Beschlussvorschlag:

Die Stadt Landau in der Pfalz gründet zusammen mit der Sparkasse Südliche Weinstraße eine Wohnungsbaugesellschaft. Hierzu werden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung an der WBL – Wohnungsbau Landau GmbH & Co.KG als Kommanditgesellschaft gemäß dem in der Anlage 1 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages. 

2. Der Stadtrat beschließt die mittelbare Beteiligung an der WBL – Wohnungsbau Landau Verwaltungs-GmbH als Komplementär-GmbH der oben genannten Gesellschaft. Das anteilige Stammkapital wird hierfür über die Kommanditisten-Einlage in Höhe von jeweils 12.500 EURO erbracht.

3. Der Stadtrat beschließt die Übertragung (Veräußerung) der in der Anlage 2 des Gesellschaftsvertrages beschriebenen Gebäude und Grundstücke mit einem Verkehrswert lt. Gutachten der Domizil-Revision AG von 11.522.887, -- EURO * mit allen Rechten und Pflichten als Sacheinlage des Kommanditisten in die WBL – Wohnungsbau Landau GmbH & Co.KG.

4. Der Stadtrat beschließt, dass das beim Gebäudemanagement Landau für diese Sparte vorhandene Darlehen der ISB Rheinland-Pfalz mit der Darlehensnummer 3700054744 mit einer Darlehensrestschuld zum 31.12.2017 von 608.000 EURO nicht auf die WBL – Wohnbau Landau GmbH & Co.KG mitübertragen wird. Der Ausgleich dafür erfolgt über das noch vorhandene Guthaben der Sparte Wohnhausbesitz.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Beschlüsse zu Nr. 1 bis 4 die finale Abstimmung mit der Aufsichts- und den Finanzbehörden herbeizuführen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom 28. November 2017, auf welche hingewiesen wird. Die Verwaltung habe mit der Energie Südwest und der Sparkasse als stadtnahe Gesellschaften verhandelt. Letztendlich habe man sich mit der Sparkasse geeinigt. Die Stadtverwaltung werde in das Konzept ihre stadteigenen Wohnungen, die Sparkasse den Gegenwert dieser Wohnungen als Investitionssumme einbringen. Als Rechtsform habe man die GmbH & Co.KG gewählt, da hieraus steuerrechtliche Vorteile generiert werden könnten. Die Prüfungen durch die Aufsichts- und Finanzbehörden hierzu hielten noch an. Mit der vorgeschlagenen Zusammensetzung des Aufsichtsrates, zu welchem die Stadtverwaltung bis zu 10 Mitglieder entsenden könne, habe man die Möglichkeit geschaffen, alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen in diesem abzubilden. Der Beschluss des Stadtrates am 19. Dezember 2017 wäre die Grundlage, um in die finalen Abstimmungen mit den Aufsichts- und Finanzbehörden treten zu können. Das Ziel solle sein, im Frühjahr 2018 die Wohnungsbaugesellschaft zu gründen.

 

Ratsmitglieder Lerch machte deutlich, dass der langersehnte Wunsch der Fraktionen nach einer Wohnungsbaugesellschaft endlich erfüllt werde. Sicherlich verwirklicht das dargelegte Konstrukt nicht alle Wünsche, trotzdem stelle es ein gutes Gerüst dar. Seiner Meinung nach bestünde bereits eine gute Synthese zwischen Stadtverwaltung und Sparkasse. Ein wichtiger Aspekt sei zudem die bereits vorhandene Vertrauensbasis der beiden Partner. Seine Fraktion vertrete die Meinung, dass das vorgestellte Konzept rund um die Wohnungsbaugesellschaft alternativlos sei. Entweder es werde so umgesetzt oder gar nicht.

