Sitzung: 24.01.2018 Beirat für ältere Menschen
Gemäß § 4 Absatz der Satzung werden als
beratende Mitglieder in den Beirat berufen:
- die Seniorenbeauftragte der Stadt,
Frau Ulrike Sprengling
- eine Mitarbeiterin oder ein
Mitarbeiter des Sozialamtes
- eine Vertreterin oder ein
Vertreter des Kommunalen Beirates für die Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen
- eine Vertreterin oder ein
Vertreter des Beirates für Migration und Integration
Der Vorsitzende erläuterte, dass § 4 Absatz 3 der Satzung es ermögliche, vier weitere beratende Mitglieder in den Beirat zu berufen.
Der Beirat für ältere Menschen beschloss einstimmig: