Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der
Bauordnungsabteilung vom 09.11.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage
beigefügt ist, und betonte, dass die Vorlage seit der letzten
Bauausschusssitzung am 24.10.2017 nicht verändert wurde. Er lobte die rege
Diskussion in der besagten Sitzung und räumte ein, dass er mit zu viel
Nachdruck versuchte, eine Entscheidung herbeizuführen. Für dieses Vorgehen
entschuldigte sich nun der Vorsitzende. Es sei schließlich richtig, gemeinsam
eine Lösung zu finden, welche die Interessen des Unternehmens und der Anwohner
berücksichtige. Da weitere Diskussionen, wie z.B. im Arbeitskreis Verkehr am
30.11.2017, bevorstehen, werde auch in der hiesigen Sitzung kein Beschluss
gefasst. Es müsse unter anderem differenziert werden, ob die
Betriebserweiterung mehr ein bauliches oder verkehrliches Problem darstelle und
wie die Ausschussmitglieder dies bewerten. Seitens des Antragstellers wurde ein
Signal zur Gesprächsbereitschaft an die Verwaltung herangetragen. Es könne
sogar möglich sein, dass sich eine Beschlussfassung durch den Bauausschuss
erübrigen werde – beispielsweise wenn der Antragsteller die Größe der geplanten
Erweiterung reduzieren würde.
Der Vorsitzende kam auf den Vorschlag von Herrn Löffel
aus der letzten Bauausschusssitzung zurück, eine Berechnung der Verschattung zu
beauftragen und erklärte, dass diese Berechnung nun vorliegen würde. Er bat
daher Herrn Kamplade hierzu weitere Erläuterungen zu geben.
Herr Kamplade nahm Bezug auf die der Sitzungsvorlage
beigefügten Visualisierungen und legte besonderes Augenmerk auf die
Verschattung am kürzesten Tag mit dem niedrigsten Sonnenstand des Jahres
(21.12.). Von der Verschattung sei ein Wohnhaus betroffen, das am 21.12. im
Erdgeschoss zusätzlich verschattet werde. Diese Verschattung würde sich
allerdings relativieren, da die momentane Begrünung in Form von hohen Bäumen
bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Verschattung im Erdgeschoss des besagten
Wohnhaues mit sich ziehe.
Herr Kamplade verdeutlichte, dass die Betriebserweiterung
mehr verkehrliche Aspekte betreffe und die Sachlage einer zusätzlichen Zufahrt
über die Wollmesheimer Straße von der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ in einem
Artikel am Tage der hiesigen Bauausschusssitzung gut dargestellt wurde. Herr
Kamplade erwähnte, dass die Zufahrt in der ersten vorgelegten Planung nicht
genehmigungsfähig war und er dies bereits im Stadtrat am 21.11.2017 erläuterte.
Zudem hatte Herr Kamplade im Stadtrat ausgeführt, dass der Landesbetrieb
Mobilität Speyer (LBM) nicht grundsätzlich eine solche Zufahrt ausschloss,
sondern gesonderte Untersuchungen, dass eine weitere Zufahrt sicher
funktionieren könne, forderte. Diese Untersuchungen müssen jedoch vom
Vorhabenträger beauftragt und durchgeführt werden. Die aufgezeigte Option des
LBM mit Schaffung einer Abbiegespur wurde vom Vorhabenträger verworfen. Herr
Kamplade hielt deutlich fest, dass sich der LBM nicht grundsätzlich einer
Zufahrt von Süden her verweigerte.
Der Vorsitzende ergänzte Herrn Kamplade und betonte,
dass es nun die Aufgabe des Unternehmens bzw. Antragstellers sei, die
Verkehrsfläche herzustellen.
Ratsmitglied Herr Lerch sah die
vorgelegte Sitzungsvorlage als nicht entscheidungsfähig an. Der bisherige
Ablauf verlief suboptimal, wurde jedoch nun korrigiert und könne abgehakt werden.
Es gebe allerdings nach wie vor zwei Knackpunkte. Zum einen die erdrückende
sowie subjektive Wirkung der Betriebsgebäude und zum anderen die verkehrliche
Situation - insbesondere der Parkplatzsituation. Herr Lerch verdeutlichte, dass
er durch Gespräche mit den Stadtratsfraktionen erfuhr, dass die Erschließung
der Zufahrt für den Parkplatz mit ca. 50 Stellplätzen keine Zustimmung finden
werde. Bevor es daher zur Entscheidungsfindung kommen könne, müsse noch Einiges
vom Antragsteller geliefert werden.
Ratsmitglied Frau Vogler stimmte Herrn
Lerch zu und war ebenfalls der Auffassung, dass es die „Hausaufgabe“ der Firma
Wickert sei, Lösungen vorzulegen. Alternative Zufahrtswege wären möglich und
bedürfen kreativer Ideen. Der Inhaber müsse sich nun bewegen.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler wollte zwar
kein „Salz in die Wunde“ der letzten Sitzung streuen, erwähnte aber dass er
klar gefragt hätte, wie die Zufahrt geregelt werden würde. Ihm wurde als
Antwort „über die Wollmesheimer Straße“ mitgeteilt. Lag hier ein
Kommunikationsfehler vor? Schließlich habe Herr Kamplade dies gerade anders
dargestellt. Bereits im Jahr 2008 war die verkehrliche Situation ein
wesentliches Problem. Des Weiteren hatte Herr Lichtenthäler den Eindruck, dass
Lösungen für die Zufahrtswege gegeben seien und kein zusätzlicher Verkehr durch
die Rappoltsweilerstraße fließen müsse. Hinsichtlich der Wollmesheimer Straße
zitierte Herr Kamplade das Protokoll der letzten Bauausschusssitzung, in dem
festgehalten wurde, dass es um die Zufahrt für den Anlieferungsverkehr ginge,
welcher über die Wollmesheimer Straße laufen würde. Hinsichtlich des
Pkw-Verkehrs sei im Protokoll nichts Konkretes enthalten.
Ratsmitglied Herr Freiermuth war davon
überzeugt, einen Schritt weiter zu sein – obwohl er ebenfalls in der letzten
Bauausschusssitzung verstanden habe, dass auch der Mitarbeiterverkehr über die
Wollmesheimer Straße erfolgen würde. Herr Freiermuth betonte, dass er die
Entwicklung des Wirtschaftsbetriebes befürworte und der Schattenwurf nicht das
eigentliche Problem, das gegen eine Betriebserweiterung spreche, sein könne.
Dennoch müsse geklärt werden, wie für die ca. 50 Parkplätze eine eigene
Einfahrt bzw. Zufahrt geregelt werden soll. Gerade im Hinblick auf die
gefährlichen Abbiegevorgänge sei das Unfallrisiko groß, so Herr Kamplade.
Hierbei nahm er Bezug auf das Gewerbegebiet D9, wo es beispielsweise auf der
Haupteinfallsstraßen (Zone 70) keine eigenen Zufahrten zu einzelnen
Grundstücken gebe. Mithilfe von Ein- und Abbiegespuren könne dem Unfallrisiko und
der Verkehrsgefährdung entgegengewirkt werden. Herr Bernhard äußerte sich
hierzu und betonte, dass noch eine Untersuchung ausstehe.
Ratsmitglied Herr Wagner dankte dem
Vorsitzenden für dessen öffentliche Entschuldigung. Er wünsche sich für die
Zukunft mehr Toleranz, wenn die Ausschussmitglieder eine Entscheidung aus
verschiedenen Gründen nicht treffen können und mehr Informationen benötigen.
Herr Wagner stimmte außerdem seinen Vorrednern
uneingeschränkt zu und hatte noch diverse Fragen: Wie sei der Status des
Grundstückes? Ein Teilbereich würde jeweils im Gewerbe- und Mischgebiet liegen.
