Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben einschließlich der nachfolgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans D 10 zu:

a)  Überschreitung der max. zulässigen Gebäudehöhe im Bereich der Büro- und Wohnräume

b)  Unterschreitung der Mindesttraufhöhe im Bereich des Lager- und Produktionsgebäudes

c)   Herstellung von Fußwegen (bis 75 cm Breite) im Bereich des Grünstreifens M 9

d)  Einbau einer Betriebswohnung

 

 


Der Vorsitzende übergab nach einer kurzen Einführung in die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 02.01.2018, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, das Wort an die Ratsmitglieder.

 

Ratsmitglied Herr Wagner hatte Fragen zum oberen Anbau, der darin geplanten Betriebswohnung sowie deren Erreichbarkeit. Herr Kamplade erklärte, dass die Wohnung über die Otto-Hahn-Straße erschlossen sei.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn zeigte sich verwundert, dass die Betriebswohnung so dargestellt werde, als sei sie ein absolutes Muss und zwingend notwendig. Anderenorts gebe es auch hochwertige Maschinen oder Materialien in dem Gebiet „Messegelände Ost“. Herr Kamplade hielt das Projekt in der Gesamtabwägung für vertretbar. Der Bauherr schilderte der Wirtschaftsförderung, dass er stets in unmittelbarer Nähe zu seiner Produktionsstätte sein müsse. Ein Hausmeisterservice könne dies nicht zu seiner Zufriedenheit abbilden. Letztendlich erwähnte Herr Kamplade, dass das Grundstück noch nicht verkauft wurde.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler erwähnte, dass er mit der Höhenbefreiung kein Problem habe. Auch die Erklärung zur Notwendigkeit einer Betriebswohnung hätte „Hand und Fuß“ und sei stimmig. Er betonte, dass er keine qualifizierte Bewertung bezüglich der Betriebswohnung geben könne. Hier vertraue er auf die Einschätzung der Verwaltung.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth hielt nicht für glaubwürdig, dass der Antragsteller selbst 24 Stunden seine Produktion überwachen würde. Dieser Aspekt bereite ihm „Bauchschmerzen“.

 

Ratsmitglied Herr Löffel schlug vor, einen anderen Betrieb anzusiedeln und vom Verkauf abzusehen.

 

Ratsmitglied Herr Scheid erinnerte an einen ähnlichen Fall aus dem Gewerbegebiet D 9. Sei im vorliegenden Fall gewährleistet, dass die Betriebswohnung nicht erweiterbar sei? Im Hinblick auf die Notwendigkeit einer solchen Wohnung sei man gezwungen dem Antragsteller Vertrauen zu schenken. Herr Kamplade erklärte, dass Grundrissveränderungen genehmigungspflichtig seien. Somit sei ausgeschlossen, dass die Wohnung ohne Wissen der Verwaltung erweitert werde.

Herrn Kamplade war es zudem wichtig einen grundsätzlichen Punkt anzusprechen. Zum einen bestätigte er die hohe Nachfrage an Gewerbegrundstücken. Jedoch würden sich eher selten Betriebe mit einer Produktqualität, wie in dem vorliegenden Fall, ansiedeln. Es handele sich um einen krisenfesten Betrieb, welcher auf ein Nischenprodukt spezialisiert sei und die produktions- und technologieorientierten Ansiedlungen in diesem Straßenzug sehr gut ergänze.


Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, beschloss der Bauausschuss mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen den nachgenannten Beschlussvorschlag.