Bebauung „Am Bürgergraben“

 

Der Vorsitzende nahm Bezug auf Herrn Heubergers Anfrage vom 07.08.2018 und teilte mit, dass zu beiden noch nicht bebauten Grundstücken entweder ein Bauantrag oder ein Bauvorbescheid vorliege. Die vertraglich festgehaltene Bauverpflichtung betrage insgesamt fünf Jahre. Beide Kaufverträge wurden im November bzw. Dezember 2014 beurkundet.

 

 

Tieferlegung K 5

 

Ausschussmitglied Herr Scheid fragte nach, ob die Bauarbeiten im Bereich K 5 Richtung Kreisel im Zusammenhang mit der Tieferlegung der K 5 hingen. Dies wurde im direkt bestätigt.

 

 

Starkregenereignisse

 

Ausschussmitglied Herr Scheid wollte wissen, ob die Gully-Reinigung nur nach Meldung der Bürger erfolge. Dies wurde bejaht und sollte in den Ortsbeiratssitzungen kommuniziert werden.

 

 

Brauhofgelände

 

Ausschussmitglied Herr Bakhtari erkundigte sich nach dem brachliegenden Brauhofgelände. Herr Kamplade erwähnte, dass die Baugenehmigung erteilt wurde und ihm versichert wurde, dass zeitnah mit dem Bau begonnen werde.