Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

1.    den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf der „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der öffentlichen Straßen (Straßenreinigungsgebührensatzung)“ des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau als Satzung.

 

2.    Der Stadtrat stimmt dem Beschlussvorschlag unter 1 zu.

 

 


Herr Pfersdorf trägt die Sitzungsvorlage vor. Für die Flächenreinigung der Reinigungsklasse III und IV sind die Gebühren nicht mehr kostendeckend. Eine Gebührenanpassung ist zum Ausgleich der Mehrkosten notwendig.

 

Herr Schreiner und Herr Doll erkundigen sich, warum eine Gebührensteigerung von 30% notwendig sei, wenn derzeit 1,6 Millionen Euro an Rücklagen verfügbar sind.

 

Herr Eck erläutert, dass mit einem planmäßigen Verlust von 76.000 € gerechnet wird. Auch im Jahr 2016 wurde ein Verlust von 106.000 € erzielt. Für 2017 ist ein Verlust in gleicher Größenordnung zu erwarten. EWL ist bestrebt die Rücklage kontinuierlich abzubauen unter der Prämisse die Gebührensteigerung zu verstetigen. Es soll nach Möglichkeit ein großer Gebührensprung nach Abbau der Rücklage vermieden werden.

 

Herr Pfersdorf ergänzt dazu, dass man die Anpassung der Erhöhung nicht jährlich in kleinen Schritten vorgenommen hätte und somit die aktuelle Gebührenerhöhung von 30% gerechtfertigt ist. Mit der aktuellen Preiserhöhung würden umgerechnet seit 2002 in der Reinigungsklasse III die Gebühren um 0,08 € pro Jahr steigen, bei der Reinigungsklasse IV wären es sogar nur 0,04 € im Jahr.

 

Herr Doll sieht noch Aufklärungsbedarf, weshalb die CDU-Fraktion sich der Stimme enthalten werden.

 

Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig: