Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einschließlich der nachfolgenden Abweichungen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes C25 der Stadt Landau und der Gestaltungssatzung für den Bereich „Wohnpark Am Ebenberg“ bei Beachtung der genannten Auflagen zu:


Bauantrag Teil 1

    a)        Anordnung oberirdischer Pkw-Stellplätze in Abweichung zu den textlichen Festsetzungen des Bebauungspanes

    b)        Partielle Anordnung oberirdischer Pkw-Stellplätze in einer im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünfläche

     c)        Überschreitung zeichnerisch festgesetzter Baugrenzen durch Anbauten

    d)        Eingriff in die Dachlandschaft des Bestandsgebäudes 129

 

Bauantrag Teil 2

    e)        Abweichende liegende Fensterformate

     f)        Unterschreitung der vorgegebenen Mindestabdeckung der Garagendecke mit Erdreich

    g)        Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe

    h)        Überschreitung der zeichnerisch dargestellten Baugrenzen

Bauantrag Teil 3

     i)        Überschreitung der zulässigen Anzahl von Vollgeschossen

     j)        Überschreitung der zeichnerisch dargestellten Baugrenzen

    k)        Anordnung von Balkonen zum öffentlichen Raum

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 22.01.2018, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, ein und fand, dass sich das Bauvorhaben harmonisch in die vorhandene Struktur einfügen würde. Für weitere Erläuterungen übergab er das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade beschrieb den eingereichten Bauantrag als sehr komplex und verwies auf die insgesamt elf beantragten Befreiungen. Insgesamt handele es sich um drei Vorhaben, die im baurechtlichen Zusammenhang stünden. Der Neubau sei mitunter notwendig, um die vorgeschriebene Anzahl von Parkplätzen und die Vorgaben hinsichtlich der Barrierefreiheit erfüllen zu können. Zudem werde ein Neubau angestrebt, um Eingriffe in den Bestand möglichst gering zu halten. Eine Büronutzung bzw. ein Atelier für das mittlere Gebäude sei möglich und gewollt, da sich das Bauvorhaben in einem Mischgebiet befinde.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn fragte, ob es an der Zeit für eine Grundsatzdiskussion sei. Elf Anträge auf Befreiungen würden zeigen, dass evtl. das „Korsett“ zu eng geschnürt sei. Planer kämen offensichtlich mit den Vorgaben z.B. von der Gestaltungssatzung nicht zurecht. Anscheinend könne man sich an den vorgegebenen Bebauungsplan nicht halten. Wie solle es weitergehen? Sollte eine Auflockerung erfolgen?

Der Vorsitzende nahm Bezug auf Herrn Eichhorns Wortmeldung und verdeutlichte, dass die engen Vorgaben als Chance für die Stadt zu verstehen seien. Es könne schließlich eingegriffen werden, wenn Planungen zu sehr abweichen würden. Der Stadtrat solle der Souverän bleiben, dennoch hielt er Herrn Eichhorns Hinterfragung für wichtig, da stets ein akzeptabler Weg für alle Interessensgruppen gefunden werden sollte. Herr Kamplade ergänzte den Vorsitzenden und hielt die Beibehaltung der aktuellen Strategie für sinnvoll und nannte als Stichwort und Paradebeispiel das „Quartier Vauban“, erster Bauabschnitt, bei dem man mit einem zu offen gefassten Bebauungsplan keine guten Erfahrungen gemacht habe.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler erwähnte, dass die Grundstücksvergabe schon lange Zeit zurückliege und daher der soziale Wohnungsbau (hier 25 % Quote) nicht umgesetzt werden müsse. Dies bedauere er. Er erinnerte sich an den langen Wettbewerb und die Schwierigkeit der Entwicklung der Gleisbogenhäuser. Herr Lichtenthäler sagte zum Schluss, dass er mit den Befreiungen kein Problem habe.

 

Ratsmitglied Frau Vogler war davon überzeugt „Wildwuchs“ eindämmen zu müssen und daher weiterhin restriktiv zu sein. Befreiungen sollten zu fairen Bedingungen erfolgen. Weiterhin erwähnte sie, dass der Neubau zwischen den Bestandsgebäuden sehr gut zur restlichen Bebauung im „Wohnpark am Ebenberg“ passen würde.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth hielt das Projekt für sehr ehrgeizig und war der Meinung, nicht zu kleinlich mit den Investoren zu sein. Wer sich an ein solches Projekt traue, sollte unterstützt werden.

 

Ratsmitglied Herr Wagner teilte mit, dass er den Befreiungen zustimmen werde. Zum Quartier Vauban wollte er sich noch ergänzend zu Herrn Kamplades Vergleich äußern und betonte, dass gerade das fehlende Einheitsbild dort Charakter und Charme hätte. Über Optik ließe sich bekanntlich streiten und Geschmäcker seien verschieden.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn hatte zu guter Letzt eine Verständnisfrage. Das Ateliergebäude befinde sich nicht auf einem eigenen Grundstück. Bedeute dies, dass eine Teilung des Grundstückes erfolgen werde? Ihm wurde bestätigt, dass eine Teilung von dem Grundstückseigentümer vorgenommen werden könnte. Dies sei allerdings Sache des Eigentümers.


Daraufhin beschloss der Bauausschuss einstimmig den nachgenannten Beschlussvorschlag mit allen angestrebten Befreiungen.