
sofern diese geeignet seien, für Baugemeinschaften, auch außerhalb des
Wohnparks am Ebenberg, ausgeschrieben werden sollten.
In der Beschlussvorlage sei kein Preisnachlass für
Einheimische vorgesehen, wenngleich Einheimische zukünftig bei der Vergabe
besonders berücksichtigt werden können. Sonst wäre nach Meinung des
Vorsitzenden ein falsches Signal gesetzt worden. Auch die Beschränkung auf eine
bestimmte Quadratmeterzahl von bisherigem Wohneigentum wurde aufgehoben und
nicht in der Leitlinie verankert.
Zu guter Letzt betonte der Vorsitzende, dass es sich
bei der vorgelegten Beschlussvorlage um eine gute Lösung handle. Ihm war
bewusst, dass evtl. nicht alle Details der Anträge der CDU-, FWG- und Bündnis
90/Die Grünen-Stadtratsfraktionen hundertprozentig aufgenommen wurden, es aber
dennoch ein sinnvoller Kompromiss sei.
Ratsmitglied Herr Lerch bewertete das
zur Beschlussfassung vorgelegte „Gesamtpaket“ für Landau als zukunftsweisend.
Es gab etliche Diskussionen mit verschiedenen Gewichtungen vorab, in denen sich
herausstellte, dass die besten Einflussmöglichkeiten gegeben seien, wenn die
Stadt Eigentümerin der Grundstücke wäre. So könne seine Fraktion „gut damit
leben“, dass beispielsweise eine Qualifizierung im sozialen Wohnungsbau in 1.
und 2. Förderweg, die Vergabeauswahl bei den Grundstücksverkäufen (hier:
Präferenz für in Landau lebende bzw. arbeitende Menschen) und die Bewertung des
bisherigen Wohneigentums besser berücksichtigt werden soll. Herr Lerch betonte
außerdem, dass er einen 10%igen Anteil von Baugemeinschaften als akzeptabel
erachte. Sollte ein höherer Anteil als 10 % festgelegt werden, so sollte dies
stets separat in den Gremien beschlossen werden. Differenzierter betrachte er
das Thema „Preisnachlass für Einheimische“. Sofern der Verkehrswert der
Grundstücke erreicht werde, würde sicherlich die ADD (Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion) nicht widersprechen.
Das Gesamtpaket sei für ihn und seine Fraktion
zustimmungsfähig – gerade im Hinblick, dass zukünftig bzw. zu einem späteren
Zeitpunkt noch über die jeweiligen Details abgestimmt werden könnte.
Ratsmitglied Frau Vogler dankte der
Verwaltung für die Einarbeitung der einzelnen Themen aus den vorherigen
Sitzungen und Diskussionen. Nun sei die Sitzungsvorlage breit aufgestellt, da
vieles überdacht wurde. Sie fand gut, dass in der Vergaberichtlinie ein 25%iger
Anteil für den sozialen Wohnungsbau verankert wurde. Schließlich sei der Bedarf
an bezahlbarem und sozialem Wohnungsbau „riesengroß“. Hinsichtlich der
Baugemeinschaften erinnerte Frau Vogler an das erste Baugemeinschaftsprojekt in
der Haardtstraße (Mehrgenerationenhof) und hielt es für nicht schlimm, wenn
deren zukünftiger Anteil über 10 % läge. Es sei wichtig, den Menschen zu
ermöglichen, sich frei zu entfalten und den Entwicklungsprozess wohlwollend zu
verfolgen. Hinsichtlich des Einheimischenmodells und des Preisnachlasses
schließe sie sich der Empfehlung der Verwaltung an. Frau Vogler signalisierte
daher ihre Zustimmung zur Vorlage und dem Gesamtpaket.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler stellte fest,
dass die Anträge der Stadtratsfraktionen, vgl. TOP 3.1-3.3 der
Bauausschusssitzung vom 24.10.2017, nicht einzeln wiedergegeben wurden. Dennoch
könnten er und seine Fraktion mit dem hier präsentierten Ergebnis leben. Herr Lichtenthäler
hob hervor, dass er zwar nicht auf eine soziale Quote von 30 % bestehen wolle
und mit den 25 % leben könne aber weiterhin auf eine Unterscheidung des 1. und
2. Förderweges Wert lege. Die schlank gehaltene Richtlinie sage ihm zu, so Herr
Lichtenthäler. Er wolle sich zudem vorbehalten, Änderungen in den jeweiligen
Vergabeprozess einzelner Baufelder einbringen zu können. Schwierigkeiten
hingegen würden ihm die Weiterentwicklung des Einheimischenmodells und der
Wegfall der qm-Begrenzung machen. Dies verdeutlichte er anhand eines Beispiels,
wenn ein Einheimischer Eigentümer einer Doppelhaushälfte sei, wo vorher
vergessen wurde, das Grundstück nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) zu teilen.
Wie würde man dann die Grundstücksfläche bewerten? Bezüglich des
Preisnachlasses stimmte er dem Vorschlag der Verwaltung zu.
Ratsmitglied Herr Freiermuth lobte die
Verwaltung, die Anregungen der Stadtratsfraktionen sinnvoll eingearbeitet zu
haben. Eine schlanke Leitlinie lasse Spielräume. Herr Freiermuth fand es gut,
dass die qm-Begrenzung bei vorhandenem Wohneigentum offen gelassen werde.
Hinsichtlich des Einheimischenmodells verwies Herr Freiermuth auf die Stadt
Tübingen, wo ebenfalls mittels Steuerungsinstrumenten Einheimische bei der
Vergabe berücksichtigt werden. Eine gewisse Steuerung schütze vor
„Überrumpelung“. Zum „Hype“ der Baugemeinschaften sagte Herr Freiermuth, dass
er viele Leute bereits traf, die aus den Gemeinschaften wieder ausgestiegen
seien. Des Weiteren hielt Herr Freiermuth eine 25%ige Quote des sozialen
Wohnungsbaus wichtig für eine ausgewogene Mischung innerhalb der
Wohnbauprojekte. Im Einzelfall könne stets nachjustiert werden, was er
begrüßte. Bezüglich des Preisnachlasses, welcher in vorherigen Sitzungen
diskutiert wurde, äußerte sich Herr Freiermuth erneut kritisch. Ein
Preisnachlass sei schlichtweg falsch und würde einen „Staubsaugereffekt“ mit
sich ziehen, d.h. Gelände werde „verramscht“. Hier gelte es, ggf. einen
„Riegel“ vorzuschieben und Zeit in die Feinsteuerung der jeweiligen Vergabe von
Baufeldern zu investieren. Zu guter Letzt betonte Herr Freiermuth, dass er die
Sitzungsvorlage für ausgewogen halte und zustimmen werde.
Ratsmitglied Herr Wagner war mit der
vorgelegten Sitzungsvorlage nicht ganz einverstanden. Ihm sei wichtig, eine
Vergaberichtlinie sozialverträglich aufzustellen, da sonst eine „Gettoisierung“
vorprogrammiert sein könnte. So hielt er beispielsweise eine Quote von über 50
oder 80 % sozialen Wohnungsbaus für nicht zielführend. Herr Wagner sei davon
überzeugt, besser zu streuen und zu mischen. Die bereits diskutierte Drittelung
der Sozialquote in zwei Kategorien sollte anders gewichtet werden: 2/3 für
Haushalte innerhalb der Einkommensgrenze und 1/3 für Haushalte bis zu 60 % über
der Einkommensgrenze. Weiterhin hielt Herr Wagner die Sitzungsvorlage für einen
Beginn. Dennoch werde er sich bei der Abstimmung enthalten. Er könne sich noch
keine abschließende Meinung bilden. Nach wie vor zeigte Herr Wagner wenig
Verständnis für Eigentümer von Wohneigentum, die nun in Frage für die
Grundstücksvergabe kämen. Warum solle jemand bei Grundstücksvergaben bevorzugt
werden, wenn schon Eigentum vorhanden sei?
Der Vorsitzende nahm Bezug auf Herrn Wagners
Wortmeldung und widersprach ihm hinsichtlich einer befürchteten Gettoisierung.
So würden beispielsweise viele Berufstätige, wie Busfahrerinnen und Busfahrer,
Pflegekräfte und viele weitere Berufsgruppen mit ihrem Einkommen innerhalb der
Einkommensgrenze liegen und somit zu Haushalten mit geringem Einkommen zählen.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler hakte vor der
Beschlussfassung ein und teilte mit, dass er sich bei der Abstimmung enthalten
werde.
Der Vorsitzende hielt zuletzt fest, dass über die Anträge der CDU-, FWG- und Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktionen nicht einzeln abgestimmt werde und diese als abgehandelt betrachtet werden können. Dies fand die Zustimmung der Bauausschussmitglieder.
Der Bauausschuss empfahl daraufhin dem Hauptausschuss und Stadtrat einstimmig bei drei Enthaltungen nachgenannte Beschlussvorschläge: