Sitzung: 20.03.2018 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 660/157/2018
Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage der
Abteilung Mobilität und
Verkehrsinfrastruktur vom 19.02.2018, welche der Niederschrift als
Anlage beigefügt ist, und
übergab das Wort an Herrn Bernhard.
Herr Bernhard fasste den Inhalt der
Informationsvorlage zusammen und erklärte die Schnittstellen sowie die
Unterschiede zwischen dem Mobilitätskonzept und anderen Planungsinstrumenten.
Die Stadt Landau selbst sei „Herr“ über die Verkehre innerhalb des Stadtgebietes.
Der ÖPNV sei regional ausgerichtet und habe mit den Kreisen Südliche Weinstraße
(SÜW), Germersheim, Südwestpfalz und der Stadt Neustadt ein größeres
Einzugsgebiet. Zudem liege für den ÖPNV der gesetzlich vorgegebene
Nahverkehrsplan als Planungsinstrument zugrunde. In dem Nahverkehrsplan seien
die Ziele des ÖPNV niedergeschrieben. Das Mobilitätskonzept sei für den ÖPNV
nicht das richtige Planungsinstrument, da es sich nur mit Verkehren innerhalb
der Stadt Landau auseinandersetze. Der Nahverkehrsplan werde gemeinsam mit dem
Kreis SÜW aufgestellt und mit allen beteiligten Gebietskörperschaften
abgestimmt. Derzeit werde Landau von fünf Buslinienbündel bedient. Dennoch
werde der Nahverkehrsplan in das Mobilitätskonzept einfließen. Beide Planungen
aufeinander abzustimmen und die Schnittstellen zu definieren, sei Aufgabe des
Stadtbauamtes. Mit der vorliegenden Informationsvorlage sollte zunächst
versucht werden, die Planungen zu erläutern und darzustellen.
Ratsmitglied Herr Lerch hatte eine
Verständnisfrage hinsichtlich der Einbindung des Nahverkehrsplanes. Wie sehe
die Verknüpfung bzw. die Überschneidung von Nahverkehr und Mobilitätskonzept
aus? Herr Bernhard erklärte, dass auch der Nahverkehrsplan im Moment
fortgeschrieben werde. Zusätzlich wolle die Stadt Landau parallel zur
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ein Gutachten über die zukünftige
Entwicklung des Stadtbusverkehres in Auftrag geben. Im Jahr 2013 wurde das
erste Gutachten beauftragt, welches nun fortgeschrieben werden solle. Dieses
aktualisierte Gutachten werde dann in den Nahverkehrsplan einfließen. Aufgabe
der Verwaltung sei dann, Verknüpfungspunkte von Nahverkehrsplan und
Mobilitätskonzept zu definieren.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler fragte
ergänzend zu Herrn Lerchs Wortmeldung nach der Verknüpfung mit dem
Klimaschutzkonzept und anderen Konzepten. Im Fachbeirat, wo Herr Lichtenthäler
Mitglied ist, wurde der ÖPNV „gering gehalten“. Eine Verbindung zum
Mobilitätskonzept müsse unbedingt hergestellt werden. Herr Bernhard nahm Bezug
auf Herrn Lichtenthälers Wortmeldung und erklärte, dass der ÖPNV Bestandteil
des Mobilitätskonzeptes sei, dort aber nicht federführend bearbeitet werde, da
dies die Aufgabe und der Inhalt des Nahverkehrsplanes wäre. Herr Lichtenthäler
erinnerte daran, dass es hieß, alle Verkehre zu betrachten. Hierzu gehöre
seiner Meinung nach auch der ÖPNV. Der Vorsitzende versicherte ihm, dass dies
auch der Fall sei.
Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten,
erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.