Sitzung: 06.02.2018 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 630/331/2018
Der
Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einschließlich der nachfolgenden Abweichungen
und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes C25 der Stadt Landau und
der Gestaltungssatzung für den Bereich „Wohnpark Am Ebenberg“ bei Beachtung der
genannten Auflagen zu:
Bauantrag Teil 1
a)
Anordnung
oberirdischer Pkw-Stellplätze in Abweichung zu den textlichen Festsetzungen des
Bebauungspanes
b)
Partielle
Anordnung oberirdischer Pkw-Stellplätze in einer im Bebauungsplan ausgewiesenen
Grünfläche
c)
Überschreitung
zeichnerisch festgesetzter Baugrenzen durch Anbauten
d)
Eingriff
in die Dachlandschaft des Bestandsgebäudes 129
Bauantrag Teil 2
e)
Abweichende
liegende Fensterformate
f)
Unterschreitung
der vorgegebenen Mindestabdeckung der Garagendecke mit Erdreich
g)
Überschreitung
der zulässigen Gebäudehöhe
h)
Überschreitung
der zeichnerisch dargestellten Baugrenzen
Bauantrag Teil 3
i)
Überschreitung
der zulässigen Anzahl von Vollgeschossen
j)
Überschreitung
der zeichnerisch dargestellten Baugrenzen
k)
Anordnung
von Balkonen zum öffentlichen Raum
Der Vorsitzende leitete in
die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 22.01.2018, welche der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist, ein und fand, dass sich das Bauvorhaben
harmonisch in die vorhandene Struktur einfügen würde. Für weitere Erläuterungen
übergab er das Wort an Herrn Kamplade.
Herr Kamplade beschrieb den eingereichten Bauantrag
als sehr komplex und verwies auf die insgesamt elf beantragten Befreiungen.
Insgesamt handele es sich um drei Vorhaben, die im baurechtlichen Zusammenhang
stünden. Der Neubau sei mitunter notwendig, um die vorgeschriebene Anzahl von
Parkplätzen und die Vorgaben hinsichtlich der Barrierefreiheit erfüllen zu
können. Zudem werde ein Neubau angestrebt, um Eingriffe in den Bestand
möglichst gering zu halten. Eine Büronutzung bzw. ein Atelier für das mittlere
Gebäude sei möglich und gewollt, da sich das Bauvorhaben in einem Mischgebiet
befinde.
Ratsmitglied Herr Eichhorn fragte, ob es an der Zeit für eine Grundsatzdiskussion sei. Elf Anträge
auf Befreiungen würden zeigen, dass evtl. das „Korsett“ zu eng geschnürt sei.
Planer kämen offensichtlich mit den Vorgaben z.B. von der Gestaltungssatzung
nicht zurecht. Anscheinend könne man sich an den vorgegebenen Bebauungsplan
nicht halten. Wie solle es weitergehen? Sollte eine Auflockerung erfolgen?
Der Vorsitzende nahm Bezug
auf Herrn Eichhorns Wortmeldung und verdeutlichte, dass die engen Vorgaben als
Chance für die Stadt zu verstehen seien. Es könne schließlich eingegriffen
werden, wenn Planungen zu sehr abweichen würden. Der Stadtrat solle der
Souverän bleiben, dennoch hielt er Herrn Eichhorns Hinterfragung für wichtig,
da stets ein akzeptabler Weg für alle Interessensgruppen gefunden werden
sollte. Herr Kamplade ergänzte den Vorsitzenden und hielt die Beibehaltung der
aktuellen Strategie für sinnvoll und nannte als Stichwort und Paradebeispiel
das „Quartier Vauban“, erster Bauabschnitt, bei dem man mit einem zu offen
gefassten Bebauungsplan keine guten Erfahrungen gemacht habe.
Ratsmitglied Herr
Lichtenthäler erwähnte, dass die
Grundstücksvergabe schon lange Zeit zurückliege und daher der soziale
Wohnungsbau (hier 25 % Quote) nicht umgesetzt werden müsse. Dies bedauere er.
Er erinnerte sich an den langen Wettbewerb und die Schwierigkeit der
Entwicklung der Gleisbogenhäuser. Herr Lichtenthäler sagte zum Schluss, dass er
mit den Befreiungen kein Problem habe.
Ratsmitglied Frau Vogler war davon überzeugt „Wildwuchs“ eindämmen zu müssen und daher weiterhin
restriktiv zu sein. Befreiungen sollten zu fairen Bedingungen erfolgen.
Weiterhin erwähnte sie, dass der Neubau zwischen den Bestandsgebäuden sehr gut
zur restlichen Bebauung im „Wohnpark am Ebenberg“ passen würde.
Ratsmitglied Herr Freiermuth hielt das Projekt für sehr ehrgeizig und war der Meinung, nicht zu
kleinlich mit den Investoren zu sein. Wer sich an ein solches Projekt traue,
sollte unterstützt werden.
Ratsmitglied Herr Wagner teilte mit, dass er den Befreiungen zustimmen werde. Zum Quartier Vauban
wollte er sich noch ergänzend zu Herrn Kamplades Vergleich äußern und betonte,
dass gerade das fehlende Einheitsbild dort Charakter und Charme hätte. Über
Optik ließe sich bekanntlich streiten und Geschmäcker seien verschieden.
Ratsmitglied Herr Eichhorn hatte zu guter Letzt eine Verständnisfrage. Das Ateliergebäude befinde sich nicht auf einem eigenen Grundstück. Bedeute dies, dass eine Teilung des Grundstückes erfolgen werde? Ihm wurde bestätigt, dass eine Teilung von dem Grundstückseigentümer vorgenommen werden könnte. Dies sei allerdings Sache des Eigentümers.
Daraufhin beschloss der Bauausschuss einstimmig den nachgenannten Beschlussvorschlag mit allen angestrebten Befreiungen.