Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

überplanmäßige Mittel in Höhe von 25.000 Euro auf dem Produktkonto 1114.5693 zur Verfügung zu stellen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 11. Januar 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Es habe seit Jahren die Überlegung gegeben, für die Präsidentschaft ein eigenes Sekretariat an zentraler Stelle zu schaffen. Dies sei aber nur mit halber Kraft verfolgt worden, weil außer bei einer Präsidentschaft der Stadt Landau es nirgendwo zu einem Problem führe. In Baden-Württemberg sei es klar geregelt, dass das Land die Kosten trage egal ob der Präsident von Landes- oder kommunaler Seite gestellt werde. Auch in der Schweiz und in Frankreich sei es unproblematisch. Lediglich in Rheinland-Pfalz ziere sich der Landtag die Kosten zu tragen, wenn ein kommunaler Vertreter die Präsidentschaft habe. Dies müsse man so akzeptieren. Er habe den Präsidenten des Oberrheinrates gebeten, im nächsten Stadtrat über seine Arbeit zu berichten.

 

Ratsmitglied Eisold erklärte, dass es nicht verständlich sei, dass die Stadt Landau diese Kosten tragen solle. Eigentlich regele doch die Satzung ein Umlageverfahren. Die Frage sei generell, was dies für die Stadt Landau bringe und ob es gut sei, dass wir dies leisten.

 

Ratsmitglied Lerch war der Meinung, dass es eine unmögliche Situation sei, dass dies in Rheinland-Pfalz so gemacht werde. Dies sei für Rheinland-Pfalz alles andere als ruhmreich. Wenn man es als Stadt nicht mache, kappe man für die Zukunft die Möglichkeiten für kommunale Vertreter im Oberrheinrat, zumn Präsidenten gewählt zu werden. Im Kontext mit der Ehrenamtskarte falle ihm diese Entscheidung auch schwer. Aber dies sei das Grunddilemma in dem man stecke. In Abwägung aller Argumente werde die CDU-Stadtratsfraktionb zustimmen.    


Der Stadtrat beschloss einstimmig: