Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung, den Wirtschaftsplan 2018 für die Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH mit folgenden Ansätzen festzulegen:

 

 

1.   Erfolgsplan                                                          T€                   T€

 

Summe der Erträge

 

       - Betriebserträge                                                         3.543

       - Aufl. SoPo’s                                                                    95

       - sonstiger Ertrag (Zuschuss Stadt)                               400

       - sonstiger Ertrag (ZZV)                                                     0

       - Ergebnisübernahme                                                        6                    4.044

 

Summe der Aufwendungen

 

       - Betriebsaufwand                                                      6.591

       - Finanzaufwand                                                                0                    6.591

 

Gesamtergebnis 2018                                                T€              -2.547

 

 

2.   Vermögensplan 2018

 

       Summe der Einnahmen                                                                          3.076

       Summe der Ausgaben                                                                             3.076

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.   Stellenübersicht

 

 

 

4.   Anlagen zum Wirtschaftsplan (§ 16 II EigVO RHP)

 

4.1 a)     Betriebsmittelkreditermächtigung

              Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500 T€ festgelegt.

 

4.1 b)     Kreditbedarf

              entsprechend Vermögensplan 2018                       T€                    2.463  ***

 

         *** rechnerischer Wert, ohne Zuflüsse aus Beteiligungen.

 

              Im Bedarfsfall ist eine entsprechende Kreditermächtigung durch den          Aufsichtsrat zu erteilen.

 

4.2         Finanzplan 2019 – 2023

 

 

5.   Beteiligung EnergieSüdwest AG

 

Im Bereich der Beteiligung ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass von Seiten der EnergieSüdwest AG noch keine Dividende in das Planergebnis eingeflossen ist. Es muss damit gerechnet werden, dass im Planungsjahr 2018 der Zufluss aus der Beteiligung an der EnergieSüdwest AG das durch die operativen Verluste generierte Defizit der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH nicht ausgleichen kann. Handelsrechtlich wird es, aller Voraussicht nach, durch eine Verrechnung mit den bisher aufgebauten Gewinnvorträgen weiterhin möglich sein, ein positives Bilanzergebnis auszuweisen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Stadtholding vom 22. November 2017, auf welche hingewiesen wird. Er zeigte auf, dass weiterhin ein Defizit bestehe, welches jedoch im Vergleich zu den Vorjahren geringer ausfallen werde. Dies sei darauf zurück zu führen, dass das Defizit des Freibades ab dem Jahre 2018 durch den Haushalt der Stadtverwaltung ausgeglichen wird. Der Wirtschaftsplan sei ansonsten relativ unspektakulär. Der Aufsichtsrat der Stadtholding habe dem Wirtschaftsplan in seiner gestrigen Sitzung einstimmig zugestimmt.  


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag: