Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 15, Befangen: 0

den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf der „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der öffentlichen Straßen (Straßenreinigungsgebührensatzung)“ des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau als Satzung.

 

 


Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 9. Januar 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Bürgermeister Dr. Ingenthron begründete die Vorlage. Der Verwaltungsrat des EWL habe diese Vorlage intensiv beraten und empfehle dem Stadtrat die Zustimmung. Mit der Vorlage werde erreicht, dass man die Rücklagen maßvoll abschmelze und man schaffe ein gerechtes Gebührenmodell.

 

Ratsmitglied Lerch betonte, dass man einerseits Fakten habe, die sich aus der Kalkulation ergeben. Die CDU-Fraktion habe dennoch Probleme mit dem großen Preissprung. Auch wenn die neue Vorlage nur noch bei einer Reinigungsklasse eine Steigerung von 30 % vorsehe, habe genau diese Reinigungsklasse seit 2012 eine Steigerung von 100 %. Dies treffe beim Bürger nur schwer auf Akzeptanz. Darum werde sich die CDU-Stadtratsfraktion enthalten, beantrage aber gelichzeitig die Gebührenstruktur und die Entwicklung im Verwaltungsrat zu erörtern.

 

Ratsmitglied Eisold erklärte, dass die SPD-Stadtratsfraktion die Vorlage ausdrücklich unterstütze. Die Ausgewogenheit der Finanzierung sei dargestellt worden. Es sei klug und richtig gemacht.

 

Ratsmitglied Freiermuth unterstrich, dass man zeitnaher für eine Kostendeckung sorgen müsse.    


Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 15 Enthaltungen: