Sitzung: 28.11.2017 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 630/323/2017
Der Vorsitzende führte in die Informationsvorlage der
Bauordnungsabteilung vom 09.11.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage
beigefügt ist, und übergab das Wort an die Bauausschussmitglieder.
Ratsmitglied Herr Eisold fragte, ob die
Gebäudehöhe von 11,5 m festgelegt sei oder ob es noch Diskussionen hierüber
geben werde. Herr Kamplade antwortete, dass es sich um mehrere Gebäude handeln
würde und sich deren maximale Höhen an der bebauten Umgebung orientieren
würden. Im Westen, Richtung Immelmannstraße, sei die Umgebungsbebauung
niedriger, weshalb auch im vorliegenden Fall das oberste Geschoss des
betroffenen Gebäudes abgestuft werden soll.
Ratsmitglied Herr Schmitt erwähnte, dass
die Mehrzahl der Wohnbebauung in der Umgebung von Ein- bzw. kleineren
Zweifamilienhäusern gebildet werde. Würde hier nun § 34 BauGB greifen?
Weiterhin wollte Herr Schmitt wissen, ob die ausgewiesenen Stellplätze für die
geplante Nutzung ausreichend seien. Herr Kamplade erklärte Herrn Schmitt, dass
1,5 Stellplätze in der Tiefgarage je Wohnung geplant wurden. Oberirdisch werde
der Antragsteller Stellplätze für die Gewerbeeinheiten herstellen. Die Vorgaben
hinsichtlich der Stellplatzrichtlinie wurden bei der Planung eingehalten. Herr
Kamplade nahm zudem Bezug auf die erste Frage von Herrn Schmitt. Er betonte,
dass der Antragsteller, was die Dichte anginge, das Maximale ausgeschöpft
hätte. Herr Kamplade stellte aber auch fest, dass dadurch dringend benötigter
Wohnraum geschaffen werde. Zu guter Letzt wollte Herr Schmitt wissen, was wäre,
wenn der Antragsteller der Abstufung des einen Gebäudes nicht zustimmen würde?
Herr Kamplade ließ dies offen und sagte, dass die Zeit ein Ergebnis bringen
werde.
Da sich keine weiteren Wortmeldungen seitens der
Bauausschussmitglieder ergaben, erklärte der Vorsitzende die
Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.