Sitzung: 28.11.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 610/476/2017
Der
Aufnahme der „Festung Landau“ als Denkmalzone in die Denkmalliste der
Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) für das in der Anlage 1 abgegrenzte
Gebiet in der Stadt Landau in der Pfalz wird zugestimmt.
Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung
Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 14.11.2017 auf, welche der Niederschrift
als Anlage beigefügt ist, und erinnerte daran, dass die Festungsanlage als
größtes Flächendenkmal des Landes Rheinland-Pfalz überraschend schnell vor etwa
einem Jahr unter Schutz gestellt wurde. Der Vorsitzende erwähnte, dass seitdem
viele Verhandlungen und Gespräche mit der GDKE zur genauen Abgrenzung der
Denkmalzone geführt wurden. Nun könne eine abschließende Benehmensherstellung
erfolgen. Herr Seitz werde im Folgenden die wesentlichen Weiterentwicklungen
darstellen.
Herr Seitz verwies zunächst auf den zu Beginn der
Sitzung verteilten neuen Faltplan zur Festung mit ausgewiesenem Rundgang. Er
zeigte anhand dieses Planes, dass der ehemalige militärische Bereich der
Festung Landau grau dargestellt wurde. Man könne gut den Altstadtbereich
erkennen, welcher früher zu Wohnzwecken diente, und den militärischen Bereich,
der nicht für Wohnzwecke nutzbar war. Die Festung hätte die Stadt in ihrer
Entwicklung eingeengt, so Herr Seitz, weshalb man die spätere Schleifung der
Festung verstehen könne. Herr Seitz erinnerte an eine vorherige
Bauausschusssitzung, wo bestimmt wurde, die Fläche zu verringern. Die Fläche
konnte an den äußeren Rändern der ursprünglichen Abgrenzung verringert werden,
die GDKE stimmte aber einer Perforierung im Bereich der Altstadt aufgrund der
gültigen Rechtsprechung nicht zu. Die Festung sei Teil der (Alt-)Stadt und
umgekehrt. Aus der textlichen Klarstellung gehe jedoch hervor, dass nur die
militärische Verteidigungsanlage und nicht die Altstadt in die Denkmalliste
aufgenommen werde. Herr Seitz empfahl, das Benehmen herzustellen.
Ratsmitglied Herr Löffel fragte, ob bei
Baumaßnahmen, auch wenn keine Funde zu erwarten seien, die Untere
Denkmalschutzbehörde informiert und herangezogen werden müsse? Herr Seitz
antwortete ihm, dass dies bei obertägigen Bauten nicht der Fall sei. Wenn in
den Boden eingegriffen werde, müsse die Untere Denkmalschutzbehörde zukünftig
beteiligt werden. In der Altstadt gebe es „Fundpunkte“, bei denen bereits jetzt
die Untere Denkmalschutzbehörde bei den Bauarbeiten zugegen sei.
Ratsmitglied Herr Schmitt wollte wissen,
ob nur die Verteidigungsanlagen unter Schutz stünden und was zum Beispiel mit
dem Haus zum Maulbeerbaum sei? Auch dies sei schließlich von besonderer
Bedeutung. Der Vorsitzende erklärte Herrn Schmitt, dass es in der hiesigen
Sitzungsvorlage nur um das Denkmal „Festung“ als bauliche Gesamtanlage gehe.
Ratsmitglied Herr Lerch interessierte
sich dafür, welche Wirkung der Beschluss hätte. Schließlich habe die GDKE
bereits die Denkmalliste erstellt. Herr Kamplade antwortete, dass die
Feststellung längst erfolgt sei und die Denkmalliste ständig aktualisiert
werden müsse. Der zu fassende Beschluss habe demnach mehr einen
deklaratorischen Charakter. Der Schutzstatus bestünde schon seit der
Feststellung. Herr Seitz verwies darauf, dass die Gemeinde dennoch gehört
werden müsse und das Benehmen hergestellt werden sollte. Materiell würde sich
aber an der Situation nichts ändern.
Ratsmitglied Herr Lerch stellte zum Schluss noch klar, dass Benehmen nicht gleich Einvernehmen bedeute. Benehmen sei vielmehr eine zustimmende Kenntnisnahme.
Der Bauausschuss beschloss daraufhin einstimmig nachfolgend genannten Beschlussvorschlag.