Den Karten zufolge liege nur das Privathaus des Antragstellers im Mischgebiet.
Er bat daher um Auskunft wie in diesem Zusammenhang § 6 der BauNVO
(Baunutzungsverordnung) zu werten sei. Wäre eine Erweiterung der Betriebsfläche
in der dargelegten Form legal? Falls die Halle um 3 m gekürzt werde, wäre dann
der Bauausschuss noch zuständig? Werde der Bauverkehr über die
Rappoltsweilerstraße fließen? Herr Wagner hatte sich zuvor mit Vertretern der
Firma Wickert unterhalten. In diesem Gespräch wurde erwähnt, dass seitens der
Stadt die Zusage kam, die Bevölkerung und Öffentlichkeit rechtzeitig über die
Bauvoranfrage zu informieren. Herr Wagner wollte daher wissen, von welcher Seite
aus diese Zusage kam. Vom Bauamt oder der Wirtschaftsförderung?
Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Wagners Fragen und
ging zunächst auf das Thema Gewerbe- und Mischgebiet ein. Die Erweiterung der
Hallen in einem Mischgebiet sei zulässig, da sich ein Mischgebiet durch die
Mischung von Gewerbebetrieben und Wohnformen auszeichnen würde. Die bestehenden
Hallen werden zudem als nicht wesentlich störend eingestuft. Dies würde sich
nach bestimmten Emissionswerten richten. Die Hallen seien nach Art der Nutzung
in Kombination mit der benachbarten Wohnbebauung zulässig. Herr Kamplade
betonte, dass der Bauausschuss aufgrund der Überschreitung des Nutzungsmaßes
(GFZ = Geschossflächenzahl) zur Beratung herangezogen werde. Wenn der
Antragsteller die Hallen um einige Meter kürzen würde, so hätte er aufgrund des
rechtskräftigen Bebauungsplanes und damit einhergehender Einhaltung der
höchstzulässigen GFZ einen Anspruch auf Baugenehmigung. Das Baurecht würde
nicht vorsehen, in solchen Fällen die Öffentlichkeit oder die Nachbarn
anzuhören. Demnach bestünde ein Anspruch auf Bearbeitung. Bei Baumaßnahmen mit
politischer Wirkung, wie im vorliegenden Fall, könne die Öffentlichkeit
informiert werden. Weshalb letztlich die Nachbarn nicht über die geplanten
Betriebserweiterungen informiert wurden, könne man sich nun streiten. Herr
Kamplade stellte jedoch klar, dass weder vom Bauamt noch von der
Wirtschaftsförderung Aussagen oder Zusagen über eine Bürgerinformation seitens
der Stadt getroffen wurden. Diese Behauptung sei falsch und wurde von ihm
eindeutig zurückgewiesen. Zu guter Letzt erklärte Herr Kamplade, dass der
Bauverkehr über die Wollmesheimer Straße erfolgen werde.
Ratsmitglied Herr Dürphold ging nicht
davon aus, dass der Betrieb trotz Vergrößerungsabsichten wesentlich mehr Arbeitnehmer
einstellen würde und sich daher die Verkehrsbehinderung in Grenzen halten
werde. Im Bereich der Wollmesheimer Straße, welche momentan als Zufahrt genutzt
werde, gab es seines Wissens noch keinen Unfall oder größere
Verkehrsbehinderungen. Daher könne er das Argument, nicht weiterhin die
Wollmesheimer Straße als Zufahrt zu nutzen, nicht nachvollziehen. Des Weiteren
stellte er in diesem Zusammenhang den LBM in Frage. Wie kommen die
Entscheidungen zustande? Herr Bernhard betonte daraufhin, dass es gesetzliche
Regelungen für Ortsdurchfahrten gebe und dort genau festgelegt sei, was in den
Bereichen von Ortsdurchfahrten erlaubt wäre. Im zur Debatte stehenden Fall
handele es sich um einen sogenannten Verknüpfungsbereich, wo es keine Zufahrten
auf private Grundstücke geben dürfe. Trotzdem gebe es im dargelegten Fall drei
historisch gewachsene Zufahrten. Herr Bernhard erläuterte, dass man froh sein
könne, dass sich noch keine Unfälle in den Zufahrtsbereichen ereigneten, da die
Wollmesheimer Straße eine Hauptverkehrsstraße Richtung Landau-Kernstadt sei.
