Sitzung: 29.11.2017 Kulturausschuss
Der
Vorsitzende wechselte
zum Tagesordnungspunkt 4 und erteilte Frau Haas das Wort.
Frau Haas erklärte, dass sich Landau bereits mit
dem Thema auseinandergesetzt habe, z.B. arbeite die Kulturabteilung mit der
„Aktion Silberstreif e.V.“ zusammen. Der Verein bekomme in begrenzter Anzahl
Gutscheine für Last-Minute Tickets zur Verfügung gestellt und verteile diese
über die Landauer Tafel e.V. und Terrine Landau e.V. Diese würden an der
Abendkasse gegen Tickets ausgetauscht. Frau Haas merkte an, dass dabei
nur Senioren angesprochen werden.
Frau Haas stellte das Kulturparkett-Rhein-Neckar
e.V. vor. Sie erläuterte deren Aufgaben, wie die Bereitstellung der
Kulturpässe, Antragsformulare und Werbematerialien. Im Kulturparkett gäbe es
hauptamtliche Kräfte, die die Bedürftigkeit prüfen. Sie zählte auf, wer den
Kulturpass erhalten könne: Darunter zählen Menschen, die Leistungen beziehen
nach SGB II, SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Wohngeld
und Kinderzuschlag erhalten. Auch Menschen die eine monatliche Rente bis 953
Euro erhalten und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, deren Eltern den Kulturpass
besitzen oder Leistungen nach dem Bildungs-und Teilhabepaket beziehen, können
diesen Kulturpass beanspruchen.
Frau Haas erklärte, dass die Stadt dafür einen
Zuschuss leisten müsse. Dieser richtet sich nach der Anzahl der Bedürftigen in
der Stadt. Für Landau läge die Zahl der Bedürftigen bei ca. 4.000-5.000. Für
den Zuschuss erhalte man den Service des Kulturparketts.
Eine
wunderbare Alternative zum Kulturparkett wäre die Kulturloge, die die
Auszeichnung des Bundesverbands für Bürgerschaftspreise erhalten habe. Die
Kulturloge arbeite mit vielen verschiedenen Partnern. Ein Vorteil der
Kulturloge sei, dass sie ehrenamtlich arbeite.
Für die Kulturloge wird ein/e Ehrenamtliche/r vor Ort benötigt. Diese/r
sollte eine hohe Sozialkompetenz aufweisen, gut vernetzt sein und viel Zeit in
das Projekt investieren können.
Frau Haas nannte die Unterschiede zwischen
Kulturloge und Kulturparkett. Bei der Kulturloge handle es sich um einen
ehrenamtlichen Träger. Das Kulturparkett dagegen sei ein professioneller
Träger, der mit Sozialbehörden zusammenarbeitet und ehrenamtliche Unterstützung
erhalte. Die Kulturloge verlange von seinen Mitgliedern 50 Euro Jahresbeitrag,
während beim Kulturparkett ein vierstelliger Jahresbeitrag je nach Zahl der
Bedürftigen anfällt. Frau Haas hielt es für realistischer in Landau eine
Kulturloge einzurichten.
Frau Haas berichtete, dass sie noch in
Verhandlungen mit Trägervereinen sei und bereits jemanden gefunden habe, der
als Kümmerer dienen könne. Sie sei noch auf der Suche nach einer Anlaufstelle
und einem Sponsor, damit für das Projekt auch Werbung gemacht werden könne.
Die
Voraussetzung der Einrichtung einer Kulturloge sei ein Stadtratsbeschluss. Frau
Haas bat den Kulturausschuss die Empfehlung für den Stadtrat zu
beschließen.
Der
Vorsitzende dankte
Frau Haas für die gute Ausarbeitung. Er sehe Potenzial, das Projekt zu
realisieren.
Herr Dr.
Blinn dankte Frau Haas
für ihr Engagement. Vielen älteren Menschen sei die Teilnahme an Kultur und
dadurch an Kommunikation und direkten Kontakten wichtig, auch wenn sie wenig
Geld hätten. Es habe ihn überzeugt, dass die Inanspruchnahme niederschwellig
und freiwillig sei. Wichtig sei, dass die Stadt dies weder finanziell noch
personell alleine tragen könne. Herr Dr. Blinn berichtete, dass er mit
Sponsoren für eine Anschub-Finanzierung der Werbungskosten in Kontakt getreten
sei.
Frau Haas merkte an, dass die Kulturabteilung
nur einer der Partner sei, es könne mehrere Partner geben, die die Karten zur
Verfügung stellen.
Herr Dr.
Strack sah
Schwierigkeiten in der Formulierung des Stadtratsbeschlusses und fragte nach
der Bedeutung der „nicht verkaufbaren Eintrittskarten“. Er fragte, ob damit nur
die Karten gemeint seien, die an der Abendkasse zur Verfügung stünden.
Frau Haas erklärte, dass ein gewisses
Kartenkontingent an die Kulturloge weitergegeben werde.
Der
Vorsitzende erwähnte,
dass Veranstaltungen im Abonnement 1 hierfür nicht zur Verfügung stünden,
jedoch Veranstaltungen in den Abonnements 2 bis 4. Er sei sich sicher, dass
Frau Haas einschätzen könne, in welchen Veranstaltungen Karten erübrigt werden
können.
Herr Dr.
Strack stellte die
Frage, wann Frau Haas entscheide, dass die Karten nicht mehr verkaufbar seien.
Herr
Schowalter merkte an,
dass eine Fachperson, wie Frau Haas, es gut abschätzen könne, wann dieser
Zeitpunkt sei. Er finde das städtische Engagement löblich und die Aussage, die
die Stadt dabei gibt, stehe der Stadt gut. Er hoffe auf das positive Votum des
Ausschusses und fragte nach Erfahrungen anderer Städte.
Der Vorsitzende stimmte zu, die Erfahrungen anderer
Städte einzubeziehen und auf diesen aufzubauen.
Herr Dr.
Strack wünschte sich eine präzisere Formulierung.
Frau Haas verdeutlichte, dass die Bedürftigkeit
nachgewiesen werden müsse und durch ein
Anmeldeformular geprüft werde. Durch diese Prüfung werde verhindert, dass
unberechtigte Personen teilnehmen.
Herr Dr.
Blinn ergänzte, dass
der Kümmerer eine Liste mit interessierten Leuten haben werde, die Interesse am
Theaterprogramm zeigen. Der Kümmerer werde die Interessierten anrufen und das
Interesse an einer Teilnahme erfragen.
Frau
Follenius-Büssow
zeigte sich begeistert von der Vorbereitung des Themas durch die
Kulturabteilung. Sie sehe die Kulturloge als guten Beitrag für die Teilhabe
aller an kulturellen Veranstaltungen. Sie hoffe auf weitere Partner und halte
die Bewerbung des Projektes für sehr wichtig.
Der
Vorsitzende erklärte,
dass der Beschlussvorschlag, mit der richtigen Formulierung versehen, von der
Kämmerei und der Rechtsabteilung geprüft werden müsse.
Herr Dr.
Strack gab die
Anregung, ein Schreiben seitens des Sozialamtes an die Sozialempfänger zu
schicken und sie darin zu motivieren, die Möglichkeit wahrzunehmen.
Frau Haas erklärte, dass der Kümmerer aktiv auf
die Personen zugehen werde und schätze ein Schreiben des Sozialamtes eher als
Abschreckung ein.
Der
Vorsitzende beendete
Tagungsordnungspunkt 3.
Empfehlung:
Der
Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass nicht verkaufbare
Eintrittskarten für einzelne Veranstaltungen der städtischen Kulturabteilung
unentgeltlich für die Kulturloge bereitgestellt werden dürfen.