Sitzung: 07.12.2017 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 860/358/2017
1. den in der Anlage zur Sitzungsvorlage
beigefügten Entwurf der „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Reinigung der öffentlichen Straßen
(Straßenreinigungsgebührensatzung)“ des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs
Landau als Satzung.
2. Der Stadtrat stimmt dem Beschlussvorschlag
unter 1 zu.
Herr
Pfersdorf trägt die
Sitzungsvorlage vor. Für die Flächenreinigung der Reinigungsklasse III und IV
sind die Gebühren nicht mehr kostendeckend. Eine Gebührenanpassung ist zum
Ausgleich der Mehrkosten notwendig.
Herr
Schreiner und Herr
Doll erkundigen sich, warum eine Gebührensteigerung von 30% notwendig sei,
wenn derzeit 1,6 Millionen Euro an Rücklagen verfügbar sind.
Herr
Eck erläutert, dass
mit einem planmäßigen Verlust von 76.000 € gerechnet wird. Auch im Jahr 2016
wurde ein Verlust von 106.000 € erzielt. Für 2017 ist ein Verlust in gleicher
Größenordnung zu erwarten. EWL ist bestrebt die Rücklage kontinuierlich
abzubauen unter der Prämisse die Gebührensteigerung zu verstetigen. Es soll
nach Möglichkeit ein großer Gebührensprung nach Abbau der Rücklage vermieden
werden.
Herr
Pfersdorf ergänzt
dazu, dass man die Anpassung der Erhöhung nicht jährlich in kleinen Schritten
vorgenommen hätte und somit die aktuelle Gebührenerhöhung von 30%
gerechtfertigt ist. Mit der aktuellen Preiserhöhung würden umgerechnet seit
2002 in der Reinigungsklasse III die Gebühren um 0,08 € pro Jahr steigen, bei
der Reinigungsklasse IV wären es sogar nur 0,04 € im Jahr.
Herr
Doll sieht noch
Aufklärungsbedarf, weshalb die CDU-Fraktion sich der Stimme enthalten werden.
Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig: