Der Vorsitzende wechselte zum Tagesordnungspunkt 4 und erteilte Frau Haas das Wort.

 

Frau Haas erklärte, dass sich Landau bereits mit dem Thema auseinandergesetzt habe, z.B. arbeite die Kulturabteilung mit der „Aktion Silberstreif e.V.“ zusammen. Der Verein bekomme in begrenzter Anzahl Gutscheine für Last-Minute Tickets zur Verfügung gestellt und verteile diese über die Landauer Tafel e.V. und Terrine Landau e.V. Diese würden an der Abendkasse gegen Tickets ausgetauscht. Frau Haas merkte an, dass dabei nur Senioren angesprochen werden.

 

Frau Haas stellte das Kulturparkett-Rhein-Neckar e.V. vor. Sie erläuterte deren Aufgaben, wie die Bereitstellung der Kulturpässe, Antragsformulare und Werbematerialien. Im Kulturparkett gäbe es hauptamtliche Kräfte, die die Bedürftigkeit prüfen. Sie zählte auf, wer den Kulturpass erhalten könne: Darunter zählen Menschen, die Leistungen beziehen nach SGB II, SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten. Auch Menschen die eine monatliche Rente bis 953 Euro erhalten und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, deren Eltern den Kulturpass besitzen oder Leistungen nach dem Bildungs-und Teilhabepaket beziehen, können diesen Kulturpass beanspruchen.

 

Frau Haas erklärte, dass die Stadt dafür einen Zuschuss leisten müsse. Dieser richtet sich nach der Anzahl der Bedürftigen in der Stadt. Für Landau läge die Zahl der Bedürftigen bei ca. 4.000-5.000. Für den Zuschuss erhalte man den Service des Kulturparketts.

Eine wunderbare Alternative zum Kulturparkett wäre die Kulturloge, die die Auszeichnung des Bundesverbands für Bürgerschaftspreise erhalten habe. Die Kulturloge arbeite mit vielen verschiedenen Partnern. Ein Vorteil der Kulturloge sei, dass sie ehrenamtlich arbeite.  Für die Kulturloge wird ein/e Ehrenamtliche/r vor Ort benötigt. Diese/r sollte eine hohe Sozialkompetenz aufweisen, gut vernetzt sein und viel Zeit in das Projekt investieren können.

 

Frau Haas nannte die Unterschiede zwischen Kulturloge und Kulturparkett. Bei der Kulturloge handle es sich um einen ehrenamtlichen Träger. Das Kulturparkett dagegen sei ein professioneller Träger, der mit Sozialbehörden zusammenarbeitet und ehrenamtliche Unterstützung erhalte. Die Kulturloge verlange von seinen Mitgliedern 50 Euro Jahresbeitrag, während beim Kulturparkett ein vierstelliger Jahresbeitrag je nach Zahl der Bedürftigen anfällt. Frau Haas hielt es für realistischer in Landau eine Kulturloge einzurichten.

 

Frau Haas berichtete, dass sie noch in Verhandlungen mit Trägervereinen sei und bereits jemanden gefunden habe, der als Kümmerer dienen könne. Sie sei noch auf der Suche nach einer Anlaufstelle und einem Sponsor, damit für das Projekt auch Werbung gemacht werden könne.

Die Voraussetzung der Einrichtung einer Kulturloge sei ein Stadtratsbeschluss. Frau Haas bat den Kulturausschuss die Empfehlung für den Stadtrat zu beschließen. 

 

Der Vorsitzende dankte Frau Haas für die gute Ausarbeitung. Er sehe Potenzial, das Projekt zu realisieren.

 

Herr Dr. Blinn dankte Frau Haas für ihr Engagement. Vielen älteren Menschen sei die Teilnahme an Kultur und dadurch an Kommunikation und direkten Kontakten wichtig, auch wenn sie wenig Geld hätten. Es habe ihn überzeugt, dass die Inanspruchnahme niederschwellig und freiwillig sei. Wichtig sei, dass die Stadt dies weder finanziell noch personell alleine tragen könne. Herr Dr. Blinn berichtete, dass er mit Sponsoren für eine Anschub-Finanzierung der Werbungskosten in Kontakt getreten sei. 

 

Frau Haas merkte an, dass die Kulturabteilung nur einer der Partner sei, es könne mehrere Partner geben, die die Karten zur Verfügung stellen.

 

Herr Dr. Strack sah Schwierigkeiten in der Formulierung des Stadtratsbeschlusses und fragte nach der Bedeutung der „nicht verkaufbaren Eintrittskarten“. Er fragte, ob damit nur die Karten gemeint seien, die an der Abendkasse zur Verfügung stünden.

 

Frau Haas erklärte, dass ein gewisses Kartenkontingent an die Kulturloge weitergegeben werde.

 

Der Vorsitzende erwähnte, dass Veranstaltungen im Abonnement 1 hierfür nicht zur Verfügung stünden, jedoch Veranstaltungen in den Abonnements 2 bis 4. Er sei sich sicher, dass Frau Haas einschätzen könne, in welchen Veranstaltungen Karten erübrigt werden können.

 

Herr Dr. Strack stellte die Frage, wann Frau Haas entscheide, dass die Karten nicht mehr verkaufbar seien.

 

Herr Schowalter merkte an, dass eine Fachperson, wie Frau Haas, es gut abschätzen könne, wann dieser Zeitpunkt sei. Er finde das städtische Engagement löblich und die Aussage, die die Stadt dabei gibt, stehe der Stadt gut. Er hoffe auf das positive Votum des Ausschusses und fragte nach Erfahrungen anderer Städte.

 

Der Vorsitzende stimmte zu, die Erfahrungen anderer Städte einzubeziehen und auf diesen aufzubauen. 

 

Herr Dr. Strack  wünschte sich eine präzisere Formulierung.

 

Frau Haas verdeutlichte, dass die Bedürftigkeit nachgewiesen werden müsse und  durch ein Anmeldeformular geprüft werde. Durch diese Prüfung werde verhindert, dass unberechtigte Personen teilnehmen.

 

Herr Dr. Blinn ergänzte, dass der Kümmerer eine Liste mit interessierten Leuten haben werde, die Interesse am Theaterprogramm zeigen. Der Kümmerer werde die Interessierten anrufen und das Interesse an einer Teilnahme erfragen.

 

Frau Follenius-Büssow zeigte sich begeistert von der Vorbereitung des Themas durch die Kulturabteilung. Sie sehe die Kulturloge als guten Beitrag für die Teilhabe aller an kulturellen Veranstaltungen. Sie hoffe auf weitere Partner und halte die Bewerbung des Projektes für sehr wichtig.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass der Beschlussvorschlag, mit der richtigen Formulierung versehen, von der Kämmerei und der Rechtsabteilung geprüft werden müsse.

 

Herr Dr. Strack gab die Anregung, ein Schreiben seitens des Sozialamtes an die Sozialempfänger zu schicken und sie darin zu motivieren, die Möglichkeit wahrzunehmen.

 

Frau Haas erklärte, dass der Kümmerer aktiv auf die Personen zugehen werde und schätze ein Schreiben des Sozialamtes eher als Abschreckung ein.

 

Der Vorsitzende beendete Tagungsordnungspunkt 3.

 


Empfehlung:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass nicht verkaufbare Eintrittskarten für einzelne Veranstaltungen der städtischen Kulturabteilung unentgeltlich für die Kulturloge bereitgestellt werden dürfen.