Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die dieser Sitzungsvorlage beigefügte Neufassung der Benutzungsordnung für den Zoo der Stadt Landau in der Pfalz. Die Neufassung tritt zum 01.04.2018 in Kraft.

Ergänzend zu der in der Neufassung getroffenen Regelung kann Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 13 Jahren mit einer schriftlichen Bestätigung der Eltern der Eintritt in den Zoo gewährt werden.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Zoo vom 30. November 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Beigeordneter Klemm ergänzte, dass in Abstimmung mit den Fraktionen das Alter bei 14 Jahren verbleibe. Es könne aber Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 13 Jahren mit einer schriftlichen Bestätigung der Eltern der unbegleitete Eintritt in den Zoo gewährt werden.   


Der Stadtrat beschloss einstimmig: