Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 09.11.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und betonte, dass die Vorlage seit der letzten Bauausschusssitzung am 24.10.2017 nicht verändert wurde. Er lobte die rege Diskussion in der besagten Sitzung und räumte ein, dass er mit zu viel Nachdruck versuchte, eine Entscheidung herbeizuführen. Für dieses Vorgehen entschuldigte sich nun der Vorsitzende. Es sei schließlich richtig, gemeinsam eine Lösung zu finden, welche die Interessen des Unternehmens und der Anwohner berücksichtige. Da weitere Diskussionen, wie z.B. im Arbeitskreis Verkehr am 30.11.2017, bevorstehen, werde auch in der hiesigen Sitzung kein Beschluss gefasst. Es müsse unter anderem differenziert werden, ob die Betriebserweiterung mehr ein bauliches oder verkehrliches Problem darstelle und wie die Ausschussmitglieder dies bewerten. Seitens des Antragstellers wurde ein Signal zur Gesprächsbereitschaft an die Verwaltung herangetragen. Es könne sogar möglich sein, dass sich eine Beschlussfassung durch den Bauausschuss erübrigen werde – beispielsweise wenn der Antragsteller die Größe der geplanten Erweiterung reduzieren würde.

Der Vorsitzende kam auf den Vorschlag von Herrn Löffel aus der letzten Bauausschusssitzung zurück, eine Berechnung der Verschattung zu beauftragen und erklärte, dass diese Berechnung nun vorliegen würde. Er bat daher Herrn Kamplade hierzu weitere Erläuterungen zu geben.

 

Herr Kamplade nahm Bezug auf die der Sitzungsvorlage beigefügten Visualisierungen und legte besonderes Augenmerk auf die Verschattung am kürzesten Tag mit dem niedrigsten Sonnenstand des Jahres (21.12.). Von der Verschattung sei ein Wohnhaus betroffen, das am 21.12. im Erdgeschoss zusätzlich verschattet werde. Diese Verschattung würde sich allerdings relativieren, da die momentane Begrünung in Form von hohen Bäumen bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Verschattung im Erdgeschoss des besagten Wohnhaues mit sich ziehe.

Herr Kamplade verdeutlichte, dass die Betriebserweiterung mehr verkehrliche Aspekte betreffe und die Sachlage einer zusätzlichen Zufahrt über die Wollmesheimer Straße von der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ in einem Artikel am Tage der hiesigen Bauausschusssitzung gut dargestellt wurde. Herr Kamplade erwähnte, dass die Zufahrt in der ersten vorgelegten Planung nicht genehmigungsfähig war und er dies bereits im Stadtrat am 21.11.2017 erläuterte. Zudem hatte Herr Kamplade im Stadtrat ausgeführt, dass der Landesbetrieb Mobilität Speyer (LBM) nicht grundsätzlich eine solche Zufahrt ausschloss, sondern gesonderte Untersuchungen, dass eine weitere Zufahrt sicher funktionieren könne, forderte. Diese Untersuchungen müssen jedoch vom Vorhabenträger beauftragt und durchgeführt werden. Die aufgezeigte Option des LBM mit Schaffung einer Abbiegespur wurde vom Vorhabenträger verworfen. Herr Kamplade hielt deutlich fest, dass sich der LBM nicht grundsätzlich einer Zufahrt von Süden her verweigerte.

 

Der Vorsitzende ergänzte Herrn Kamplade und betonte, dass es nun die Aufgabe des Unternehmens bzw. Antragstellers sei, die Verkehrsfläche herzustellen.

 

Ratsmitglied Herr Lerch sah die vorgelegte Sitzungsvorlage als nicht entscheidungsfähig an. Der bisherige Ablauf verlief suboptimal, wurde jedoch nun korrigiert und könne abgehakt werden. Es gebe allerdings nach wie vor zwei Knackpunkte. Zum einen die erdrückende sowie subjektive Wirkung der Betriebsgebäude und zum anderen die verkehrliche Situation - insbesondere der Parkplatzsituation. Herr Lerch verdeutlichte, dass er durch Gespräche mit den Stadtratsfraktionen erfuhr, dass die Erschließung der Zufahrt für den Parkplatz mit ca. 50 Stellplätzen keine Zustimmung finden werde. Bevor es daher zur Entscheidungsfindung kommen könne, müsse noch Einiges vom Antragsteller geliefert werden.

 

Ratsmitglied Frau Vogler stimmte Herrn Lerch zu und war ebenfalls der Auffassung, dass es die „Hausaufgabe“ der Firma Wickert sei, Lösungen vorzulegen. Alternative Zufahrtswege wären möglich und bedürfen kreativer Ideen. Der Inhaber müsse sich nun bewegen.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler wollte zwar kein „Salz in die Wunde“ der letzten Sitzung streuen, erwähnte aber dass er klar gefragt hätte, wie die Zufahrt geregelt werden würde. Ihm wurde als Antwort „über die Wollmesheimer Straße“ mitgeteilt. Lag hier ein Kommunikationsfehler vor? Schließlich habe Herr Kamplade dies gerade anders dargestellt. Bereits im Jahr 2008 war die verkehrliche Situation ein wesentliches Problem. Des Weiteren hatte Herr Lichtenthäler den Eindruck, dass Lösungen für die Zufahrtswege gegeben seien und kein zusätzlicher Verkehr durch die Rappoltsweilerstraße fließen müsse. Hinsichtlich der Wollmesheimer Straße zitierte Herr Kamplade das Protokoll der letzten Bauausschusssitzung, in dem festgehalten wurde, dass es um die Zufahrt für den Anlieferungsverkehr ginge, welcher über die Wollmesheimer Straße laufen würde. Hinsichtlich des Pkw-Verkehrs sei im Protokoll nichts Konkretes enthalten.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth war davon überzeugt, einen Schritt weiter zu sein – obwohl er ebenfalls in der letzten Bauausschusssitzung verstanden habe, dass auch der Mitarbeiterverkehr über die Wollmesheimer Straße erfolgen würde. Herr Freiermuth betonte, dass er die Entwicklung des Wirtschaftsbetriebes befürworte und der Schattenwurf nicht das eigentliche Problem, das gegen eine Betriebserweiterung spreche, sein könne. Dennoch müsse geklärt werden, wie für die ca. 50 Parkplätze eine eigene Einfahrt bzw. Zufahrt geregelt werden soll. Gerade im Hinblick auf die gefährlichen Abbiegevorgänge sei das Unfallrisiko groß, so Herr Kamplade. Hierbei nahm er Bezug auf das Gewerbegebiet D9, wo es beispielsweise auf der Haupteinfallsstraßen (Zone 70) keine eigenen Zufahrten zu einzelnen Grundstücken gebe. Mithilfe von Ein- und Abbiegespuren könne dem Unfallrisiko und der Verkehrsgefährdung entgegengewirkt werden. Herr Bernhard äußerte sich hierzu und betonte, dass noch eine Untersuchung ausstehe.

 

Ratsmitglied Herr Wagner dankte dem Vorsitzenden für dessen öffentliche Entschuldigung. Er wünsche sich für die Zukunft mehr Toleranz, wenn die Ausschussmitglieder eine Entscheidung aus verschiedenen Gründen nicht treffen können und mehr Informationen benötigen.

Herr Wagner stimmte außerdem seinen Vorrednern uneingeschränkt zu und hatte noch diverse Fragen: Wie sei der Status des Grundstückes? Ein Teilbereich würde jeweils im Gewerbe- und Mischgebiet liegen. Den Karten zufolge liege nur das Privathaus des Antragstellers im Mischgebiet. Er bat daher um Auskunft wie in diesem Zusammenhang § 6 der BauNVO (Baunutzungsverordnung) zu werten sei. Wäre eine Erweiterung der Betriebsfläche in der dargelegten Form legal? Falls die Halle um 3 m gekürzt werde, wäre dann der Bauausschuss noch zuständig? Werde der Bauverkehr über die Rappoltsweilerstraße fließen? Herr Wagner hatte sich zuvor mit Vertretern der Firma Wickert unterhalten. In diesem Gespräch wurde erwähnt, dass seitens der Stadt die Zusage kam, die Bevölkerung und Öffentlichkeit rechtzeitig über die Bauvoranfrage zu informieren. Herr Wagner wollte daher wissen, von welcher Seite aus diese Zusage kam. Vom Bauamt oder der Wirtschaftsförderung?

Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Wagners Fragen und ging zunächst auf das Thema Gewerbe- und Mischgebiet ein. Die Erweiterung der Hallen in einem Mischgebiet sei zulässig, da sich ein Mischgebiet durch die Mischung von Gewerbebetrieben und Wohnformen auszeichnen würde. Die bestehenden Hallen werden zudem als nicht wesentlich störend eingestuft. Dies würde sich nach bestimmten Emissionswerten richten. Die Hallen seien nach Art der Nutzung in Kombination mit der benachbarten Wohnbebauung zulässig. Herr Kamplade betonte, dass der Bauausschuss aufgrund der Überschreitung des Nutzungsmaßes (GFZ = Geschossflächenzahl) zur Beratung herangezogen werde. Wenn der Antragsteller die Hallen um einige Meter kürzen würde, so hätte er aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes und damit einhergehender Einhaltung der höchstzulässigen GFZ einen Anspruch auf Baugenehmigung. Das Baurecht würde nicht vorsehen, in solchen Fällen die Öffentlichkeit oder die Nachbarn anzuhören. Demnach bestünde ein Anspruch auf Bearbeitung. Bei Baumaßnahmen mit politischer Wirkung, wie im vorliegenden Fall, könne die Öffentlichkeit informiert werden. Weshalb letztlich die Nachbarn nicht über die geplanten Betriebserweiterungen informiert wurden, könne man sich nun streiten. Herr Kamplade stellte jedoch klar, dass weder vom Bauamt noch von der Wirtschaftsförderung Aussagen oder Zusagen über eine Bürgerinformation seitens der Stadt getroffen wurden. Diese Behauptung sei falsch und wurde von ihm eindeutig zurückgewiesen. Zu guter Letzt erklärte Herr Kamplade, dass der Bauverkehr über die Wollmesheimer Straße erfolgen werde.

 

Ratsmitglied Herr Dürphold ging nicht davon aus, dass der Betrieb trotz Vergrößerungsabsichten wesentlich mehr Arbeitnehmer einstellen würde und sich daher die Verkehrsbehinderung in Grenzen halten werde. Im Bereich der Wollmesheimer Straße, welche momentan als Zufahrt genutzt werde, gab es seines Wissens noch keinen Unfall oder größere Verkehrsbehinderungen. Daher könne er das Argument, nicht weiterhin die Wollmesheimer Straße als Zufahrt zu nutzen, nicht nachvollziehen. Des Weiteren stellte er in diesem Zusammenhang den LBM in Frage. Wie kommen die Entscheidungen zustande? Herr Bernhard betonte daraufhin, dass es gesetzliche Regelungen für Ortsdurchfahrten gebe und dort genau festgelegt sei, was in den Bereichen von Ortsdurchfahrten erlaubt wäre. Im zur Debatte stehenden Fall handele es sich um einen sogenannten Verknüpfungsbereich, wo es keine Zufahrten auf private Grundstücke geben dürfe. Trotzdem gebe es im dargelegten Fall drei historisch gewachsene Zufahrten. Herr Bernhard erläuterte, dass man froh sein könne, dass sich noch keine Unfälle in den Zufahrtsbereichen ereigneten, da die Wollmesheimer Straße eine Hauptverkehrsstraße Richtung Landau-Kernstadt sei. Herr Bernhard verteidigte den LBM und betonte, dass dort Fachleute beschäftigt seien, die Verkehrswege auf deren Sicherheit sowie Leistungsfähigkeit überprüfen und beurteilen könnten. Zudem hätte der LBM Lösungswege aufgezeigt, die vom Antragsteller jedoch abgelehnt wurden. Auch der Vorsitzende bestätigte, dass der LBM als sehr verantwortungsbewusste Einrichtung wahrgenommen werden könne.

 

Ratsmitglied Herr Schmitt kam zurück auf den Aspekt der erdrückenden Wirkung. Seiner Meinung nach, werde diese zu harmlos dargestellt. Er hatte sich in der Zwischenzeit selbst ein Bild vor Ort gemacht und erinnerte an das Gebot der Rücksichtnahme. Das Wohl der Bürgerinnen und Bürger dürfe nicht vergessen werden, auch nicht der Aspekt der Wertminderung einzelner Wohnhäuser. Der Vorsitzende betonte daraufhin, die unterschiedlichen Interessen abzuwägen.

 

Ratsmitglied Herr Lerch betonte abermals, dass er sowie seine Fraktion nicht in der Lage seien, dem Beschluss zuzustimmen. Er verwies zudem auf eine Präzedenzwirkung. Was wäre, wenn auch die Firma Hofmeister sich derart vergrößern wolle? Herr Kamplade entgegnete, dass Herrn Lerchs Wortmeldung hinsichtlich der Präzedenzwirkung abstrakt aber vom Grundsatz her richtig sei. Die räumlichen Gegebenheiten würden dies, d.h. den Bau ähnlich großer Hallen, hingegen nicht ermöglichen.

 

Ratsmitglied Herr Eisold fragte hinsichtlich der Anzahl der Parkplätze, wenn die Hallen um 3 m verkürzt werden würden und wie sich dann die Zufahrt zum Betriebsgelände gestalten würde. Ihm wurde erklärt, dass die Anzahl der Parkplätze rechnerisch nach unten korrigiert werden könnte. Eine Anbindung der Parkplätze könnte über die Rappoltsweilerstraße erfolgen. Baurechtlich gebe es an dieser Stelle kein Zufahrtsverbot.

 

Ratsmitglied Herr Wagner wollte wissen, ob vertraglich geregelt werden könnte, z.B. in Form einer Baulast, dass der Bauverkehr über die Wollmesheimer Straße geleitet werde? Des Weiteren fragte Herr Wagner nach den Ausgleichsflächen und ob sich diese nun im Bereich der geplanten Erweiterung befänden. Herr Kamplade versicherte Herrn Wagner, dass eine doppelte Ausgleichspflicht bestünde und ggf. noch eine Abstimmung mit dem Umweltamt erforderlich sei. Hinsichtlich der Baustellenzufahrten verwies Herr Kamplade darauf, dass diese dem Genehmigungsvorbehalt unterliegen würden und dies vom städtischen Ordnungsamt geregelt werde. In der Bauvoranfrage sei allerdings noch kein Bezug auf den möglichen Baustellenverkehr genommen worden. Dennoch sei eine vertragliche Fixierung machbar.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass er den Beschluss nicht zur Abstimmung freigeben werde. Er dankte den Bauausschussmitgliedern für den guten Austausch, der weiter fortgesetzt werde. Weiterhin verwies der Vorsitzende auf eine Behandlung des Themas im Arbeitskreis Verkehr am 30.11.2017.