Sitzung: 05.12.2017 Hauptausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen/mit Änderungen
Vorlage: 820/229/2017
Beschlussvorschlag:
Die
Stadt Landau in der Pfalz gründet zusammen mit der Sparkasse Südliche
Weinstraße eine Wohnungsbaugesellschaft. Hierzu werden folgende Beschlüsse
gefasst:
1.
Der Stadtrat beschließt die Beteiligung an der WBL – Wohnungsbau Landau GmbH
& Co.KG als Kommanditgesellschaft gemäß dem in der Anlage 1 beigefügten
Entwurf des Gesellschaftsvertrages.
2.
Der Stadtrat beschließt die mittelbare Beteiligung an der WBL – Wohnungsbau
Landau Verwaltungs-GmbH als Komplementär-GmbH der oben genannten Gesellschaft.
Das anteilige Stammkapital wird hierfür über die Kommanditisten-Einlage in Höhe
von jeweils 12.500 EURO erbracht.
3.
Der Stadtrat beschließt die Übertragung (Veräußerung) der in der Anlage 2 des
Gesellschaftsvertrages beschriebenen Gebäude und Grundstücke mit einem
Verkehrswert lt. Gutachten der Domizil-Revision AG von 11.522.887, -- EURO *
mit allen Rechten und Pflichten als Sacheinlage des Kommanditisten in die WBL –
Wohnungsbau Landau GmbH & Co.KG.
4.
Der Stadtrat beschließt, dass das beim Gebäudemanagement Landau für diese
Sparte vorhandene Darlehen der ISB Rheinland-Pfalz mit der Darlehensnummer
3700054744 mit einer Darlehensrestschuld zum 31.12.2017 von 608.000 EURO nicht
auf die WBL – Wohnbau Landau GmbH & Co.KG mitübertragen wird. Der Ausgleich
dafür erfolgt über das noch vorhandene Guthaben der Sparte Wohnhausbesitz.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Beschlüsse zu Nr. 1 bis 4 die
finale Abstimmung mit der Aufsichts- und den Finanzbehörden herbeizuführen.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom 28. November 2017, auf
welche hingewiesen wird. Die Verwaltung habe mit der Energie Südwest und der
Sparkasse als stadtnahe Gesellschaften verhandelt. Letztendlich habe man sich
mit der Sparkasse geeinigt. Die Stadtverwaltung werde in das Konzept ihre
stadteigenen Wohnungen, die Sparkasse den Gegenwert dieser Wohnungen als
Investitionssumme einbringen. Als Rechtsform habe man die GmbH & Co.KG
gewählt, da hieraus steuerrechtliche Vorteile generiert werden könnten. Die
Prüfungen durch die Aufsichts- und Finanzbehörden hierzu hielten noch an. Mit
der vorgeschlagenen Zusammensetzung des Aufsichtsrates, zu welchem die
Stadtverwaltung bis zu 10 Mitglieder entsenden könne, habe man die Möglichkeit
geschaffen, alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen in diesem abzubilden. Der
Beschluss des Stadtrates am 19. Dezember 2017 wäre die Grundlage, um
in die finalen Abstimmungen mit den Aufsichts- und Finanzbehörden treten zu
können. Das Ziel solle sein, im Frühjahr 2018 die Wohnungsbaugesellschaft zu
gründen.
Ratsmitglieder
Lerch machte deutlich,
dass der langersehnte Wunsch der Fraktionen nach einer Wohnungsbaugesellschaft
endlich erfüllt werde. Sicherlich verwirklicht das dargelegte Konstrukt nicht
alle Wünsche, trotzdem stelle es ein gutes Gerüst dar. Seiner Meinung nach
bestünde bereits eine gute Synthese zwischen Stadtverwaltung und Sparkasse. Ein
wichtiger Aspekt sei zudem die bereits vorhandene Vertrauensbasis der beiden
Partner. Seine Fraktion vertrete die Meinung, dass das vorgestellte Konzept
rund um die Wohnungsbaugesellschaft alternativlos sei. Entweder es werde so
umgesetzt oder gar nicht.
Ratsmitglied
Vogler dankte zunächst
Herrn Götz für die geleistete Arbeit und die ausgiebigen Darstellungen. Bei
vielen Aspekten könne ihre Fraktion zustimmen, jedoch bestünde auch noch
weiterer Diskussionsbedarf. So vermisse sie, die Miteinbringung der Förderwege
1 und 2. Weiterhin werde in der Präambel zwar eine 30% Quote für den sozialen
Wohnungsbau festgelegt, jedoch nicht deren Zusammensetzung. Damit diese Quote
nicht nur mit den bereits vorhandenen städtischen Wohnungen abgedeckt wird,
sondern auch in den neu gebauten Wohnungen umgesetzt wird, wünsche sie sich die
Einführung einer Neubauquote. Zusätzlich bat sie um Erläuterungen, weshalb als
Standort die Marie-Curie-Straße gewählt wurde. Der Stadt gehörten immerhin auch
50% und die Wahl des Standortes habe immer eine Signalwirkung. Weiterhin sollte
nochmals die Zusammensetzung des Aufsichtsrates genauer erläutert werden.
Der
Vorsitzende
erläuterte, dass die Stadtverwaltung über keine Räumlichkeiten verfüge, um die
Wohnungsbaugesellschaft unterzubringen. Die Sparkasse verfüge über diese
Büroräume, weshalb man den Standort so gewählt hat. Letztendlich werde aber die
Geschäftsführung des Unternehmens über den Standort entscheiden. Er machte
zusätzlich deutlich, dass die dargestellte Präambel das Ergebnis der
Wirtschaftlichkeitsanalyse darstellt. Mit dieser Gestaltung könne das
Unternehmen wirtschaftlich arbeiten und geführt werden. Bezüglich der
Zusammensetzung des Aufsichtsrates machte er nochmals deutlich, dass in der
jetzigen Form und Stand heute alle Fraktionen mindestens einen Sitz im
Aufsichtsrat haben werden.
Ratsmitglied
Hartmann zeigte auf,
dass für sie die Gründung der Wohnungsbaugesellschaft die Möglichkeit schaffen
solle, bezahlbaren Wohnraum für Geringverdiener außerhalb des öffentlichen
Marktes zu generieren. Dies erfülle die Vorlage jedoch nicht. Die Kriterien zur
Steigerung des sozialen Mietwohnungsbaus, zur Sicherung preiswertiger Wohnungen
im Wohnungsbestand und zur Stärkung des Investitionsklimas für den Mietneubau
mit begrenzten Mietpreis werden allesamt nicht erfüllt. Aus der Sitzungsvorlage
ginge außerdem nicht hervor, ob und wie nach den geplanten10 Jahren und 250
Wohnungen weiter gebaut wird. Zudem erscheine ihm die Berechnung der
Sitzverteilung des Aufsichtsrates nicht korrekt. Nach dem gültigen
Sainte-Lague-Berechnungsverfahren müsste bei derzeitiger Sitzverteilung die
Pfeffer&Salz-Fraktion leer ausgehen.
Der
Vorsitzende verwies
zunächst darauf, dass weder er noch die Kollegen des Stadtvorstandes in die
Zukunft blicken könnten. Die Wohnungsbaugesellschaft solle nach der Gründung
auf Ewigkeit bestehen und wirken. Es sei aber entscheidend, ob die Gesellschaft
sich am Markt behaupten kann. Weiterhin machte er deutlich, dass nicht jeder
Ausschuss so ausgeweitet werden könne, dass alle Fraktionen darin vertreten
sind. Nach dem jetzigen Kräfteverhältnis im Stadtrat, welche sich jederzeit
ändern könne, sei bei einem 10er-Ausschuss, sollte die CDU sich den
Oberbürgermeister auf ihre Plätze anrechnen lassen, jede Fraktion im
Aufsichtsrat vertreten. Zusammen mit den drei Vertretern der Sparkasse sei dies
eine vernünftige Lösung.
Ratsmitglied
Freiermuth erläuterte,
dass in der Vergangenheit die Problematik der Wohnungsbaugesellschaft darin
bestand, dass diese rein städtisch oder rein privat gewesen wäre. Das nun
vorgelegte Konzept weise ein sehr gutes Mischverhältnis aus, weshalb seine
Fraktion die Vorlage sehr begrüßt. Zudem sei es sehr gut, dass sich der
Stadtrat demokratisch im Aufsichtsrat wiederspiegelt. Die Gründung der
Wohnungsbaugesellschaft sei für Landau ein sehr großer und positiver Schritt.
Der
Vorsitzende zeigte
ergänzend dazu auf, dass die städtischen Wohnungen momentan mit einem Buchwert
von 6 Mio. Euro in den Büchern der Stadtverwaltung verankert sind. Durch die
Gründung der Wohnungsbaugesellschaft werde diese Einlage auf 11 Mio. Euro
erhöht, sodass 5 Mio. Euro an stillen Reserven für den Wohnungsbau gewonnen
werden können. Da die Sparkasse diese 5 Mio. Euro ebenfalls einbringen muss,
erhöhe sich dieser Betrag letztendlich auf 10 Mio. Euro.
Ratsmitglied
Dr. Migl zeigte auf,
dass dieses Konzept ihrer Meinung nach viele Schwächen beinhaltet. Unteranderem
habe die Rechtsanwaltskanzlei Klein & von Stahl empfohlen, dass die
Stadtverwaltung die Mehrheit der Anteile besitzen solle. Die sei nun nicht der
Fall. Zudem stellte sie dar, dass zu wenig Wohnungen für Geringverdiener
geschaffen werden. Man solle nicht einfach eine Wohnungsbaugesellschaft
gründen, sondern diese solle auch den Geringverdienern von Nutzen sein. Sie
fügte weiter an, dass bei so weitreichenden Beschlüssen in den Vorjahren vor
den entscheidenden Beratungen jeweils die Einschätzungen der Aufsichts- und
Finanzbehörden vorlagen. Diese fehlten dieses Mal noch komplett. Des Weiteren
kritisierte sie das noch nicht feststehende Modell zur Gewerbesteuer. Zuletzt
machte sie deutlich, dass in der Vergangenheit der Stadtrat beschlossen hat, in
städtischen Wohnungen keine Erhöhung der Mieten durchzuführen. Mit der Gründung
der Wohnungsbaugesellschaft und der Tatsache, dass die Verwaltung nicht mehr
Alleinverantwortlicher ist, werde nun Tür und Tor für eine Erhöhung geöffnet.
Aus all diesen Gründen, werde die Pfeffer&Salz-Fraktion die Vorlage
ablehnen.
Der
Vorsitzende stellte
klar, dass die getätigte Aussage der Rechtsanwaltskanzlei nicht mehr aktuell
sei und aus der Zeit stammte, in welcher mit zwei möglichen Partner verhandelt
wurde. Mit der jetzigen Konstellation haben die Stadt und die Sparkasse jeweils
50% inne und können deshalb nur gemeinsam Entscheidungen treffen. Er machte
zudem deutlich, dass mit dem angestrebten Modell versucht wird,
Grunderwerbssteuern in Höhe von 290.000 Euro zu sparen. Bezüglich den
steigenden Mieten stellte er klar, dass bereits nach der ersten
Wirtschaftlichkeitsanalyse feststand, dass im Bereich der Mieten etwas
verändert werden muss.
Herr Götz vertiefte die Aussage des Vorsitzenden
und erklärte, dass die Mieter von städtischen Wohnungen alle über die
wohlmögliche Gründung der Wohnungsbaugesellschaft schriftlich informiert
wurden. In diesem Schreiben wurde ebenfalls mitgeteilt, dass Mieterhöhungen
nicht ausgeschlossen werden können. Weiterhin stellte er ebenfalls dar, dass
mit der gewählten Rechtsform Grunderwerbsteuern in Höhe von 290.000 Euro
gespart werden können, da der stadteigene Anteil nicht versteuert werden muss.
Ratsmitglied
Dr. Blinn fragte
nochmals nach, wie die angestrebten 30% der sozialgeförderten Wohnungen
erreicht werden.
Herr Götz erklärte, dass bei den Neubauten die
festgelegte Quote von 30% erreicht werden soll.
Ratsmitglied
Schmitt beantragte,
dass die Sitzungsvorlage bitte um diese Aussage ergänzt werden soll. Aus der
jetzigen Version ginge dies nicht hervor.
Der
Vorsitzende schlug
vor, bis zur Sitzung des Werksausschusses des GMLs eine ergänzende Formulierung
in die Sitzungsvorlage einzuarbeiten. Diesem wurde zugestimmt.
Ratsmitglied
Hartmann bat Herrn
Götz um Teilnahme an seiner nächsten Fraktionssitzung, um seiner Fraktion
weitere Erläuterungen geben zu können.
Herr Götz als auch der Vorsitzende stellten klar, dass dieses Angebot im Rahmen der Haushaltsberatungen weiterhin bestünde und Herr Götz für alle Fraktionen zur Verfügung steht.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig, nicht über den Beschlussvorschlag abzustimmen. Der Werksausschuss des GMLs solle in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2017 über die ergänzte Sitzungsvorlage beraten und abstimmen.