Sitzung: 06.02.2018 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 630/326/2018
Der
Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben einschließlich der nachfolgenden
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans D 10 zu:
a) Überschreitung der max. zulässigen
Gebäudehöhe im Bereich der Büro- und Wohnräume
b) Unterschreitung der Mindesttraufhöhe im
Bereich des Lager- und Produktionsgebäudes
c) Herstellung von Fußwegen (bis 75 cm
Breite) im Bereich des Grünstreifens M 9
d) Einbau einer Betriebswohnung
Der Vorsitzende übergab nach einer kurzen Einführung
in die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 02.01.2018, welche der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist, das Wort an die Ratsmitglieder.
Ratsmitglied Herr Wagner hatte Fragen
zum oberen Anbau, der darin geplanten Betriebswohnung sowie deren
Erreichbarkeit. Herr Kamplade erklärte, dass die Wohnung über die
Otto-Hahn-Straße erschlossen sei.
Ratsmitglied Herr Eichhorn zeigte sich
verwundert, dass die Betriebswohnung so dargestellt werde, als sei sie ein
absolutes Muss und zwingend notwendig. Anderenorts gebe es auch hochwertige
Maschinen oder Materialien in dem Gebiet „Messegelände Ost“. Herr Kamplade
hielt das Projekt in der Gesamtabwägung für vertretbar. Der Bauherr schilderte
der Wirtschaftsförderung, dass er stets in unmittelbarer Nähe zu seiner
Produktionsstätte sein müsse. Ein Hausmeisterservice könne dies nicht zu seiner
Zufriedenheit abbilden. Letztendlich erwähnte Herr Kamplade, dass das
Grundstück noch nicht verkauft wurde.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler erwähnte, dass
er mit der Höhenbefreiung kein Problem habe. Auch die Erklärung zur
Notwendigkeit einer Betriebswohnung hätte „Hand und Fuß“ und sei stimmig. Er
betonte, dass er keine qualifizierte Bewertung bezüglich der Betriebswohnung
geben könne. Hier vertraue er auf die Einschätzung der Verwaltung.
Ratsmitglied Herr Freiermuth hielt nicht
für glaubwürdig, dass der Antragsteller selbst 24 Stunden seine Produktion
überwachen würde. Dieser Aspekt bereite ihm „Bauchschmerzen“.
Ratsmitglied Herr Löffel schlug vor,
einen anderen Betrieb anzusiedeln und vom Verkauf abzusehen.
Ratsmitglied Herr Scheid erinnerte an
einen ähnlichen Fall aus dem Gewerbegebiet D 9. Sei im vorliegenden Fall
gewährleistet, dass die Betriebswohnung nicht erweiterbar sei? Im Hinblick auf
die Notwendigkeit einer solchen Wohnung sei man gezwungen dem Antragsteller
Vertrauen zu schenken. Herr Kamplade erklärte, dass Grundrissveränderungen
genehmigungspflichtig seien. Somit sei ausgeschlossen, dass die Wohnung ohne
Wissen der Verwaltung erweitert werde.
Herrn Kamplade war es zudem wichtig einen grundsätzlichen Punkt anzusprechen. Zum einen bestätigte er die hohe Nachfrage an Gewerbegrundstücken. Jedoch würden sich eher selten Betriebe mit einer Produktqualität, wie in dem vorliegenden Fall, ansiedeln. Es handele sich um einen krisenfesten Betrieb, welcher auf ein Nischenprodukt spezialisiert sei und die produktions- und technologieorientierten Ansiedlungen in diesem Straßenzug sehr gut ergänze.
Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, beschloss der Bauausschuss mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen den nachgenannten Beschlussvorschlag.