Herr Bernhard verteidigte den LBM und betonte, dass dort Fachleute beschäftigt
seien, die Verkehrswege auf deren Sicherheit sowie Leistungsfähigkeit
überprüfen und beurteilen könnten. Zudem hätte der LBM Lösungswege aufgezeigt,
die vom Antragsteller jedoch abgelehnt wurden. Auch der Vorsitzende bestätigte,
dass der LBM als sehr verantwortungsbewusste Einrichtung wahrgenommen werden
könne.
Ratsmitglied Herr Schmitt kam zurück auf
den Aspekt der erdrückenden Wirkung. Seiner Meinung nach, werde diese zu
harmlos dargestellt. Er hatte sich in der Zwischenzeit selbst ein Bild vor Ort
gemacht und erinnerte an das Gebot der Rücksichtnahme. Das Wohl der Bürgerinnen
und Bürger dürfe nicht vergessen werden, auch nicht der Aspekt der
Wertminderung einzelner Wohnhäuser. Der Vorsitzende betonte daraufhin, die
unterschiedlichen Interessen abzuwägen.
Ratsmitglied Herr Lerch betonte
abermals, dass er sowie seine Fraktion nicht in der Lage seien, dem Beschluss
zuzustimmen. Er verwies zudem auf eine Präzedenzwirkung. Was wäre, wenn auch
die Firma Hofmeister sich derart vergrößern wolle? Herr Kamplade entgegnete,
dass Herrn Lerchs Wortmeldung hinsichtlich der Präzedenzwirkung abstrakt aber
vom Grundsatz her richtig sei. Die räumlichen Gegebenheiten würden dies, d.h.
den Bau ähnlich großer Hallen, hingegen nicht ermöglichen.
Ratsmitglied Herr Eisold fragte
hinsichtlich der Anzahl der Parkplätze, wenn die Hallen um 3 m verkürzt werden
würden und wie sich dann die Zufahrt zum Betriebsgelände gestalten würde. Ihm
wurde erklärt, dass die Anzahl der Parkplätze rechnerisch nach unten korrigiert
werden könnte. Eine Anbindung der Parkplätze könnte über die
Rappoltsweilerstraße erfolgen. Baurechtlich gebe es an dieser Stelle kein
Zufahrtsverbot.
Ratsmitglied Herr Wagner wollte wissen,
ob vertraglich geregelt werden könnte, z.B. in Form einer Baulast, dass der
Bauverkehr über die Wollmesheimer Straße geleitet werde? Des Weiteren fragte
Herr Wagner nach den Ausgleichsflächen und ob sich diese nun im Bereich der
geplanten Erweiterung befänden. Herr Kamplade versicherte Herrn Wagner, dass
eine doppelte Ausgleichspflicht bestünde und ggf. noch eine Abstimmung mit dem
Umweltamt erforderlich sei. Hinsichtlich der Baustellenzufahrten verwies Herr
Kamplade darauf, dass diese dem Genehmigungsvorbehalt unterliegen würden und
dies vom städtischen Ordnungsamt geregelt werde. In der Bauvoranfrage sei
allerdings noch kein Bezug auf den möglichen Baustellenverkehr genommen worden.
Dennoch sei eine vertragliche Fixierung machbar.
Der Vorsitzende erklärte, dass er den Beschluss nicht
zur Abstimmung freigeben werde. Er dankte den Bauausschussmitgliedern für den
guten Austausch, der weiter fortgesetzt werde. Weiterhin verwies der
Vorsitzende auf eine Behandlung des Themas im Arbeitskreis Verkehr am
30.11.2017.