 

Ratsmitglied Vogler dankte zunächst Herrn Götz für die geleistete Arbeit und die ausgiebigen Darstellungen. Bei vielen Aspekten könne ihre Fraktion zustimmen, jedoch bestünde auch noch weiterer Diskussionsbedarf. So vermisse sie, die Miteinbringung der Förderwege 1 und 2. Weiterhin werde in der Präambel zwar eine 30% Quote für den sozialen Wohnungsbau festgelegt, jedoch nicht deren Zusammensetzung. Damit diese Quote nicht nur mit den bereits vorhandenen städtischen Wohnungen abgedeckt wird, sondern auch in den neu gebauten Wohnungen umgesetzt wird, wünsche sie sich die Einführung einer Neubauquote. Zusätzlich bat sie um Erläuterungen, weshalb als Standort die Marie-Curie-Straße gewählt wurde. Der Stadt gehörten immerhin auch 50% und die Wahl des Standortes habe immer eine Signalwirkung. Weiterhin sollte nochmals die Zusammensetzung des Aufsichtsrates genauer erläutert werden.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass die Stadtverwaltung über keine Räumlichkeiten verfüge, um die Wohnungsbaugesellschaft unterzubringen. Die Sparkasse verfüge über diese Büroräume, weshalb man den Standort so gewählt hat. Letztendlich werde aber die Geschäftsführung des Unternehmens über den Standort entscheiden. Er machte zusätzlich deutlich, dass die dargestellte Präambel das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsanalyse darstellt. Mit dieser Gestaltung könne das Unternehmen wirtschaftlich arbeiten und geführt werden. Bezüglich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates machte er nochmals deutlich, dass in der jetzigen Form und Stand heute alle Fraktionen mindestens einen Sitz im Aufsichtsrat haben werden.

 

Ratsmitglied Hartmann zeigte auf, dass für sie die Gründung der Wohnungsbaugesellschaft die Möglichkeit schaffen solle, bezahlbaren Wohnraum für Geringverdiener außerhalb des öffentlichen Marktes zu generieren. Dies erfülle die Vorlage jedoch nicht. Die Kriterien zur Steigerung des sozialen Mietwohnungsbaus, zur Sicherung preiswertiger Wohnungen im Wohnungsbestand und zur Stärkung des Investitionsklimas für den Mietneubau mit begrenzten Mietpreis werden allesamt nicht erfüllt. Aus der Sitzungsvorlage ginge außerdem nicht hervor, ob und wie nach den geplanten10 Jahren und 250 Wohnungen weiter gebaut wird. Zudem erscheine ihm die Berechnung der Sitzverteilung des Aufsichtsrates nicht korrekt. Nach dem gültigen Sainte-Lague-Berechnungsverfahren müsste bei derzeitiger Sitzverteilung die Pfeffer&Salz-Fraktion leer ausgehen.

 

Der Vorsitzende verwies zunächst darauf, dass weder er noch die Kollegen des Stadtvorstandes in die Zukunft blicken könnten. Die Wohnungsbaugesellschaft solle nach der Gründung auf Ewigkeit bestehen und wirken. Es sei aber entscheidend, ob die Gesellschaft sich am Markt behaupten kann. Weiterhin machte er deutlich, dass nicht jeder Ausschuss so ausgeweitet werden könne, dass alle Fraktionen darin vertreten sind. Nach dem jetzigen Kräfteverhältnis im Stadtrat, welche sich jederzeit ändern könne, sei bei einem 10er-Ausschuss, sollte die CDU sich den Oberbürgermeister auf ihre Plätze anrechnen lassen, jede Fraktion im Aufsichtsrat vertreten. Zusammen mit den drei Vertretern der Sparkasse sei dies eine vernünftige Lösung.

 

Ratsmitglied Freiermuth erläuterte, dass in der Vergangenheit die Problematik der Wohnungsbaugesellschaft darin bestand, dass diese rein städtisch oder rein privat gewesen wäre. Das nun vorgelegte Konzept weise ein sehr gutes Mischverhältnis aus, weshalb seine Fraktion die Vorlage sehr begrüßt. Zudem sei es sehr gut, dass sich der Stadtrat demokratisch im Aufsichtsrat wiederspiegelt. Die Gründung der Wohnungsbaugesellschaft sei für Landau ein sehr großer und positiver Schritt.

 

Der Vorsitzende zeigte ergänzend dazu auf, dass die städtischen Wohnungen momentan mit einem Buchwert von 6 Mio. Euro in den Büchern der Stadtverwaltung verankert sind. Durch die Gründung der Wohnungsbaugesellschaft werde diese Einlage auf 11 Mio. Euro erhöht, sodass 5 Mio. Euro an stillen Reserven für den Wohnungsbau gewonnen werden können. Da die Sparkasse diese 5 Mio. Euro ebenfalls einbringen muss, erhöhe sich dieser Betrag letztendlich auf 10 Mio. Euro.

 

Ratsmitglied Dr. Migl zeigte auf, dass dieses Konzept ihrer Meinung nach viele Schwächen beinhaltet. Unteranderem habe die Rechtsanwaltskanzlei Klein & von Stahl empfohlen, dass die Stadtverwaltung die Mehrheit der Anteile besitzen solle. Die sei nun nicht der Fall. Zudem stellte sie dar, dass zu wenig Wohnungen für Geringverdiener geschaffen werden. Man solle nicht einfach eine Wohnungsbaugesellschaft gründen, sondern diese solle auch den Geringverdienern von Nutzen sein. Sie fügte weiter an, dass bei so weitreichenden Beschlüssen in den Vorjahren vor den entscheidenden Beratungen jeweils die Einschätzungen der Aufsichts- und Finanzbehörden vorlagen. Diese fehlten dieses Mal noch komplett. Des Weiteren kritisierte sie das noch nicht feststehende Modell zur Gewerbesteuer. Zuletzt machte sie deutlich, dass in der Vergangenheit der Stadtrat beschlossen hat, in städtischen Wohnungen keine Erhöhung der Mieten durchzuführen. Mit der Gründung der Wohnungsbaugesellschaft und der Tatsache, dass die Verwaltung nicht mehr Alleinverantwortlicher ist, werde nun Tür und Tor für eine Erhöhung geöffnet. Aus all diesen Gründen, werde die Pfeffer&Salz-Fraktion die Vorlage ablehnen.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass die getätigte Aussage der Rechtsanwaltskanzlei nicht mehr aktuell sei und aus der Zeit stammte, in welcher mit zwei möglichen Partner verhandelt wurde. Mit der jetzigen Konstellation haben die Stadt und die Sparkasse jeweils 50% inne und können deshalb nur gemeinsam Entscheidungen treffen. Er machte zudem deutlich, dass mit dem angestrebten Modell versucht wird, Grunderwerbssteuern in Höhe von 290.000 Euro zu sparen. Bezüglich den steigenden Mieten stellte er klar, dass bereits nach der ersten Wirtschaftlichkeitsanalyse feststand, dass im Bereich der Mieten etwas verändert werden muss.

 

Herr Götz vertiefte die Aussage des Vorsitzenden und erklärte, dass die Mieter von städtischen Wohnungen alle über die wohlmögliche Gründung der Wohnungsbaugesellschaft schriftlich informiert wurden. In diesem Schreiben wurde ebenfalls mitgeteilt, dass Mieterhöhungen nicht ausgeschlossen werden können. Weiterhin stellte er ebenfalls dar, dass mit der gewählten Rechtsform Grunderwerbsteuern in Höhe von 290.000 Euro gespart werden können, da der stadteigene Anteil nicht versteuert werden muss.

 

Ratsmitglied Dr. Blinn fragte nochmals nach, wie die angestrebten 30% der sozialgeförderten Wohnungen erreicht werden.

 

Herr Götz erklärte, dass bei den Neubauten die festgelegte Quote von 30% erreicht werden soll.

 

Ratsmitglied Schmitt beantragte, dass die Sitzungsvorlage bitte um diese Aussage ergänzt werden soll. Aus der jetzigen Version ginge dies nicht hervor.

 

Der Vorsitzende schlug vor, bis zur Sitzung des Werksausschusses des GMLs eine ergänzende Formulierung in die Sitzungsvorlage einzuarbeiten. Diesem wurde zugestimmt.

 

Ratsmitglied Hartmann bat Herrn Götz um Teilnahme an seiner nächsten Fraktionssitzung, um seiner Fraktion weitere Erläuterungen geben zu können.

 

Herr Götz als auch der Vorsitzende stellten klar, dass dieses Angebot im Rahmen der Haushaltsberatungen weiterhin bestünde und Herr Götz für alle Fraktionen zur Verfügung steht.


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig, nicht über den Beschlussvorschlag abzustimmen. Der Werksausschuss des GMLs solle in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2017 über die ergänzte Sitzungsvorlage beraten und abstimmen.