Der Vorsitzende führte in die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 09.11.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und übergab das Wort an die Bauausschussmitglieder.

 

Ratsmitglied Herr Eisold fragte, ob die Gebäudehöhe von 11,5 m festgelegt sei oder ob es noch Diskussionen hierüber geben werde. Herr Kamplade antwortete, dass es sich um mehrere Gebäude handeln würde und sich deren maximale Höhen an der bebauten Umgebung orientieren würden. Im Westen, Richtung Immelmannstraße, sei die Umgebungsbebauung niedriger, weshalb auch im vorliegenden Fall das oberste Geschoss des betroffenen Gebäudes abgestuft werden soll.

 

Ratsmitglied Herr Schmitt erwähnte, dass die Mehrzahl der Wohnbebauung in der Umgebung von Ein- bzw. kleineren Zweifamilienhäusern gebildet werde. Würde hier nun § 34 BauGB greifen? Weiterhin wollte Herr Schmitt wissen, ob die ausgewiesenen Stellplätze für die geplante Nutzung ausreichend seien. Herr Kamplade erklärte Herrn Schmitt, dass 1,5 Stellplätze in der Tiefgarage je Wohnung geplant wurden. Oberirdisch werde der Antragsteller Stellplätze für die Gewerbeeinheiten herstellen. Die Vorgaben hinsichtlich der Stellplatzrichtlinie wurden bei der Planung eingehalten. Herr Kamplade nahm zudem Bezug auf die erste Frage von Herrn Schmitt. Er betonte, dass der Antragsteller, was die Dichte anginge, das Maximale ausgeschöpft hätte. Herr Kamplade stellte aber auch fest, dass dadurch dringend benötigter Wohnraum geschaffen werde. Zu guter Letzt wollte Herr Schmitt wissen, was wäre, wenn der Antragsteller der Abstufung des einen Gebäudes nicht zustimmen würde? Herr Kamplade ließ dies offen und sagte, dass die Zeit ein Ergebnis bringen werde.

 


Da sich keine weiteren Wortmeldungen seitens der Bauausschussmitglieder ergaben, erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.