Der Aufnahme der „Festung Landau“ als Denkmalzone in die Denkmalliste der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) für das in der Anlage 1 abgegrenzte Gebiet in der Stadt Landau in der Pfalz wird zugestimmt.

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 14.11.2017 auf, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und erinnerte daran, dass die Festungsanlage als größtes Flächendenkmal des Landes Rheinland-Pfalz überraschend schnell vor etwa einem Jahr unter Schutz gestellt wurde. Der Vorsitzende erwähnte, dass seitdem viele Verhandlungen und Gespräche mit der GDKE zur genauen Abgrenzung der Denkmalzone geführt wurden. Nun könne eine abschließende Benehmensherstellung erfolgen. Herr Seitz werde im Folgenden die wesentlichen Weiterentwicklungen darstellen.

 

Herr Seitz verwies zunächst auf den zu Beginn der Sitzung verteilten neuen Faltplan zur Festung mit ausgewiesenem Rundgang. Er zeigte anhand dieses Planes, dass der ehemalige militärische Bereich der Festung Landau grau dargestellt wurde. Man könne gut den Altstadtbereich erkennen, welcher früher zu Wohnzwecken diente, und den militärischen Bereich, der nicht für Wohnzwecke nutzbar war. Die Festung hätte die Stadt in ihrer Entwicklung eingeengt, so Herr Seitz, weshalb man die spätere Schleifung der Festung verstehen könne. Herr Seitz erinnerte an eine vorherige Bauausschusssitzung, wo bestimmt wurde, die Fläche zu verringern. Die Fläche konnte an den äußeren Rändern der ursprünglichen Abgrenzung verringert werden, die GDKE stimmte aber einer Perforierung im Bereich der Altstadt aufgrund der gültigen Rechtsprechung nicht zu. Die Festung sei Teil der (Alt-)Stadt und umgekehrt. Aus der textlichen Klarstellung gehe jedoch hervor, dass nur die militärische Verteidigungsanlage und nicht die Altstadt in die Denkmalliste aufgenommen werde. Herr Seitz empfahl, das Benehmen herzustellen.

 

Ratsmitglied Herr Löffel fragte, ob bei Baumaßnahmen, auch wenn keine Funde zu erwarten seien, die Untere Denkmalschutzbehörde informiert und herangezogen werden müsse? Herr Seitz antwortete ihm, dass dies bei obertägigen Bauten nicht der Fall sei. Wenn in den Boden eingegriffen werde, müsse die Untere Denkmalschutzbehörde zukünftig beteiligt werden. In der Altstadt gebe es „Fundpunkte“, bei denen bereits jetzt die Untere Denkmalschutzbehörde bei den Bauarbeiten zugegen sei.

 

Ratsmitglied Herr Schmitt wollte wissen, ob nur die Verteidigungsanlagen unter Schutz stünden und was zum Beispiel mit dem Haus zum Maulbeerbaum sei? Auch dies sei schließlich von besonderer Bedeutung. Der Vorsitzende erklärte Herrn Schmitt, dass es in der hiesigen Sitzungsvorlage nur um das Denkmal „Festung“ als bauliche Gesamtanlage gehe.

 

Ratsmitglied Herr Lerch interessierte sich dafür, welche Wirkung der Beschluss hätte. Schließlich habe die GDKE bereits die Denkmalliste erstellt. Herr Kamplade antwortete, dass die Feststellung längst erfolgt sei und die Denkmalliste ständig aktualisiert werden müsse. Der zu fassende Beschluss habe demnach mehr einen deklaratorischen Charakter. Der Schutzstatus bestünde schon seit der Feststellung. Herr Seitz verwies darauf, dass die Gemeinde dennoch gehört werden müsse und das Benehmen hergestellt werden sollte. Materiell würde sich aber an der Situation nichts ändern.

 

Ratsmitglied Herr Lerch stellte zum Schluss noch klar, dass Benehmen nicht gleich Einvernehmen bedeute. Benehmen sei vielmehr eine zustimmende Kenntnisnahme.


Der Bauausschuss beschloss daraufhin einstimmig nachfolgend genannten Beschlussvorschlag.