Sitzung: 06.03.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 100/240/2018
die in der Anlage
dargestellte Fortschreibung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter des
Oberbürgermeisters gemäß dem Landesbeamtengesetz (LBG) in Verbindung mit der
Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) zur Kenntnis zu nehmen.
Der Stadtrat erteilt weiterhin sein
Einverständnis, dass der Oberbürgermeister für die genehmigte Ausübung der
dargestellten Funktionen die entsprechende Infrastruktur der Verwaltung
einsetzt.
Oberbürgermeister Hirsch war gemäß § 22
GemO befangen und nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Den Vorsitz
übernahm Herr Bürgermeister Dr. Ingenthron.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 22. Februar 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: