Sitzung: 28.11.2017 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 610/477/2017
Der Bauausschuss
stimmt, vorbehaltlich des Ortsbeirats Dammheim, folgenden Punkten zu:
- Gemäß § 1 Abs.
7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend
den Abwägungsvorschlägen in der Synopse (Anlage 1) abgewogen. Die Synopse
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Entwurf des
Bebauungsplans „DH 6 - Alte Bahnhofstraße“ in der Fassung vom November
2017 wird zur Offenlage und Beteiligung der Behörden sowie der
Nachbargemeinden beschlossen; die Begründung wird gebilligt (Anlage 2).
- Das
Bebauungsplanaufstellungsverfahren wird ab sofort förmlich im
beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch durchgeführt.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen sowie die Behörden und Nachbargemeinden nach § 4
Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der
Vorsitzende führte mit wenigen Sätzen in die Sitzungsvorlage der Abteilung
Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15.11.2017 ein, welche der Niederschrift
als Anlage beigefügt ist.
Seitens
der anwesenden Bauausschussmitglieder wurden keine Fragen gestellt.
Der Bauausschuss beschloss daraufhin mehrheitlich bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung die nachfolgend genannten Beschlussvorschläge.