Sitzung: 06.02.2018 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 680/162/2018
1. Beschluss über die Bildung des Abrechnungsgebietes
Aufgrund der Satzung der Stadt Landau
in der Pfalz über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von
Erschließungsanlagen vom 27.12.1988 in der z.Z. gültigen Fassung wird zum
Zwecke der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die
Bornbachstraße ein Abrechnungsgebiet gebildet.
Zum Abrechnungsgebiet gehört die im
Lageplan (Anlage 1) gelb gekennzeichnete Erschließungsanlage und alle
Grundstücke, welche durch sie erschlossen werden (§ 4
Erschließungsbeitragssatzung).
Die Grenzen des Abrechnungsgebietes
werden durch die schwarzen Linien im beiliegenden Lageplan dargestellt. Der
Lageplan mit seinen Eintragungen ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.
2. Beschluss über die Erhebung
von Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge
Aufgrund § 133 Abs. 3 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung
werden im Frühjahr 2018 Vorausleistungen in Höhe von 100 % des
voraussichtlichen Erschließungsbeitrags erhoben.
In seinen einleitenden Sätzen zur Sitzungsvorlage der
Bauverwaltungsabteilung vom 19.01.2018, auf welche verwiesen wird, verwies der
Vorsitzende auf die bereits abgehaltene Anliegerversammlung und auf die
Wichtigkeit des Beschlusses. Es gehe letztendlich darum, ein Abrechnungsgebiet
zu bilden und die notwendige Erschließungsmaßnahme zu finanzieren.
Ratsmitglied Herr Lerch wollte wissen,
ob der vorgegebene Beschlussvorschlag und die geplante Vorgehensweise
rechtssicher seien. Schließlich kämen auf einzelne Eigentümer enorme Kosten zu.
Der Vorsitzende versicherte Herrn Lerch, dass die Vorgehensweise rechtssicher
sei.
Herr Kaiser verwies in diesem Zusammenhang auf die Beitragssatzung, in der eine städtische Beteiligung von 10 % vorgesehen sei. Eine höhere Beteiligung sei aufgrund des defizitären Haushaltes der Stadt nicht möglich.
Daraufhin empfahl der Bauausschuss dem Hauptausschuss einstimmig den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.