Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 19.02.2018, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und übergab das Wort an Herrn Bernhard.

 

Herr Bernhard fasste den Inhalt der Informationsvorlage zusammen und erklärte die Schnittstellen sowie die Unterschiede zwischen dem Mobilitätskonzept und anderen Planungsinstrumenten. Die Stadt Landau selbst sei „Herr“ über die Verkehre innerhalb des Stadtgebietes. Der ÖPNV sei regional ausgerichtet und habe mit den Kreisen Südliche Weinstraße (SÜW), Germersheim, Südwestpfalz und der Stadt Neustadt ein größeres Einzugsgebiet. Zudem liege für den ÖPNV der gesetzlich vorgegebene Nahverkehrsplan als Planungsinstrument zugrunde. In dem Nahverkehrsplan seien die Ziele des ÖPNV niedergeschrieben. Das Mobilitätskonzept sei für den ÖPNV nicht das richtige Planungsinstrument, da es sich nur mit Verkehren innerhalb der Stadt Landau auseinandersetze. Der Nahverkehrsplan werde gemeinsam mit dem Kreis SÜW aufgestellt und mit allen beteiligten Gebietskörperschaften abgestimmt. Derzeit werde Landau von fünf Buslinienbündel bedient. Dennoch werde der Nahverkehrsplan in das Mobilitätskonzept einfließen. Beide Planungen aufeinander abzustimmen und die Schnittstellen zu definieren, sei Aufgabe des Stadtbauamtes. Mit der vorliegenden Informationsvorlage sollte zunächst versucht werden, die Planungen zu erläutern und darzustellen.

 

Ratsmitglied Herr Lerch hatte eine Verständnisfrage hinsichtlich der Einbindung des Nahverkehrsplanes. Wie sehe die Verknüpfung bzw. die Überschneidung von Nahverkehr und Mobilitätskonzept aus? Herr Bernhard erklärte, dass auch der Nahverkehrsplan im Moment fortgeschrieben werde. Zusätzlich wolle die Stadt Landau parallel zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ein Gutachten über die zukünftige Entwicklung des Stadtbusverkehres in Auftrag geben. Im Jahr 2013 wurde das erste Gutachten beauftragt, welches nun fortgeschrieben werden solle. Dieses aktualisierte Gutachten werde dann in den Nahverkehrsplan einfließen. Aufgabe der Verwaltung sei dann, Verknüpfungspunkte von Nahverkehrsplan und Mobilitätskonzept zu definieren.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler fragte ergänzend zu Herrn Lerchs Wortmeldung nach der Verknüpfung mit dem Klimaschutzkonzept und anderen Konzepten. Im Fachbeirat, wo Herr Lichtenthäler Mitglied ist, wurde der ÖPNV „gering gehalten“. Eine Verbindung zum Mobilitätskonzept müsse unbedingt hergestellt werden. Herr Bernhard nahm Bezug auf Herrn Lichtenthälers Wortmeldung und erklärte, dass der ÖPNV Bestandteil des Mobilitätskonzeptes sei, dort aber nicht federführend bearbeitet werde, da dies die Aufgabe und der Inhalt des Nahverkehrsplanes wäre. Herr Lichtenthäler erinnerte daran, dass es hieß, alle Verkehre zu betrachten. Hierzu gehöre seiner Meinung nach auch der ÖPNV. Der Vorsitzende versicherte ihm, dass dies auch der Fall sei.

 


Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.