Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 18.01.2018 auf, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Das Bauvorhaben würde das Stadtbild deutlich verändern und auch beeinflussen. Er betonte, dass § 34 BauGB erfüllt werde und der Investor ein Anrecht auf Realisierung hätte. Herr Schneider wurde gebeten nähere Informationen zu geben.

 

Herr Schneider zeigte anhand eines Lageplans das derzeit bestehende Landhaus Lang, das dem Bauprojekt weichen werde. Da südlich und westlich eine weitere Bebauung im Zuge von „Landau baut Zukunft“ entstehen werde, füge sich das dreigeschossige Mehrfamilienhaus mit 25 Wohnungen nicht nur in die bestehende sondern auch in die zukünftige Struktur ein. Für die Realisierung des Bauprojektes müsse, wie in der Informationsvorlage beschrieben, ein kleineres städtisches Grundstück an die Antragsteller veräußert werden. Die Beschlussvorlage hierzu werde im nächsten Hauptausschuss am 20.02.2018 behandelt. Im Gegenzug würden die Antragsteller eine größere Fläche an die Stadt für Erschließungszwecke veräußern, damit die Stadtentwicklung im Bereich der Wollmesheimer Höhe weiter voranschreiten könne.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth merkte kritisch an, dass beabsichtigt werde, ein Wohnblock an der Ortseinfahrt zu errichten. Im ersten Blick erscheine das Vorhaben als sehr prägnant. Die Höhenentwicklung würde sich beim zweiten Blick im Vergleich zum bisherigen Bestand in der Nachbarschaft allerdings wieder relativieren.

 

Ratsmitglied Herr Eisold fragte nach, ob es sich in dem Bereich um ein Gewerbegebiet handele. Er war davon überzeugt, dass die Wohnbebauung weiter „hinten“, also südlich, sein müsste und wollte wissen, ob das Gebiet zum „Innenbereich“ gehören würde. Seiner Meinung nach würde es eine Beeinträchtigung des Ortsbildes geben. Hinzu käme die Zufahrtsproblematik in der Wollmesheimer Straße. Im Großen und Ganzen könne er die in der Informationsvorlage dargelegte Argumentation, die eine Genehmigung begründet, nicht nachvollziehen.

Herr Schneider nahm Bezug auf Herrn Eisolds Fragen und betonte, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Genehmigung gem. § 34 BauGB (Innenbereich) handele. Weiterhin sei der Flächennutzungsplan, der den Bereich als Mischgebiet darstellt, keine Grundlage für eine baurechtliche Beurteilung im Innenbereich. Hinsichtlich der Zufahrt erklärte Herr Schneider, dass diese temporär über die Wollmesheimer Höhe gesichert sei. Später solle dann die Zufahrt über das neue Stadtviertel möglich sein. Es sei geplant, den aktuell westlich verlaufenden Wirtschaftsweg entsprechend auszubauen. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) habe, anders als bei der Werkszufahrt zur Firma Maschinenbau Wickert, keine Vorbehalte hierzu geäußert. Dies liege unter anderem daran, dass Wohngebiete anders als Gewerbegebiete betrachtet werden.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn wollte sich vergewissern, ob es sich um 28 oder 25 Parkplätze handeln würde. Herr Schneider dankte Herrn Eichhorn für dessen Hinweis. Die im Betreff der Informationsvorlage angegebene Anzahl in Höhe von 28 sei richtig. Im Fließtext der Vorlage war fälschlicherweise von 25 oberirdischen Stellplätzen die Rede.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler hatte ein Problem, das Bauvorhaben dem § 34 zuzuordnen. Er betonte allerdings, dass er hier der Verwaltung vertraue. Dennoch befürchte Herr Lichtenthäler bei der Realisierung des Bauvorhabens den Beginn von „Landau XXL“. Weiterhing erinnerte Herr Lichtenthäler an die Diskussion hinsichtlich der Zufahrt zum Betriebsgelände der Firma Wickert Maschinenbau. Er war davon überzeugt, dass insgesamt mehr Verkehr in dem Bereich entstehen werde. Herr Kamplade nahm hierzu Bezug und erklärte, dass es momentan bereits eine Grundstückszufahrt gebe. Dies sei demnach anders zu werten als die Schaffung einer neuen zusätzlichen Zufahrt wie dies bei der Firma Wickert diskutiert wurde. Bestehende Zufahrten genießen Bestandsschutz.

 

Ratsmitglied Frau Vogler interessierte sich für die Anzahl der Sozialwohnungen. Herr Schneider erklärte, dass es einen Anteil von 25 % sozialer Wohnungsbau geben werde. Diese Quote gelte allerdings nur für den Anteil des städtischen Grundstückes, welches durch den Bauherrn noch erworben werden müsse. Der Verkauf der städtischen Grundstücksfläche und weitergehende Informationen dazu werden für den Hauptausschuss am 20.02.2018 vorbereitet.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger erkundigte sich nach der Anzahl sozialer Wohnungen. Herr Schneider sagte eine Ermittlung und Beantwortung für die Sitzung des Hauptausschusses am 20.02.2018 zu.

 

Ratsmitglied Frau Höhlinger interessierte sich für die Größe des zu veräußernden städtischen Grundstücks. Herr Schneider antwortete ihr und schätzte die Fläche auf etwa ein Drittel des Gesamtgrundstücks des vorliegenden Bauantrags.

 

Ratsmitglied Herr Schmitt fragte, was passieren würde, wenn die Stadt die Fläche nicht an die Antragsteller verkaufe? So könne der Antrag doch noch gestoppt werden? Sei dies der Anfang von „Landau XXL“? Der Vorsitzende antwortete, dass das hier besprochene Bauvorhaben Teil einer vorausschauenden Gesamtentwicklung sei. Die Bebauung füge sich im baurechtlichen Sinne ein, unabhängig von der Frage, ob im Umfeld ein Neubaugebiet entsteht oder nicht.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler hakte nach und erwähnte, dass in der Informationsvorlage und den vorgelegten Unterlagen kein Hinweis auf den bevorstehenden Verkauf des städtischen Grundstücks zu finden wäre. Er war der Meinung, dass dies in der Vorlage hätte enthalten sein müssen.

Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Lichtenthälers Wortmeldung und verwies auf eine rein baurechtliche Bewertung des Bauantrages innerhalb des Bauausschusses. Hierbei sei völlig egal, ob eine Realisierung auf einem privaten oder städtischen Grundstück erfolge - oder wer im Allgemeinen Eigentümer des betroffenen Grund und Bodens sei. Das Vorhaben sei nach § 34 BauGB zu genehmigen. Der Grundstücksverkauf werde dann separat im Hauptausschuss beraten und sei somit juristisch von den im Bauausschuss zu entscheidenden Dingen zu trennen.

 


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergaben, erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.