Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Bauausschuss stimmt, vorbehaltlich des Ortsbeirats Dammheim, folgenden Punkten zu:

 

  1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der Synopse (Anlage 1) abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans „DH 6 - Alte Bahnhofstraße“ in der Fassung vom November 2017 wird zur Offenlage und Beteiligung der Behörden sowie der Nachbargemeinden beschlossen; die Begründung wird gebilligt (Anlage 2).
  3. Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren wird ab sofort förmlich im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch durchgeführt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende führte mit wenigen Sätzen in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15.11.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Seitens der anwesenden Bauausschussmitglieder wurden keine Fragen gestellt.

 


Der Bauausschuss beschloss daraufhin mehrheitlich bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung die nachfolgend genannten Beschlussvorschläge.