Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die in der Anlage dargestellte Fortschreibung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Oberbürgermeisters gemäß dem Landesbeamtengesetz (LBG) in Verbindung mit der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Stadtrat erteilt weiterhin sein Einverständnis, dass der Oberbürgermeister für die genehmigte Ausübung der dargestellten Funktionen die entsprechende Infrastruktur der Verwaltung einsetzt.

 

 


Oberbürgermeister Hirsch war gemäß § 22 GemO befangen und nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Den Vorsitz übernahm Herr Bürgermeister Dr. Ingenthron.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 22. Februar 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: