Sitzung: 06.02.2018 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 630/332/2018
Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage der
Bauordnungsabteilung vom 18.01.2018 auf, welche der Niederschrift als Anlage
beigefügt ist. Das Bauvorhaben würde das Stadtbild deutlich verändern und auch
beeinflussen. Er betonte, dass § 34 BauGB erfüllt werde und der Investor ein
Anrecht auf Realisierung hätte. Herr Schneider wurde gebeten nähere
Informationen zu geben.
Herr Schneider zeigte anhand eines Lageplans das
derzeit bestehende Landhaus Lang, das dem Bauprojekt weichen werde. Da südlich
und westlich eine weitere Bebauung im Zuge von „Landau baut Zukunft“ entstehen
werde, füge sich das dreigeschossige Mehrfamilienhaus mit 25 Wohnungen nicht
nur in die bestehende sondern auch in die zukünftige Struktur ein. Für die
Realisierung des Bauprojektes müsse, wie in der Informationsvorlage
beschrieben, ein kleineres städtisches Grundstück an die Antragsteller
veräußert werden. Die Beschlussvorlage hierzu werde im nächsten Hauptausschuss
am 20.02.2018 behandelt. Im Gegenzug würden die Antragsteller eine größere
Fläche an die Stadt für Erschließungszwecke veräußern, damit die
Stadtentwicklung im Bereich der Wollmesheimer Höhe weiter voranschreiten könne.
Ratsmitglied Herr Freiermuth merkte
kritisch an, dass beabsichtigt werde, ein Wohnblock an der Ortseinfahrt zu
errichten. Im ersten Blick erscheine das Vorhaben als sehr prägnant. Die
Höhenentwicklung würde sich beim zweiten Blick im Vergleich zum bisherigen
Bestand in der Nachbarschaft allerdings wieder relativieren.
Ratsmitglied Herr Eisold fragte nach,
ob es sich in dem Bereich um ein Gewerbegebiet handele. Er war davon überzeugt,
dass die Wohnbebauung weiter „hinten“, also südlich, sein müsste und wollte
wissen, ob das Gebiet zum „Innenbereich“ gehören würde. Seiner Meinung nach
würde es eine Beeinträchtigung des Ortsbildes geben. Hinzu käme die
Zufahrtsproblematik in der Wollmesheimer Straße. Im Großen und Ganzen könne er
die in der Informationsvorlage dargelegte Argumentation, die eine Genehmigung
begründet, nicht nachvollziehen.
Herr Schneider nahm Bezug auf Herrn Eisolds Fragen und
betonte, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Genehmigung gem. § 34 BauGB
(Innenbereich) handele. Weiterhin sei der Flächennutzungsplan, der den Bereich
als Mischgebiet darstellt, keine Grundlage für eine baurechtliche Beurteilung
im Innenbereich. Hinsichtlich der Zufahrt erklärte Herr Schneider, dass diese
temporär über die Wollmesheimer Höhe gesichert sei. Später solle dann die
Zufahrt über das neue Stadtviertel möglich sein. Es sei geplant, den aktuell
westlich verlaufenden Wirtschaftsweg entsprechend auszubauen. Der Landesbetrieb
Mobilität (LBM) habe, anders als bei der Werkszufahrt zur Firma Maschinenbau
Wickert, keine Vorbehalte hierzu geäußert. Dies liege unter anderem daran, dass
Wohngebiete anders als Gewerbegebiete betrachtet werden.
Ratsmitglied Herr Eichhorn wollte sich
vergewissern, ob es sich um 28 oder 25 Parkplätze handeln würde. Herr Schneider
dankte Herrn Eichhorn für dessen Hinweis. Die im Betreff der
Informationsvorlage angegebene Anzahl in Höhe von 28 sei richtig. Im Fließtext
der Vorlage war fälschlicherweise von 25 oberirdischen Stellplätzen die Rede.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler hatte ein
Problem, das Bauvorhaben dem § 34 zuzuordnen. Er betonte allerdings, dass er
hier der Verwaltung vertraue. Dennoch befürchte Herr Lichtenthäler bei der
Realisierung des Bauvorhabens den Beginn von „Landau XXL“. Weiterhing erinnerte
Herr Lichtenthäler an die Diskussion hinsichtlich der Zufahrt zum
Betriebsgelände der Firma Wickert Maschinenbau. Er war davon überzeugt, dass
insgesamt mehr Verkehr in dem Bereich entstehen werde. Herr Kamplade nahm
hierzu Bezug und erklärte, dass es momentan bereits eine Grundstückszufahrt
gebe. Dies sei demnach anders zu werten als die Schaffung einer neuen
zusätzlichen Zufahrt wie dies bei der Firma Wickert diskutiert wurde.
Bestehende Zufahrten genießen Bestandsschutz.
Ratsmitglied Frau Vogler interessierte
sich für die Anzahl der Sozialwohnungen. Herr Schneider erklärte, dass es einen
Anteil von 25 % sozialer Wohnungsbau geben werde. Diese Quote gelte allerdings
nur für den Anteil des städtischen Grundstückes, welches durch den Bauherrn
noch erworben werden müsse. Der Verkauf der städtischen Grundstücksfläche und
weitergehende Informationen dazu werden für den Hauptausschuss am 20.02.2018
vorbereitet.
Ratsmitglied Herr Heuberger erkundigte
sich nach der Anzahl sozialer Wohnungen. Herr Schneider sagte eine Ermittlung
und Beantwortung für die Sitzung des Hauptausschusses am 20.02.2018 zu.
Ratsmitglied Frau Höhlinger interessierte
sich für die Größe des zu veräußernden städtischen Grundstücks. Herr Schneider
antwortete ihr und schätzte die Fläche auf etwa ein Drittel des
Gesamtgrundstücks des vorliegenden Bauantrags.
Ratsmitglied Herr Schmitt fragte, was
passieren würde, wenn die Stadt die Fläche nicht an die Antragsteller verkaufe?
So könne der Antrag doch noch gestoppt werden? Sei dies der Anfang von „Landau
XXL“? Der Vorsitzende antwortete, dass das hier besprochene Bauvorhaben Teil
einer vorausschauenden Gesamtentwicklung sei. Die Bebauung füge sich im
baurechtlichen Sinne ein, unabhängig von der Frage, ob im Umfeld ein
Neubaugebiet entsteht oder nicht.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler hakte nach und
erwähnte, dass in der Informationsvorlage und den vorgelegten Unterlagen kein
Hinweis auf den bevorstehenden Verkauf des städtischen Grundstücks zu finden
wäre. Er war der Meinung, dass dies in der Vorlage hätte enthalten sein müssen.
Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Lichtenthälers
Wortmeldung und verwies auf eine rein baurechtliche Bewertung des Bauantrages
innerhalb des Bauausschusses. Hierbei sei völlig egal, ob eine Realisierung auf
einem privaten oder städtischen Grundstück erfolge - oder wer im Allgemeinen
Eigentümer des betroffenen Grund und Bodens sei. Das Vorhaben sei nach § 34
BauGB zu genehmigen. Der Grundstücksverkauf werde dann separat im
Hauptausschuss beraten und sei somit juristisch von den im Bauausschuss zu
entscheidenden Dingen zu trennen.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergaben,
erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.