Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Landau in der Pfalz gründet zusammen mit der Sparkasse Südliche Weinstraße eine Wohnungsbaugesellschaft. Hierzu werden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung an der WBL – Wohnungsbau Landau GmbH & Co.KG als Kommanditgesellschaft gemäß dem in der Anlage 1 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages. 

2. Der Stadtrat beschließt die mittelbare Beteiligung an der WBL – Wohnungsbau Landau Verwaltungs-GmbH als Komplementär-GmbH der oben genannten Gesellschaft. Das anteilige Stammkapital wird hierfür über die Kommanditisten-Einlage in Höhe von jeweils 12.500 EURO erbracht.

3. Der Stadtrat beschließt die Übertragung (Veräußerung) der in der Anlage 2 des Gesellschaftsvertrages beschriebenen Gebäude und Grundstücke mit einem Verkehrswert lt. Gutachten der Domizil-Revision AG von 11.522.887,-- EURO * mit allen Rechten und Pflichten als Sacheinlage des Kommanditisten in die WBL – Wohnungsbau Landau GmbH & Co.KG.

4. Der Stadtrat beschließt, dass das beim Gebäudemanagement Landau für diese Sparte vorhandene Darlehen der ISB Rheinland-Pfalz mit der Darlehensnummer 3700054744 mit einer Darlehensrestschuld zum 31.12.2017 von 608.000 EURO nicht auf die WBL – Wohnbau Landau GmbH & Co.KG mitübertragen wird. Der Ausgleich dafür erfolgt über das noch vorhandene Guthaben der Sparte Wohnhausbesitz.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Beschlüsse zu Nr. 1 bis 4 die finale Abstimmung mit der Aufsichts- und den Finanzbehörden herbeizuführen.   

 


Dem Werksausschuss lagen die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements Landau vom 06.12.2017, sowie die Anlagen dazu vor.

 

Der Vorsitzende leitete in das Thema ein. Ziel sei es, den Wohnungsbestand auf rund 500 Wohneinheiten zu verdoppeln. Mit der Gründung der Wohnungsbaugesellschaft wäre die Kapitalfrage geklärt. Die finale Abstimmung könne aufgrund der Klärung mit der ADD noch nicht stattfinden. Es solle jedoch eine Basis für die finale Abstimmung geschaffen werden. Ein Termin mit der ADD, Herrn Götz und Frau Jung wird am 13.12.2017 stattfinden.

 

Nach den Beratungen im Hauptausschuss wurde die in der Sitzungsvorlage zitierte Präambel wie folgt ergänzt:

„Nachdem davon auszugehen ist, dass die durch die Stadt eingebrachten Wohnungen bereits als sozialer Wohnraum angesehen werden können, soll die Gesellschaft so geführt werden, dass die Neubauvorhaben mit einer Quote von dreißig Prozent die Kriterien für die soziale Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz erfüllen. Hiermit sollen weitere Wohnräume auch für Menschen mit geringem Einkommen angeboten werden.“

 

Die dreißig Prozent wurden bereits mit der Sparkasse abgestimmt.

 

Herr Dr. Blinn interessierte, ob 11,6 Mio. Euro für den Bau von 250 neuen Wohnungen ausreichen würden.

 

Herr Götz antwortete, dass es sich hierbei nur um das Eigenkapital handle, weitere 30 Mio. Euro müssten als Fremdkapital aufgenommen werden. Die Eigenkapitalquote betrage dann rund 40 %.

 

Herr Wagner teilte mit, dass er einen Fragenkatalog vorbereitet habe. Der Vorsitzende führte hierzu aus, dass Herr Götz auf Rücksicht gegenüber den anderen Fraktionen am Ende der Sitzung im bilateralen Gespräch beantworten werde. Die Frage zur Kommanditeinlage wurde durch Herrn Götz direkt erläutert.

 

Herr Wagner wollte weiter wissen, ob es bereits einen „Fahrplan“ gäbe, wann und wie viele Wohnungen gebaut werden würden.

 

Herr Götz antwortete, dass dies Aufgabe des künftigen Geschäftsführers sei.

 

Herr Dr. Blinn merkte an, dass die 30 % Quote nicht nur für die neu gebauten Wohnungen gelten solle, sondern für die Gesamtzahl an Wohnungen. Er habe Bedenken, dass aufgrund von Mieterhöhungen der eingebrachte Wohnungsbestand nicht mehr als sozialer Wohnraum angesehen werden könnte.

 

Herr Götz erläuterte, dass aufgrund der Kappungsgrenze dies faktisch nicht möglich sei. Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf 15 % in 3 Jahren, sodass Mieten von 6,- Euro oder mehr nicht so schnell erreicht werden könnten. Herr Götz erläuterte in diesem Zusammenhang auch nochmals die Unterscheidung zwischen Sozialwohnungen und sozialem Wohnraum.

 

Herr Doll fügte an, dass eine Wohnungsbaugesellschaft gewünscht sei und die Chance genutzt werden müsse. Er sei positiv gestimmt und hoffe auf eine Mehrheit im Stadtrat.

 

Herr Kolain wollte die positive Haltung der Grünen zum Ausdruck bringen und sich für das Engagement der Verwaltung bedanken. Kritische Fragen seien bei einem so komplexen Thema notwendig. Im Aufsichtsrat sollen nach seiner Ansicht alle Fraktionen des Stadtrates vertreten sein, außerdem fehle ihm die Darstellung der Zukunftsperspektive über die 10 Jahre hinaus.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass es Ziel sei, in den nächsten 10 Jahren den Wohnungsbestand mindestens zu verdoppeln, mehr seien aber auch denkbar und möglich. Die Gesellschaft sei auf mehr als 10 Jahre angelegt. In der Ältestenratssitzung im Januar solle das Thema Aufsichtsrat nochmal detailliert besprochen werden. 13 Mitglieder wären aber eine gängige Anzahl und nach den vorliegenden Berechnungen seien dann alle Fraktionen nach dem aktuellen Stärkeverhältnissen des Rates auch vertreten.

 

Herr Wagner merkte an, ob es korrekt sei, dass die gebildeten Blöcke der Kommanditisten im Aufsichtsrat nur einheitlich abstimmen können.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass die Abstimmung im Aufsichtsrat des Klinikums ebenso mit nur einem Votum ablaufen würde. Vor der Entscheidung sollen Vorberatungen stattfinden.

 

Herr Scheid fragte nach der Gewinnausschüttung.

 

Herr Hirsch antwortete, dass die Sparkasse auf ihren Kommanditanteil und auf ein eventuell benötigtes Gesellschaftsdarlehen eine dauerhafte Festverzinsung von 3,0 % erhält, unabhängig vom Unternehmensergebnis. Eine Verzinsung erfolgt nur auf das bereits eingebrachte Kapital, der Gewinn wird entsprechend dem Einlageverhältnis aufgeteilt.

 

Herr Götz bestätigte, dass die Sparkasse die 3 % für ihre Beteiligung erhält. Für ein Darlehen müssten in einem anderen Fall auch Zinsen bezahlt werden. Gewinnmaximierung ist in der Führung der Gesellschaft nicht mehr nötig, da der Gewinn des Partners bereits vorab verhandelt sei. Zudem würden 30 % des ausgeschütteten Gewinns inkl. der Verzinsung über Kapital- bzw. Gewerbesteuer wieder an die Stadt zurück fließen.

 

Herr Wagner äußerte Bedenken, dass die Sparkasse steuergünstig ihre Anteile verkaufen könnte.

 

Herr Götz erklärte, dass es bisher noch keine Diskussionen hierüber gab und die Sparkasse auch nur mit Zustimmung der Stadt verkaufen könne. Eine Vorhersage über die 10 Jahre hinaus sei zunächst nicht möglich, weitere Entscheidungen werden mit Ablauf der 10 Jahre getroffen.

 

Herr Dr. Blinn interessierte noch, warum ein Notar aus Annweiler mit der Erarbeitung des Gesellschaftsvertrages betraut wurde.

 

Der Vorsitzende antwortete, der Notar Lorenz Spall sei auf Empfehlung der Sparkasse ausgewählt worden und habe bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet. Zum Abschluss wies er nochmals auf das Angebot zur weiteren Beantwortung von Fragen des Werkleiters hin.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, ließ der Vorsitzende abstimmen.

 


Der Werksausschuss stimmte vorberatend mehrheitlich, mit einer Gegenstimme, gemäß dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage zu.