Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

1. Beschluss über die Bildung des Abrechnungsgebietes

 

Aufgrund der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen vom 27.12.1988 in der z.Z. gültigen Fassung wird zum Zwecke der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die Bornbachstraße ein Abrechnungsgebiet gebildet.

 

Zum Abrechnungsgebiet gehört die im Lageplan (Anlage 1) gelb gekennzeichnete Erschließungsanlage und alle Grundstücke, welche durch sie erschlossen werden (§ 4 Erschließungsbeitragssatzung).

 

Die Grenzen des Abrechnungsgebietes werden durch die schwarzen Linien im beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Lageplan mit seinen Eintragungen ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

2. Beschluss über die Erhebung von Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge

 

Aufgrund § 133 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung werden im Frühjahr 2018 Vorausleistungen in Höhe von 100 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrags erhoben.

 


In seinen einleitenden Sätzen zur Sitzungsvorlage der Bauverwaltungsabteilung vom 19.01.2018, auf welche verwiesen wird, verwies der Vorsitzende auf die bereits abgehaltene Anliegerversammlung und auf die Wichtigkeit des Beschlusses. Es gehe letztendlich darum, ein Abrechnungsgebiet zu bilden und die notwendige Erschließungsmaßnahme zu finanzieren.

 

Ratsmitglied Herr Lerch wollte wissen, ob der vorgegebene Beschlussvorschlag und die geplante Vorgehensweise rechtssicher seien. Schließlich kämen auf einzelne Eigentümer enorme Kosten zu. Der Vorsitzende versicherte Herrn Lerch, dass die Vorgehensweise rechtssicher sei.

Herr Kaiser verwies in diesem Zusammenhang auf die Beitragssatzung, in der eine städtische Beteiligung von 10 % vorgesehen sei. Eine höhere Beteiligung sei aufgrund des defizitären Haushaltes der Stadt nicht möglich.


Daraufhin empfahl der Bauausschuss dem Hauptausschuss einstimmig den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.