Gemäß § 4 Absatz der Satzung werden als beratende Mitglieder in den Beirat berufen:

  • die Seniorenbeauftragte der Stadt, Frau Ulrike Sprengling
  • eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Sozialamtes
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter des Kommunalen Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter des Beirates für Migration und Integration

 

 


Der Vorsitzende erläuterte, dass § 4 Absatz 3 der Satzung es ermögliche, vier weitere beratende Mitglieder in den Beirat zu berufen.


Der Beirat für ältere Menschen beschloss einstimmig: